Rechtliche Ansprüche für Abonnenten
Verbraucherzentrale: Disney+-Abonnenten können Geld zurückfordern
Kunden des Video-Streaming-Dienstes Disney+ erhalten derzeit nicht überall die Bildqualität, die viele Geräte und Premium-Abos eigentlich unterstützen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen kann daraus ein Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Abogebühren entstehen.
Hintergrund ist ein Patentkonflikt zwischen Disney und dem US-Technologieunternehmen InterDigital. Eine Entscheidung des Landgerichts München aus dem vergangenen November verpflichtet den Streaminganbieter dazu, bestimmte Technologien für die Bildoptimierung vorübergehend einzuschränken.
- Disney+: Hintergründe zum 3D-Verschwinden
Einige Inhalte werden deshalb aktuell nicht mehr in allen bislang unterstützten Videoformaten angeboten.
Urteil beschränkt Einsatz bestimmter HDR-Techniken
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen Verfahren zur Darstellung von HDR-Inhalten. HDR steht für einen erweiterten Dynamikumfang bei Videos. Dabei werden helle und dunkle Bildbereiche differenzierter dargestellt. Zusätzlich kann ein größerer Farbraum genutzt werden.
Infolge des Urteils musste Disney auf seiner Plattform mehrere hochauflösende Bildformate zeitweise deaktivieren. Dazu gehört auch Dolby Vision. Dieses Verfahren nutzt dynamische Metadaten. Dadurch können Helligkeit, Kontrast und Farbdarstellung für einzelne Szenen oder sogar für einzelne Bilder angepasst werden.
Disney+: Die aktuellen Abo-Preise im März 2026
Das grundlegende HDR-Format HDR10 ist inzwischen wieder verfügbar. Bei diesem Standard gelten die Einstellungen jedoch für den gesamten Film oder eine komplette Episode. Eine Anpassung einzelner Szenen findet nicht statt.
Rechtliche Ansprüche für Abonnenten
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist für Kunden entscheidend, welche Eigenschaften bei Abschluss eines Abonnements erwartet werden dürfen. Wenn ein kostenpflichtiges Angebot zeitweise nicht die beworbene Bildqualität liefert, kann dies aus Sicht der Verbraucherschützer als Sachmangel gelten.
Parallel beschäftigt sich die Verbraucherzentrale auch mit der Vermarktung der Audiofunktionen des Dienstes. Das Premium-Angebot wird unter anderem mit Unterstützung für Dolby Atmos beworben. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird jedoch nicht ausreichend deutlich gemacht, dass diese Tonqualität nur bei einem Teil der Inhalte verfügbar ist.
Betroffene Abonnenten könnten deshalb den Preis ihres Abonnements für den Zeitraum mit reduzierter Bildqualität mindern und einen Teil bereits gezahlter Beiträge zurückverlangen.

Möchte wissen, wie der durchschnittliche Zuschauer das bewerten will
Und die nächste Frage wäre, wie zu verfahren ist, wenn man diese Streaminganbieter als Option gebucht und kein direktes Abo abgeschlossen hat.
Bsp über Magenta, Waipu etc…
Hat mich auch interessiert, hab auch Waipu tv.
Und wie mindert man den abo preis bei disney? Da bin ich mal gespannt, wie man das umsetzt als konsument. Aber man lernt nie aus
Einfach über Disney Service Chat untenstehendes schreiben und dann 20€ erstattet bekommen….
Hallo,
ich habe gelesen, dass aufgrund eines Patentstreits aktuell einige HDR-Formate (z. B. Dolby Vision) bei Disney+ deaktiviert sind. Laut Verbraucherzentrale kann dies ein Sachmangel sein, wenn dadurch die beworbene Bildqualität nicht verfügbar ist.
Daher wollte ich kurz nachfragen, ob mein Abonnement davon betroffen ist und ob Disney eine anteilige Rückerstattung oder Gutschrift für den Zeitraum mit reduzierter Bildqualität vorsieht.
Vielen Dank!
Zumindest als direkter Disney Abonnent…
Antwort an die als Telekom Kunde: ja, aber bitte über die Telekom
Und das klappt?
Ich habe jetzt eine halbe Stunde versucht per App oder direkt online bei der Telekom ein Kontaktformular oder eine Mailadresse zu finden, an die man sich wenden kann. Erfolglos! Das nenne ich kinderfreundlich! Ich hab keine Lust auf einen Chat oder einen Anruf!!!
Ich hab es über Apple bestellt im Abo und das geht dort aktuell nicht. Ich könnte es nur sofort kündigen und würde anteilig das Geld zurückbekommen für die Monate wo ich es nicht mehr sehen kann. Also keine richtig Rückerstattung nur eine vorzeitige Kündigung.
. Das Premium-Angebot wird unter anderem mit Unterstützung für Dolby Atmos beworben. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird jedoch nicht ausreichend deutlich gemacht, dass diese Tonqualität nur bei einem Teil der Inhalte verfügbar ist.
Kenne bei Disney+ keinen einzigen Titel, der eine deutsche Tonspur mit Dolby Atmos bietet. Dolby Atmos gibt es nur für englischsprachige Tonspuren. Richtig traurig.