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iCloud-Sperre kann aktiv bleiben

Urteil: iPhone-Finder haben keinen Anspruch auf Entsperrung

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Das Amtsgerichts München hat unter dem Aktenzeichen 213 C 7386/17 einen Fall verhandelt, in dem es um Apples Pflicht zur Freischaltung gefundener iPhone-Einheiten ging und klargestellt, dass Finder eines Mobiltelefons keinen Anspruch auf die Freischaltung des gesperrten Gerätes haben. Auch dann nicht, wenn diese zwischenzeitlich Eigentümer geworden ist.

Aktivierungssperre

Im aktuellen Fall hatte der Kläger das iPhone im Sommer 2016 im Stadtgraben der Stadt Waghäusel gefunden und noch am gleichen Tag im Fundbüro abgegeben, wo es in das Fundsachenverzeichnis aufgenommen wurde.

Da sich der Verlierer des Mobiltelefons nicht meldete erwarb der Kläger als Finder zum Jahresende das Eigentum an dem Mobiltelefon und beantragte anschließend die Freischaltung des Gerätes beim Apple Support. Dieser weigerte sich (ohne Angabe von Gründen) das Handy freizuschalten. Daraufhin erhob der Kläger Klage am Amtsgericht München und forderte die Freischaltung des Mobiltelefons.

Dieses wies die Klage ab und begründete das Urteil folgendermaßen:

„Soweit sich der Kläger auf seine Rechte als Eigentümer nach Fund beruft, verkennt er, dass er als Finder gem. § 973 Abs. 1 S. 1 BGB das Eigentum an der gefundenen Sache lediglich „ex nunc“ und damit in dem zum Zeitpunkt des Ablaufs der 6-Monats-Frist bestehenden Zustand erwirbt. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Kläger Eigentum an einem gesperrten und damit für ihn eben nicht nutzbaren iPhones erworben hat. Ein freigeschaltetes iPhone war zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand.

Ein Anspruch auf Freischaltung des betreffenden Mobiltelefons würde hier auch erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen, da nach Freischaltung ein Zugriff auf sämtliche, auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Eigentümers möglich wäre. Dies soll das Sperren des Mobiltelefons jedoch gerade verhindern. Dies insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass hier nicht geklärt ist, wann, wo und unter welchen Umständen das Mobiltelefon dem ursprünglichen Eigentümer abhandengekommen ist.“

iCloud Aktivierungssperre grundsätzlich aktiv

Apple selbst schützt die Geräte seiner Kunden durch die sogenannte iCloud Aktivierungssperre. Diese verknüpft neue Geräte beim ersten Start mit dem iCloud-Konto des Besitzers und verhindert das Zurücksetzen, Löschen und unberechtigtes Entsperren des Gerätes durch Dritte.

Apple müsste das verlorene Gerät also aus dem Nutzer-Konto des ehemaligen Besitzers entfernen. Dies scheint Cupertino grundsätzlich zu verweigern. Eine Vorgehensweise, so das Amtsgerichts München, die grundsätzlich rechtens sei.

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02. Okt 2017 um 12:23 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Absolut, damit wird iPhone klauen unattraktiver, das kann uns nur freuen.Was ich nicht verstehe ist warum Apple oder der Provider nicht in der Lage ist den Verlierer zu benachrichtigen ?Da muss doch ne SIM drinstecken, wenn man die ausliest hat man doch heutzutage den Vertrag und damit den Besitzer oder ?

    • Finde ich auch.
      Einzig, was ich mich frage: wenn ich den Code falsch eingebe und in den Einstellungen das Löschen aktiviert ist – kann ich dann nicht dennoch darauf zugreifen, indem ich das Handy neu aufsetze? Die Daten sind gelöscht aber die HW wieder verwendbar.
      Oder geht das nicht?

  • Gute Entscheidung! Sonst müsste ich ja immer damit rechnen, dass meine Daten nur 6 Monate lang sicher sind, wenn ich mein iPhone verliere…

    • Aber warum soll man das Gerät nicht komplett zurücksetzen dürfen? Wenn man sich nach 6 Monaten nicht meldet und das Eigentum am Gerät übergeht, würde ich es verstehen wenn man das Gerät im Anschluss dann auch nutzen könnte – natürlich nur zurückgesetzt.

      • Und wer zahlt für den Aufwand? Es ist ja nicht nur ein Gerät das dann kommt.

      • 30€ Servicespauschale und gut is…. wenn die Daten dabei zuverlässig gelöscht werden, hätte ich da keine rechtlichen Sorgen, aber die Tatsache das Apple sich weigert ist für iPhone Diebe natürlich trotzdem abschreckend und für uns iPhone Besitzer damit eher erfreulich.

      • Der Aufwand, das Gerät zurück zu setzen, ist nicht der Rede wert.
        Aber überlege mal, wer prüfen soll, ob das Zurücksetzen auch zulässig ist. Welche Belege werden dazu vorgelegt? Sind sie auch echt oder gefälscht?
        Wer soll das prüfen? Der Techniker an der Genius-Bar, der für „echte“ Kunden und ihre Probleme schon nicht genug Zeit hat? Oder der Apple-Jurist?

      • Bist du wirklich so kurzsichtig? Jetzt stell dir mal vor, der erste Besitzer wurde im Zuge eines Raubüberfalls getötet und das Telefon wurde von den Dieben ignoriert. Nun findest du das Telefon eines Toten. Wie soll er sich dann melden und Einspruch gegen die Offenlegung seiner privaten Daten erheben? Und bitte komm hier jetzt nicht mit der plumpen Aussage „Ja dann sollen doch die Angehörigen das Telefon als vermisst melden etc“. Glaub mir, wenn eine dir nahstehende Person wie z.B. ein Elternteil, Geschwister oder Familie getötet wurde, hast du GANZ ANDERE Sorgen und Probleme als an sein Telefon zu denken!!!!! Sorry aber sowas macht mich wütend! Du bist total Egoistisch!

      • Stell Dir vor Dir wird Dein Handy geklaut. Der Dieb fährt damit in eine andere Stadt und gibt es dort beim Fundbüro ab. Du wirst Dich wenn nur bei Deinem örtlichen Fundbüro melden, oder?Und schon gehört das Handy nach 6 Monaten legal dem Dieb. Wenn das dann nicht zur Methode wird…Geldwäsche mal anders…

      • Deine Kommentare werden auch immer ignoranter und dämlicher, ernsthaft, wie alt sind wir denn? Sicher nicht ü20, wenn man nach deinem Nick geht … erinnert mich an einem russischen FPS Spieler …

      • Ja finde ich auch genau in dieser Situation Bin ich grade da die im Verloren Modus angegebene Nummer auch nicht mehr aktuell ist und man den früheren Besitzer nicht erreichen kann

  • In soweit verständlich wenn es darum geht, die Daten auf dem iPhone zu schützen. Warum es allerdings nicht möglich sein soll, das Gerät zurückzusetzen ist mir nicht klar. Ist jetzt keine juristische Aussage sondern eine praktische …

  • Richtig so! Bei Nichtabholung des Eigentümers innerhalb der Frist, wird es zum Eigentum des Finders. Mehr nicht. Die Passage oben sagt es ganz klar und leuchtet auch ohne diesen Artikel durchaus ein: „Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Kläger Eigentum an einem gesperrten und damit für ihn eben nicht nutzbaren iPhones erworben hat.“ That’s it. Völlig korrekt.

    • Dann schmeiß ich das nächste gefundene iPhone halt weg oder nehme es als Ersatzteillager. Wenn ich als ehrlicher Finder kein Anspruch darauf habe kann der Besitzer mir gestohlen bleiben. Vor allem, wenn ich als Finder nach einem halben Jahr noch die Bearbeitungsgebühren zahlen soll. Für lau zum Fundbüro fahren?!? Ich glaub es hakt.

      • @Heinz: na Du bist ja drauf. Hoffe, dass wenn Dir mal ein Telefon verloren geht der Finder ebenso denkt wie Du.

        Normalerweise bringt man etwas zum Fundbüro in der Hoffnung, dass es der Verlierer wieder bekommt, nicht in der Hoffnung, dass man es sich selbst irgendwann unter den Nagel reißen kann.

      • Wenn du es als Ersatzteillager verwendest, kannst du das auch machen, nachdem du der Eigentümer geworden bist. Als Finder hast du aber einen Anspruch auf Finderlohn, wie das Fundbüro das regelt, ist mir aber nicht bekannt. Vermutlich wird der Kontakt über das Fundbüro hergestellt.
        Von meinen gefundenen Fahrrädern wurde nur eines abgeholt, an einen Finderlohn habe ich daran nicht gedacht. Die Freude in den Kinderaugen war vollkommen ausreichend.
        Wenn du selbst mal etwas verlierst, wirst du die Angelegenheit sicher aus einem anderen Blickwinkel sehen. Aber heute werden wohl eher viele denken wie du. Und wäre ein iPhone eben „nur“ ein Handy, gäbe es diese Diskussion hier gar nicht.

      • Das iPhone ist nur ein Handy. Sonst nichts. Und ich habe allein beruflich schon mehrere hundert Sachen zum Fundbüro gebracht. Und bis heute weder ein Danke oder geschweige denn einen Finderlohn bekommen. Im Gegenteil…das Fundbüro ist schon ganz genervt weil ich Schlüssel, Uhren, Brillen, Portemonnaies dort teilweise Wöchentlich abgebe.

    • völliger unsinn, auch wenn du das scheinbar nicht verstehst.

      alleine aus ökologischer und volkswirtschaftlicher sicht, wäre das gerät zu löschen und zu entsperren.

      das gericht zeigt einfach nur wie geistig abnorm es ist und hat hier mal wieder krass fehlentschieden

      • @Rattler
        Denkst du eigentlich nach, bevor du hier so einen (bitte zu entschuldigen) „Schwachsinnn“ aufschreibst? Wie kannst du
        bitte beurteilen, ob „wieder krass“ fehlentschieden wurde.
        Warum bildest du dir ein, „aus ökologischer und volkswirtschaftlicher
        Sicht“ urteilen zu können?
        Der Einzige, der hier nicht versteht, bis du. Das Einzige, was
        „geistig abnorm“ ist, ist dein Post.
        Mann Mann Mann …

    • Gut, dass Du das ganze noch mal bestätigst, sonst wäre so ein Urteil eines Gerichtes überhaupt nix wert! Aber jetzt… puh…

    • Ratte, Du disqualifizierst Dich grundsätzlich und immer mit all Deinen Kommentaren, sowohl inhaltlich als auch grammatikalisch. Insofern interessiert mich Deine Meinung absolut gar nicht. Claus, Dein Kommentar ist ebenso nicht mehr als Schall und Rauch.

      • Natürlich ist es nur Schall und Rauch! Was sonst?
        Genauso wie Deine „fachliche“ Bestätigung eines Gerichtsurteils!
        That’s it. Völlig korrekt.

      • Claus, Du echauffierst Dich hier völlig zu Unrecht. Ich pflichte dem Urteil nur bei und sehe es eben genauso. Das ist hier unter anderem der Sinn einer Kommentarfunktion. Man darf seine Meinung dazu äußern, ob man diese teilt oder nicht. Nirgends, aber wirklich nirgends bestätige ich irgendetwas. Meine angebliche „fachliche Bestätigung“ ist nichts weiter als das Zitieren einer Textpassage aus dem Artikel/Urteil und eine Zustimmung. Ich bin nicht für Deine Missinterpretation meiner Texte verantwortlich.

  • „Ein Anspruch auf Freischaltung des betreffenden Mobiltelefons würde hier auch erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen, da nach Freischaltung ein Zugriff auf sämtliche, auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Eigentümers möglich wäre.“
    Das stimmt ja schon mal nicht. Hoffentlich hat das nicht zur Urteilsfindung beigetragen..

    • Wieso stimmt das nicht? Wenn entsperret, hat doch der neue Besitzer die Daten des alten Besitzers. Fotos, Notizen, den Kalender ….

    • Wenn der Kläger die Freischaltung des gesperrten Gerätes verlangt hat, ist die Entscheidung richtig. Er hat keinen Anspruch auf die Daten des ehemaligen Besitzers. Eindeutig auch nachvollziehbare Entscheidung vom Gericht.
      Lediglich das Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen wäre eine denkbare Lösung. Ein solches Tool würde aber dann auch dazu führen, dass unberechtigt den Besitzer gewechselte Geräte von der Sperre befreit werden können.

      • Nein, weil diese niemals den Beweis für ihr rechtmäßiges Eigentum erbringen könnten. Hier in dem Fall ist der Finder ipso iure Eigentümer geworden und kann dies eben nachweisen.

      • nein, weil dieses gerät ja dem neuen eigentümer gehört.

        einzig könnte man handys fladern und dann aufs fundamt tragen und 6 monate warten.

        verstehe sowieso nicht, wie soll man jemals SEIN handy am fundamt finden, wenn keine sim drinnen ist…

      • @Rattler
        z.B. durch die IMEI- oder Serien-Nr. die sogar auf dem Kaufbeleg steht. Außerdem sind die Daten in der Apple-ID hinterlegt.

    • Das rausnehmen der Aktivierungssperre würde lediglich die Sperre mit der verknüpften Apple ID entfernen, jedoch keinen Zugriff auf irgendwelche Daten gewähren, diesen waeren somit weg.

  • Ich bin natürlich auch heil froh, wenn ich mein Handy verliere und dennoch alle Daten sicher sind. Aber es wäre doch schön wenn es eine Möglichkeit gäbe gefundene Geräte komplett zurückzusetzen, da diese ja meistens vollkommen nutzbar sind und deswegen ja nicht im Elektroschrott landen müssten. Klar sollte die Entsperrberechtigung nur mit bestimmter Autorität durchgeführt werden können. Sonst würde jeder wieder anfangen Smartphones zu klauen, zu reseten und zu verkaufen.

  • Mir ist nicht klar, wieso hier die Aktivierungssperre nicht aufgehoben wird. Die Entsperrung des Geräts und damit der Zugriff auf die Daten ist natürlich etwas ganz anderes. Fraglich was der Kläger begehrt hat.

  • Die Daten wären auch nach Freischaltung sicher, Apple würde ja nicht das Gerätekennwort oder iCloudkennwort aushändigen sondern das Gerät ‚nur‘ aus dem iCloudaccount des Vorbesitzers löschen und somit die iCloudsperre deaktivieren. Nach dem Zurücksetzten des iPhones hat man keine Möglichkeit mehr an die Daten des Vorbesitzers zu gelangen da diese verschlüsselt waren und der Schlüssel durch die Neueinrichtung weg ist.

  • Fragt sich, warum Apple bei der vermuteten Fülle von Daten nicht den ursprünglichen Eigentümer aufdeckt.

    • Apple wäre am besten geeignet, gefundene iPhones wieder dem Besitzer zukommen zu lassen. Aber offenbar wollen sie das nicht, weil jedes verlorene oder geklaute Handy den Kauf eines neuen Handys bedeutet. Wenn der Verlierer nur 1-2 Wochen warten muss um über „Apples Fundbüro“ sein Gerät wieder zu bekommen, würden die ihm kein neues Gerät verkaufen können.

      • Apple würde dadurch gegen seine eigene Philosphie verstoßen. Es soll in keinem Fall zu einem Datenmissbrauch kommen. Also werden die auch keine iPhones entsperren um dann nachsehen zu können, wem das Gerät gehört…

    • Daran hat Apple kein Interesse. Die wollen verkaufen und nicht sich um die Probleme ihrer Kunden kümmern.

    • Du kannst ja über die entsprechenden Informationen in der Health-App nahe Familienangehörige angeben. Wenn dann dort der Finder anruft, können beide auch so zusammen kommen. Blöd, wer das nicht macht.

  • finde ich gut! immerhin zahle ich für die Sicherheit meiner Daten. außerdem ergibt sich durch das „Finden“ kein Rechtsanspruch auf Nutzung

  • Da hat das Gericht wohl die Aktivierungssperre und den Passcode in deinen Topf geworfen. Ich hätte es bzgl. der Aktivierungssperre anders entschieden, schließlich muss dabei das Gerät gelöscht werden und es stehenbleibe berechtigten Interessen iSd Datenschutzes entgegen.

  • Ein sehr gutes Urteil und wieder sehr positiv was iPhones angeht. Die Daten sind deutlich sicherer als bei Android. Das wäre ja ein Freiflugschein für alle Langfinger gewesen wenn das Urteil anders ausgegangen wäre. Ein Kumpel ist mal mit einem gefundenen Samsung Gerät in einen O2 Shop gegangen um dies entsperrten zu lassen. Das war überhaupt kein Problem und innerhalb von 10 Minuten erledigt. Es war noch nicht mal notwendig den Eigentum nachzuweisen. Ich weis allerdings nicht ob das Gerät verschlüsselt war.

  • Also noch mal ganz klar: Es geht nicht um das Freischalten des Phones inklusive Daten! Es geht um ein Zurücksetzen in einen nutzbaren Zustand. Interessant finde ich hierbei, dass anscheinend mit zweierlei Maß gemessen wird, denn bei einem Macbook ist das Zurücksetzen mit gültigem Besitznachweis ohne weiteres möglich. Hierdurch werden alle vorhandenen Daten gelöscht und das Thema ist durch. Warum das nicht auch bei einem iPhone so gehen soll, verstehe ich nicht. Apple wird da sicherlich nicht viel mehr Aufwand haben, als beim Rücksetzen eines Macbooks…

  • Mein Vater hatte mal ein iPad gefunden. Habe zunächst bei Apple angerufen, die haben bestätigt dass der Besitzer bekannt ist, haben aber keine Daten raus gerückt, auch haben sie sich geweigert meine Nummer an den Besitzer weiter zu geben. (Was wohl auch besser so ist, Datenschutz…) Habe es dann bei der Polizei abgegeben mit der Bitte, die sollen das mit Apple klären. Und über diesen Weg fand das iPad tatsächlich seinen Weg zurück zum Besitzer.

  • Alles richtig gemacht! Genau so und nicht anders! Der Typ wollte natürlich ein guten Schnappen machen und gratis ein iPhone mitnehmen. Hat ihm wohl nicht gereicht, das er sowas teures auf Kosten des ursprünglichen Eigentümers behalten „darf“. Nein, er zickt auch noch rum und verlangt allen Ernstes die Freischaltung! Wenns um sein eigenes, verlorenes Gerät gegangen wäre, hätte er zu 1000% rumgeheult wenn jemand Fremdes Zugang zu all seinen privaten Daten bekommen hätte! Echt traurig was für falsche Moralvorstellungen Menschen haben können.

    • deine moralvorstellungen sind aber auch etwas irritierend, vor allem deine vorannahmen und unterstellungen sind super

      • Du bist der totale Pfosten! Du bist so jemand, der, wenn es um seinen eigenen Vorteil gehen soll, natürlich sämtliche Szenarien schön und freundlich bemalt. FAKT IST: Es finden täglich Raubüberfälle mit Todesfolge statt! Und mein Szenario IST KEINE ANNAHME oder Unterstellung sondern Fakt ! DU Hegel! Du bist doch der erste der sich auf die Barrikaden stellt, wenn ich dein iPhone finde und das Glück habe es auch legal entsperren -und mir all deine intimen Daten angucken darf weil ich mir irgendwie ein Gesetz zum Vorteil gemacht habe! Mal gucken, ob du dann immer noch solche Töne spucken würdest und meinen würdest, das ich hier bloß „Annahmen“ und „Unterstellungen“ ausspreche! Und noch belastender und tragischer finde ich DEINE Moralvostellung: Ich hoffe, wirklich, das du niemals etwas wertvolles findest. Denn laut deiner Einstellung, würde der Verlierende seine Sachen anscheinend nicht mehr wiedersehen! Rattler = Ratte! Sagt ja schon alles. Ich kann so falsche Menschen wie dich nicht leiden. Ich kenn dich nicht, aber deine Aussage hat dich bereits sehr gut beschrieben. Von mir aus Freiticket zum Teufe für Arten von Menschen wie dich!

      • Du verstehst wohl unser Rechtssystem nicht.Wenn man etwas verloren hat, dann hat man doch die Möglichkeit sich bei der Polizei oder einer ähnlichen Behörde zu melden. Man kann dann einen Nachweis per IMEI Nummer und Rechnung erbringen. Sollte dann das iPhone beim Fundbüro o.ä. abgegeben worden sein, so findet das iPhone zurück zu seinem ursprünglichen Eigentümer.Der Eigentümer hat 6 Monate Zeit den Verlust anzuzeigen. Dies ist hier anscheinend nicht erfolgt.Daher hat der ehrliche Finder nach Ablauf der Frist offiziell das Eigentum an der Sache erworben.Und als Eigentümer darf man dann mMn auch so mit deinen Sachen umgehen wie man will – also auch die Aktivierungssperre deaktivieren dürfen und das iPhone wiederherstellen (dabei wird nicht der Passcode entfernt und man kann auch kenne privaten Daten einsehen).Aber anscheinend begreifst du es nicht und versuchst seiner falschen „Rechtsauffassung“ mit persönlichen Diffamierungen Nachdruck zu verleihen – ganz schwache Leistung von dir.

      • @M1LL10N4R3
        Definiere doch mal Courage, Anstand, Benehmen und Mitgefühl. Ich glaube unsere Vorstellungen davon driften arg weit auseinander.

      • Übrigens M1LL10N4R3:
        Rattler =
        1. Hunde die als RattenFÄNGER eingesetzt wurden!
        oder:
        2. engl. Klapperschlange
        Bildung ist Dein Freund! Aber in so einem Fall tuts auch Google.
        und dann noch
        “ Ich kenn dich nicht, aber…“
        „Du bist doch der erste der …“
        „..so falsche Menschen wie dich…“
        „… Freiticket zum Teufe für Arten von Menschen wie dich…“

    • Echt traurig, wenn Leute überhaupt nicht verstehen, worum es geht aber dann so einen Ton anlegen!
      Es wurde hier schon etliche Male erwähnt, dass nach einer Zurücksetzung keine privaten Daten mehr vorhanden sind!
      Außerdem ist das Handy für den ursprünglichen Besitzer eh schon verloren, egal, ob es noch jemand nutzt oder nicht, soviel zu „auf Kosten des ursprünglichen Eigentümers“!
      So hätte das Gerät noch irgendeinen Nutzen, jetzt ist es nur Elektroschrott!
      Aber anderen etwas gönnen scheint jetzt nicht so Dein Ding zu sein, besonders „…sowas teures….

  • Alle die sich hier fragen, wieso es denn nicht O.K. ist ein „gefundenes“ Gerät nach einer besagten Frist offiziell zurücksetzen – und es damit selber verwenden zu können: Seid ihr eigentlich derart verlogene und egoistische Menschen?
    Ich klau einfach ein iPhone, (das Opfer sperrt es über iCloud), ich warte einfach eine gewisse Zeit und lass es mir dann trotzdem entsperren?
    Na super! Dann müssen Diebe bloß die Geräte für eine gewisse Zeit im Lager behalten und können sie anschließend verticken! SEHR GUT!!!! *NICHT! *

    • ähm, wenn du ein gerät im „lager“ behältst geht nicht das eigentum über.
      du musst es im fundamt plazieren und dich selbst identifizieren, erst dann nach 6 monaten kannst du einen eigentumsübertrag anfordern.

      wäre der ideale zeitpunkt für die polizei tätig zu werden und deine identität und die des eigentlichen eigentümers festzustellen . dazu müsste apple gezwungen werden.

      dann wäre die welt gut, du im häfn und das iphone beim besitzer.

      deine hasstiraden sind im grunde aus meiner sicht entbehrlich, schlechte erfahrungen gemacht?!?

      • Ich habe oben bereits alles zu deinem Kommentar geschrieben. Solange man selbst nicht das Opfer ist, fällt es natürlich leicht so easy über etwas zu sprechen. Ob ich persönliche Erfahrungen gemacht habe? Zum Glück nicht am eigenen Leibe. Aber ich war oftmals Zeuge wenn Freunde oder Bekannte Opfer von Diebstählen geworden waren oder etwas Verlorenes nie wieder zu Gesicht bekommen hatten. Etwas Verlorenes löst sich schließlich nicht in Luft auf. Ja, als guter Mensch sollte man gefundene Sachen zum Fundbüro bringen. Fakt ist aber, das wir in einer derart verseuchten Welt leben, wo nur die aller wenigsten Menschen Courage, Anstand, Benehmen und Mitgefühl haben. Wenn du wüsstest, wie oft ich aus dem Auto schon gesprungen bin um alten Menschen über die Straße zu helfen, wie oft ich altern Menschen mit schweren Einkaufstüten anspreche und anbiete ihre Tüten zu tragen, obwohl zig gesunde, junge Leute an diesen Menschen vorbeilaufen. Es macht mich einfach nur krank! Ich kann mir sehr gut die glücklichen Rumänen und Bulgaren vorstellen die sich auf Kosten eines anderen Menschen das Eigentumsrecht auf ein verlorenes Objekt verschaffen wollen und sogar so dreist sind bis vor Gericht zu gehen! Sorry aber bei solchen Themen brennt mir die Sicherung durch.

      • @M1LL10N4R3:
        Da hätten wir dann doch schon die Lösung für Dein Dilemma: Nur echte Deutsche dürfen fremde Handys entsperren lassen!
        Wie Du jetzt vom Fundbüro auf „klauende Rumänen und Bulgaren“ kommst erschliesst sich mir nicht so wirklich. So eine Verallgemeinerung dann auch noch als Mitgefühl, Anstand und Benehmen hinzustellen zeugt allerdings wirklich von „Courage“.
        Woran die Welt wirklich erkrankt ist so eine Schwarz/Weiss – Sicht wie Deine.

        Keiner will hier, dass irgendwelche geklauten Handys freigeschaltet werden!
        Aber es gibt eben Fälle, wo ein zurücksetzen Sinn machen würde.

        Davon abgesehen, würde es natürlich gar nicht gehen, die Handys einfach zurückzusetzen, eben weil es noch mit dem ursprünglichen icloud Account verknüpft ist!
        Man müsste also in die icloud Einstellungen eines Nutzers eingreifen, was aus Apples Sicht selbstverständlich ein NoGo ist!

  • Interessant wäre zu wissen was veranlasst wurde um den Besitzer zu ermitteln. ZB das iPhone laden und angeschaltet lassen um dem Besitzer die Ortung und ggf. das Senden einer Nachricht zu ermöglichen. Im näheren Umfeld konnte ein verlorenes iPhone geortet werden und per ‚iPhone suchen‘ ein Nachricht gesendet werden. Leider war der geortete Ort ein großer Wohnblock und der Finder hat sich nicht gemeldet.

    • Voraussetzung in diesem Fall ist aber, dass der Finder im Besitz einer Lademöglichkeit ist und sich mit der Technik auskennt. Wer das nicht hat, legt das Handy möglicherweise übers Wochenende auf den Tisch, um es am Montaz zum Amt zu bringen. Inzwischen dürfte es dann leer sein. Wer sagt denn, dass der Verlierer sich damit auskennt? Möglicherweise sperrt er es gar nicht.

  • Irgendwie finde ich das Urteil gut. Trotzdem denke ich, dass es dem Finder nicht um die persönliche Daten des Vorbsitzrers geht sonddern um die Hardware.
    Ein anderer Gedanke:
    Warum kann der Beitzer nicht gefunden werden?
    – Wenn eine SIM-Karte drin ist ist das aboslut kein Problem für den Provider.
    – Sogar wenn keine SIM drin ist können die Provider anhand der IMEI das Gerät finden und sehen welche Handy-Nummer zuletzt damit benutzt wurde. (Ich arbeite selbst bei einem Provider und mache solchen Support immer wieder)
    – In diesem Fall wäre bloss der Aufwand etwas grösser da nicht bekannt ist bei welchem Provider der Besitzer war. Das Fundbüro müsste alle durch-telefonieren. (Eine Standard-Mail mit der IMEI an alle Provider senden wäre eine Sache von Sekunden…).
    – Und zuletzt wäre auch Apple in der Lage das Gerät anhand der IMEI zu identifizieren und dem Besitzer eine Mail (Apple-ID) zu schicken. Aber das will Apple scheinbar nicht… die sind ja soooo grün….

    • nun deine ideen sind gut Chris, allerdings, wer sagt das die besitzer, die apple auf dem geraet sehen koennte, auch wirklich die besitzer sind? wieviele der geraete werden verkauft, und gehen durch x haende, und man ist nicht verpflichtet das geraet bei apple zu registrieren. die suche ueber den provider ist da zielfuehender, denn da ist wirklich die letzte aktuelle verknuepfung zu ersehen.

  • Kann man hier die Kommentarfunktion sperren? Das ufert doch aus.
    Ich denke auch, dass es viele Mitbürger rumänischer und bulgarischer Abstammung in Deutschlad gibt, die ihre iPhones rechtlich einwandfrei erworben haben.

  • Wenn Apple doch über die Seriennummer den Benutzer identifizieren kann, warum hat ihm dann nicht einfach jemand das iPhone zurück gegeben?

  • Warum kann das Fundamt nicht den Eigentümer ermitteln? Könnte sich doch bei Apple melden und die schicken eine Mail an den zugehörigen Account.

    Oft geht zwar das Telefon verloren, aber nicht die iCloud Mail. Sind ja andere Geräte aktiv bzw. kann auf mein Konto auch anders zugreifen. Und wenn sich dann niemand meldet in 6 Monaten, meinetwegen Reset/Löschen und dem ehrlichen Finder aushändigen.

  • Ich glaube ja, dass noch genau zu klären ist, was da im Urteil mit „Freischalten“ gemeint ist.
    Wenn darunter nur „Entsperren“ gemeint ist, dann kann sich so ein Recht natürlich niemand einklagen, da dann tatsächlich Zugriff auf private Daten möglich sind.
    Ist aber gemeint, dass Apple das Handy „frei“ gibt, damit man es dann komplett zurücksetzen kann, so fände ich das von richterlicher Seite schon weniger bedenklich, solange eben klar gestellt ist, dass da nichts illegales vorangegangen ist.
    Da Apple dazu aber in ein vorhandenes iCloud Konto eingreifen müsste, kann ich schon verstehen, dass Apple sich da weigern würde. Sie könnten dann ja auch eigentlich gleich dem ursprünglichen Besitzer bescheid geben, dass das Handy gefunden wurde…

  • Richtig so, würde sonst tür und tor öffnen für diebe und halunken! Danke München!

    • dir ist schon klar, dass es hier um ein urteil um einen Gegenstand geht, der nach deutschem Recht legal in den Besitz eines anderen übergegangen ist!?
      Was hat das mit Dieben und Halunken zu tun!?
      Das etwas durch Diebstahl nicht in einen legalen Besitz übergehen soll, erwartet hier ja wohl keiner!
      Wenn, dann kann man zB. durchaus fragwürdig finden, ob ein Gegenstand durch Fund tatsächlich unumstößlich den Besitzer wechseln kann. Was ist zB. wenn der ursprüngliche Besitzer nachträglich noch durch Apple ermittelt und benachrichtigt werden kann?
      Bin ich froh. dass im Zweifelsfall ich sowas nicht entscheiden muss, stell ich mir nicht so einfach vor.

      • Wir haben täglich Fälle von Aktivation Lock.
        Das einzige was dem Kunden als Besitzer anerkennt, ist der Kaufbeleg vom ersten Kauf des Gerätes.
        Nur und zwar nur das lässt Apple dazu hinreißen den Activation lock zu lösen.
        Da hilft auch keine Unterschrift vom Bundespräsidenten.

        Warum ist das so?
        1. Der Kunde hat das Gerät so gefunden in diesem „ist“ Zustand – sollte sich nach 6 Monaten der Besitzer nicht melden, hat er auch das Recht, diesen ist Zustand sein eigen zu nennen.
        Und das beglaubigt ihm das Fundbüro.
        Nichts darüber hinaus ändert was daran.

        2. Apple greift nicht in die Daten eines anderen an die auf dem Gerät drauf ist, nur weil das Fundbüro ihm jetzt als Besitzer beglaubigt.
        Das wäre ein Supergau, wenn Apple damit einfach den aktivation lock lösen würde.
        Stell dir vor, der ursprüngliche Besitzer, meldet sich nach dem Diebstahl erst in 7 Monaten.
        Ausgeraubt, Koma, oder was auch immer.
        Inzwischen hat er erfahren, jemand anderes hat sein iPhone und Apple hätte es dem neuen Besitzer übertragen.
        Und dieser Besitzer ist vielleicht der, der ihn ins Koma geschlafen hat.
        Apple hätte Beihilfe zum Diebstahl geleistet, wäre mitttäter sozusagen.

  • Wo ist das Problem?Ich habe ein herrenloses iPhone gefunden, bringe es zur Polizei. Meine Daten werden als Finder aufgenommen und dann war‘s das erstmal. Sollte sich nach der dazugehörigen Frist der Besitzer nicht gemeldet haben, erhalte ich eine Rückmeldung bzgl. der Besitzübernahme mit allen amtlichen Stempeln und Zettelage, Gerät und pers. Infos, dass ich nun Eigentümer und Besitzer des iPhones bin. Nun gehe ich zu meinem Apple Store Termin, erläutere den Sachverhalt, zeige die Dokumente / auch meinen Perso vor und vor Ort wird dann die iCloud- Sperre entfernt. So hat war es bereits bei einem Freund von mir abgelaufen. Ansonsten ereigneten sich solche Fälle mehrmals in Utah, USA in einem Fischerdorf am See… X-Faktor. Ihr Jonathan-Bernd Frakes

  • Ich frage mich, was dann mit den ganzen gestohlenen iPhones passiert, wenn Sie im gesperrten Zustand nutzlos sind ?

  • Wie kommt jemand auf so einen Blödsinn. Rausgeschmissene Gerichtzeit.

  • Sehr gutes Urteil! Schade für den Finder/neuen Eigentümer, wichtig für den alten Eigentümer.Apple könnte aber bei jur. sauberen Eigentumsübergang, wie im entschiedenen Fall, gegen eine Aufwandspauschale das Gerät vollständig löschen/in Auslieferungszustand zurückversetzen.

  • Gutes Urteil. Keiner sollte ein verlorenes oder gestohlenes iPhone in Betrieb nehmen können. Damit lohnt Diebstahl Nicht. Und keiner kann damit eins klauen u. sagen gefunden u bekommt es nach 6 Monaten.

  • Gut dass der Finder trotzdem das Handy nach 6 Monaten nicht aktivieren kann. Das ist mehr als gerecht. Kann man niemandem gönnen auf so billige Art ein iPhone zu kriegen.

    • Warum kann man sowas niemandem gönnen? Warum fällt es manchen Leuten so schwer, sich für andere zu freuen? Warum würden hier anscheinend so viele Leute lieber einen teuren Gegenstand im Müll sehen, als in den Händen eines ehrlichen Finders? Was soll daran gerecht sein?
      Kranke Welt!

  • Es gab schon dem fall wo der eigene Son das vererbte iPad seiner Verstorbenen Krebskranken Mutter nicht entsperrt bekommen hat. Warum soll es nun auf einmal ein fremder leichter haben?

    Da ergeben sich ja ganz neue Methoden.
    Im Dezember klaue ich hier und da einige iPhone X gebe sie dann offiziell im Fundbüro ab. Warte ein halbes Jahr und hab dann Legal Werte von je 600-1000Eur in der Hand. Natürlich soll es nicht entsperrt werden können damit man die Kriminalität nicht fördert. Die Sperre hat nur einen Sinn. Damit sie das Gerät sperrt und nicht damit man die Sperre die das Gerät sperren soll entsperren kann.

    Ich würde es als optionale Möglichkeit ansehen das man als Besitzer die IMEI für 2 Jahre mit Adresse irgendwo Registrieren kann (Danach muss Manuell verlängert werden bzw. kann vorher auch gelöscht oder übertragen werden). Ähnlich wie bei Fahrrädern auch.

  • Gefährliches Halbwissen hier, deshalb ein paar Fakten:
    1. Nach dem zurücksetzen sind natürlich keine Daten mehr auf den Telefon, man bekommt aber die email des besitzers beim icloud login angezeigt. Mit diese email kann man natürlich den besitzer einfach kontaktieren.
    2. Die Polizei ist nich zuständig für Fundsachen und will damit normalerweise auch nichts zu tun haben.
    3. Man kann ein Gerät von Apple aus der cloud-sperre entfernen lassen, wenn man einen eigentumsnachweis oder eine eidestattliche Versicherung vorlegt. Da auf den Kaufrechnungen oft keine Seriennummer drauf steht, ist missbrauch natürlich möglich.
    4. Man kann das Gerät auch durch kostenpflichtige Dienste entsperren lassen. (ob das legal ist, weiss ich nicht, aber es geht)

    • nochmal zu den fakten die hier nicht ganz stimmen;

      ohne der entfernung der aktivierungssperre kann man das geraet nicht zuruecksetzen. und man bekommt die emailadresse nicht angezeigt, nur den ersten buchstaben jeweils.
      punkt 2 mag stimmen , aber auch die polizei nimmt fundgegenstaende auf
      punkt3..nein man kann mit eigentumsnachweis oder eidesstattlicher versicherung NICHT entsperren lassen
      punkt 4.. mag sein das dies geht, ist mir aber bislang noch nicht untergekommen, dass man die aktivierungssperre umgehen kann, auch nicht mit fremdsoftware

      • punkt 1. geht 100%. google mal nach dfu modus
        punkt 2. kleine dienststellen ohne fundbüro wollen damit meisstens nichts zu tun haben und schicken dich zum Fundbüro (erfahrung)
        punkt 3. wurde mir vom Apple-Händler so gesagt, werde ich nochmal prüfen. Wird auch bei iszene und apfeltalk immer wieder erzählt, das das geht.
        punkt 4. geht 100%. Der Flash wird ausgelötet und die Seriennummer geändert. Das ist auch der Grund weshalb Apple die online Abfrage abgeschaltet hat. Jetzt bekommen die Jungs die Nummern vermutlich aus defekten Geräten oder irgenwie anders. Es gibt auch Anbieter einer Unlock-Software, ob die aber wirklich funktioniert, weiss ich nicht.

  • punkt 1. geht 100%. google mal nach dfu modus
    punkt 2. kleine dienststellen ohne fundbüro wollen damit meisstens nichts zu tun haben und schicken dich zum Fundbüro (erfahrung)
    punkt 3. wurde mir vom Apple-Händler so gesagt, werde ich nochmal prüfen. Wird auch bei iszene und apfeltalk immer wieder erzählt, das das geht.
    punkt 4. geht 100%. Der Flash wird ausgelötet und die Seriennummer geändert. Das ist auch der Grund weshalb Apple die online Abfrage abgeschaltet hat. Jetzt bekommen die Jungs die Nummern vermutlich aus defekten Geräten oder irgenwie anders.

    • du kannst ein geraet mit aktivierungssperre nicht zuruecksetzen, denn genau das verhindert die sperre. und wenn du nach einem passwort gefragt wirst, dann siehst du nicht die ganze ID
      und die sache mit dem Eigentumsnachweis, da soll sich dein applehaendler mal erkundigen, denn das reicht nicht aus , das ist nicht das was man braucht. und ja ich weiss wovon ich rede, immerhin hab ich tagtaeglich 100x mit diesen dingen zu tun.

  • Mein Sohn hat ein iPhone 6 gefunden, als wir ins Auto einstiegen. Es hatte so eine Hartkunststoffhülle. Darin befand sich Wasser und etwas Laub. Wahrscheinlich lag das Ding schon eine Weile auf dem Grünstreifen. Ich schaute erst mal nach ob in der Nähe ein Zettel hing („Suche mein iPhone“ oder so…. war aber nix). Ich sagte meinem Sohn das wir es mal trocknen und schauen ob wir etwas Strom drauf bekommen, evtl. hat der Besitzer ja eine Nachricht geschaltet oder kann es dann orten. Es war eh Freitagnachmittag. Zuhause haben wir es dann getrocknet, geladen und geschaut ob Informationen die weiter helfen zu finden sind. Leider nichts ausser ein Foto von einem uns unbekannten Haus auf dem Startscreen. Also habe ich das Gerät am folgenden Montag zum Fundbüro gebracht, so wie es das Gesetz im übrigen auch fordert. Vorher natürlich den Papierkram im www geladen, ausgefüllt und ausgedruckt. Alles in einen Umschlag. Natürlich zum Fundbüro des Fundortes. Eine Fahrt von 20km. Einmal hin, dort 30 Minuten gewartet bis ich dran war, dann Abgabe und wieder 20km zurück. Vor ein paar Tagen kam ein Brief vom Fundbüro. Man hätte bis x Tage Zeit das Gerät abzuholen und neuer Eigentümer zu sein. Natürlich gegen eine Gebühr von 15,-€. Sollte es nicht abgeholt werden, geht es in das Eigentum der Stadt über. Mein Junge hatte zufällig einen Tag Schulfrei. Da sind wir wieder 20km hingefahren. Haben 15,-€ bezahlt und wieder 20km zurück. Zuhause haben wir es dann wieder geladen. Dann wollten wir unser Eigentum auf die Werkseinstellungen zurücksetzen. Das ging verhältnismäßig einfach. War nur eine Stunde arbeit. Mein Sohn freute sich schon ein altes iPhone 6, mit Sprung im Display sein eigen nennen zu können. Doch dann bemerkten wir das wir an dem o.g. Problem scheitern werden. All der Aufwand war weder für den Finder noch für denjenigen der es verloren hat sinnvoll. Wir werden ein solches Allerweltshandy ab sofort übersehen wenn es irgendwo rumliegt. Mit diesem hier werden wir einen Versuch im Schraubstock durchführen. Wir fragen uns ob man es mit einem Schlag um 90 Grad abwinkeln kann.

  • Dieses Urteil ist gut.
    Das zeigt nochmal, dass sich der Diebstahl eines iPhones nicht lohnt.
    Wenn ich ein kaputtes Fahrrad auf der Straße finde, kann ich nach 6 Monaten auch nicht vom Hersteller verlangen, dass er es mir wieder repariert.
    Der ursprüngliche Eigentümer hat das iPhone – mit Hilfe von Apple durch die Aktivierungssperre – für andere „kaputt“ gemacht, und in diesem „kaputten“ Zustand hat der Finder es gefunden.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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