App ermittelt Impf-Verträglichkeit
SafeVac-App: Kinder dürfen jetzt, Booster können noch gar nicht
Als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel ist das Paul-Ehrlich-Institut unter anderem zuständig für die Überwachung der Verträglichkeit der hierzulande verabreichten Impfstoffe.
Um mögliche Unverträglichkeiten und Nebenwirkungen im Fall der Coronavirus-Impfstoffe so großflächig wie möglich zu erfassen, bietet das Paul-Ehrlich-Institut seit Ende letzten Jahres die sogenannte SafeVac-Applikation im App Store an.
Der kostenfreie Download richtet sich an Anwender mit bevorstehenden Impfterminen und begleitet diese nach Verabreichung der BioNTech- bzw. Moderna-Spritze mit mehreren Nachfragen über den aktuellen Gesundheitszustand, die Stunden, Tage und Wochen nach der eigentlichen Impfung gestellt werden.
Mehrere Nachfragen zu Nebenwirkungen
So lässt sich mit wenigen Display-Berührungen notieren, ob der Arm geschmerzt hat, ob Kopfschmerzen aufgetreten sind und wann diese wieder nachgelassen haben. Eine wichtige Datenbasis für das Erfassen von Unverträglichkeiten.
Aktuell Zahlen des Impfdashboards
Kinder dürfen jetzt
Seit wenigen Tagen können nun auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren die SafeVac-Applikation nutzen, um über Beschwerden oder eine im besten Fall beschwerdefreie Impfung zu informieren. Das Paul-Ehrlich-Institut gibt an, die Jugendlichen bis zu 12 Monate nach der eigentlichen Impfung über die App zu Wirksamkeit und Verträglichkeit zu befragen, wenn diese mitmachen wollen und die Eltern zustimmen.
Booster-Impfungen noch nicht
Was in der jetzigen Version der SafeVac-App allerdings noch nicht vorgesehen ist, ist das Eintragen von Beschwerden bei sogenannten Booster-Impfungen. Obgleich inzwischen schon 8 Millionen Personen eine zusätzliche Auffrischungsimpfung erhalten haben, versteht sich die App noch immer nur auf Befragungen zur 1. und zur 2. Impfdosis.
Anrufern teilt das Paul-Ehrlich-Institut auf Nachfrage mit, dass eine neue Version der App angeblich in den nächsten Wochen freigeschaltet werden soll. Unsere Anfrage diesbezüglich wurde bislang noch nicht beantwortet.