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Verbraucherzentrale erfolgreich

Urteil zu Google One: Google muss einfache Kündigung zulassen

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Das Landgericht München I hat die Ansicht von Verbraucherschützern geteilt und in einem kürzlich gefällten Urteil nun festgelegt, dass der Suchmaschinen-Anbieter Google einen Kündigungsbutton in sein Abo-Angebot Google One integrieren muss.

Google One Vpn

Verbraucherzentrale Bayern klagte

Der Entscheidung war eine Klage der Verbraucherzentrale Bayern vorausgegangen. Diese hatte den Kündigungsprozess bei Google One als nicht ausreichend benutzerfreundlich bewertet und beschritt daraufhin den Rechtsweg, um eine einfache Kündigungsoption durchzusetzen.

Bisher mussten Kunden für die Beendigung laufender Google One-Abonnements den Umweg über ihre Kundenkonten nehmen, da von Google One keine direkte Kündigungsmöglichkeit angeboten wurde.

Google One Banner

Die Entscheidung des Landgerichts (Aktenzeichen: 33 O 935/23) könnte einen wegweisenden Charakter für die Gestaltung vergleichbarer Online-Dienste haben. Google muss nun sicherstellen, dass Google One, ein Kombi-Abonnement, das Cloud-Speicher, erweiterte KI-Funktionen und bis vor kurzem auch eine VPN-Option kombinierte, direkt und ohne komplizierte Verfahren gekündigt werden kann.

Kündigungsbutton seit 2022 Pflicht

Tatjana Halm, eine Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, merkt an, dass das Urteil zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig ist, begrüßt die Entscheidung des Gerichts aber. Unternehmen wie Google müssten die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und unkompliziert von Verträgen lösen können.

Kuendigen

Seit der zweiten Jahreshälfte 2022 müssen Unternehmen, die im Internet Laufzeitverträge anbieten, ihren Kunden eine einfache Online-Kündigung ermöglichen. Diese Regelung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher laufende Verträge so einfach beenden wie abschließen können.

Die gesetzliche Einführung des Kündigungsbuttons zielte darauf ab, dass Dienstleistungen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Mobilfunkverträge und andere längerfristige Bindungen unkompliziert und ohne langes Suchen beendet werden können.

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26. Apr 2024 um 10:45 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Und irgendwann müssen WC Papierhersteller dann mindestens eine bebilderte Benutzungsanleitung beilegen oder als Videotutorial anbieten …

    Mann waren das nich Zeiten als man noch gelernt hat wie man schriftlich und rechtssicher korrespondiert – als es noch Faxnummern mit Sendebericht gab – als es noch Rechnungen gab, auf denen man eine Anschrift für eben jene Korrespondenz ablesen konnte (und auch dazu in der Lage war …

    • Ja, du warst damals ein Held. Und du liest auch immer schön brav die 5 DinA4 Seiten AGBs/EULAs… Aber darum geht es nicht. Stand heute: Die Anbieter bieten ganz einfache und schnelle Arten zur Bestellung/ zum Abonnement! Aber wenn es um die Kündigung geht, dann wird es auf einmal eine Klick und Such Orgie, und das ist pure Absicht der Anbieter. Ich finde das Urteil sehr gut.

    • Been there, done that

      Jahrzehntelang falsch angewendet. Insbesondere das kleine Pappröllchen in der Mitte einer jeden Rolle verursachte die meisten Probleme. Es war die Hölle.

      Als ich auf dem OP-Tisch einer Viszeralchirurgin aufwachte, sprach diese endlich die magischen Worte: „Wischen, nicht stopfen!“

      Kollektives Wissen, nirgends bildlich veranschaulicht, ging an mir aus bislang ungeklärten Gründen vorüber.
      Bis mir dieser Engel mit Skalpell begegnete ….

    • Damals gab es auch noch nicht en e-Commerz in dem Umfang wie er jetzt stattfindet.

      Abgesehen davon:

      Die Anbieter machen es Leicht Verträge abzuschließen, aber das Kündigen soll möglichst kompliziert sein.

      Entweder in dem man die Kündigung (für ein Rückgewinnungsgespräch) telefonisch bestätigen muss, oder in dem das kündigen derart im Menü versteckt wird dass man es kaum findet.

      Oder Firmen, Sky und sein Stresmingableger Wow sind Meister darin, fragen nach Klick auf kündigen 10 mal nach ob man wirklich kündigen will.

      Warum soll es da nicht auch einfach gemacht werden einen Vertrag möglichst einfach zu kündigen?

    • Sie wissen aber schon, das Recht auch fortentwickelt wird? Der Gesetzgeber hätte ed natürlich auch beim „Fax“ belassen können, aber in diesem Fall ist er wohl weiter als Sie und passt sich an geänderte Bedingungen mit der Rechtslage an.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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