Telekom-Bericht zum 3. Quartal: Spezialdienste kommen
Die Deutsche Telekom nutzt die Wochenmitte um die aktuellen Geschäftszahlen zum dritten Quartal 2015 vorzulegen. Zudem bietet der Netzbetreiber einen aktualisierten Konzern-Zwischenbericht an, der die Entwicklungen zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2015 übersichtlich zusammenfasst.
Der Tenor: Der Telekom geht es gut. Der Konzernüberschuss stieg um fast 60 Prozent auf mehr als 800 Millionen Euro – der Umsatz verzeichnet ein Plus von 9,3 Prozent auf 17,1 Milliarden Euro. Insgesamt konnte die Telekom in den ersten drei Quartalen 2015 im Mobilfunk 903.000 Neukunden hinzugewinnen, sodass der Zuwachs bei den Vertragskunden den Rückgang bei den Prepaid-Kunden mehr als ausgleichen konnte.
Bei den mobilen Endgeräten belief sich der Anteil an Smartphones auf 81,5%. Dies waren vor allem iPhones und Android-Endgeräte – nachgefragt wurden nach Angaben der Telekom insbesondere hochpreisige Endgeräte.
Spannend ist jedoch vor allem der Abschnitt zur Netzneutralität. Wie bereits von Timotheus Höttges, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom AG, angekündigt, arbeiten die Bonner aktiv an der Einführung sogenannter Spezialdienste und freuen sich sichtlich über die Entscheidung der europäischen Regulierer, die für eine entsprechende Hintertür in der Grundsatzentscheidung zur Netzneutralität sorgten.
Wie wässrig der Mund schon ist, zeigt die folgende Passage:
Die Telekommunikationsbinnenmarkt-Verordnung ermöglicht die Erbringung von sog. „Spezialdiensten“ mit gesicherter Qualität sowie Internet-Zugangsdiensten auf einem gemeinsamen IP-Netz. Die Zulässigkeit von Spezialdiensten ist allerdings daran geknüpft, dass eine gesicherte Qualität für die Erbringung des Dienstes notwendig ist. Eine grundsätzliche Gleichbehandlung sämtlichen Datenverkehrs wird als Grundsatz verankert, wobei Ausnahmen zur Verkehrssteuerung in begrenzten Fällen zulässig sind, etwa zur Sicherstellung objektiv unterschiedlicher technischer Anforderungen von unterschiedlichen Dienstekategorien und zur Verhinderung drohender Überlastungen im Netz. Zero-rating, also die Nichtanrechnung bestimmter Verkehrsmengen i. R. v. Volumentarifen bleibt zulässig, wobei entsprechende Angebote einer Kontrolle der BNetzA unterliegen. In der Verordnung sind weitreichende Überwachungs- und Eingrisbefugnisse der Regulierungsbehörden sowie Bußgeldvorschriften enthalten.
Anders formuliert: Spotify darf weiterhin ohne Datenabrechnung angeboten werden. Und: Die von Höttges prognostizierte Offerte, den eigenen Kunden demnächst anzubieten „einen Dienst für ein paar Euro mehr in gesicherter Qualität zu buchen“ stehen bereits auf dem Programm.
Während sich EU-Kommissar Oettinger in seinem Deutschlandfunk-Interview vom 27. Oktober noch darum bemühte, die Ausnahmefälle, in denen Daten bevorzugt transportiert würden, als sehr eng begrenzt zu beschreiben (etwa für Gesundheits- und Notrufdienste), feiert die Telekom das Schlupfloch „Spezialdienste“.
Die schwammigen EU-Formulierungen, etwa zum Verhindern drohender Netz-Überlastungen lassen den Mobilfunkern so viel Spielraum, dass die Regelung zur Netzneutralität ihren Namen nicht verdient. Das Interview solltet ihr euch noch mal anhören. MP3-Download.