Markenrecht bewusst verletzt
Streit um „Animoji“: Markenklage gegen Apple
Die Begriffswahl scheint auf der Hand zu liegen: Apple bezeichnet die dem iPhone X vorbehaltenen, animierten Emojis als Animoji und scheint sich damit auf ein offensichtliches Kofferwort aus Animation und Emoji festgelegt zu haben.
Eine Entscheidung, die dem Konzern nun eine Markenklage aus Japan eingebracht hat. In dieser (PDF-download) wirft die New Yorker Kanzlei Susman Godfrey dem Unternehmen vor, die Markenrechtsverletzung ihres Mandanten wissentlich in Kauf genommen zu haben.
Apple an Markenübernahme gescheitert
Apple, so heißt es in der Klageschrift, habe Kontakt mit dem eigenen Mandanten (Bonansea) aufgenommen und ein Angebot für eine Markenübernahme abgegeben. Nachdem das Angebot zurückgewiesen wurde soll sich Cupertino dann dazu entscheiden haben, das geltende Recht bewusst zu verletzen:
This is a textbook case of willful, deliberate trademark infringement. With full awareness of Plaintiffs’ ANIMOJI mark, Apple decided to take the name and pretend to the world that “Animoji” was original to Apple. Far from it. Apple knew that Plaintiffs have used the ANIMOJI mark to brand a messaging product available for download on Apple’s own App Store. Indeed, Apple offered to buy Plaintiffs’ mark but was rebuffed.
Bonansea bietet im App Store die Animoji-Applikation an und wir melden uns erneut, sobald feststeht welchen Betrag Cupertino zur Beilegung der Streitigkeiten offerieren wird.