15. Juni 2017 als Stichtag
Roaming-Abschaffung: 90-Tage-Regel soll gekippt werden
Die EU-Kommission will in Sachen Roaming-Gebühren nachbessern. Die stark kritisierte 90-Tage-Regel ist offenbar vom Tisch, das neue Konzept soll sicherstellen, dass Verbraucher in Bezug auf die Zeitspanne oder den Umfang bei der Nutzung ihrer Mobilgeräte in anderen EU-Ländern keine Einschränkungen hinnehmen müssen.
Kernthema ist die sogenannte „faire Nutzung“ des Angebots. So sollen den Betreibern entsprechende Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung stehen, mit deren Hilfe Missbrauch wie beispielsweise die permanente Nutzung von Roaming bei Abschluss eines günstigen Vertrages in einem anderen EU-Staat verhindert werden soll. Die Kommission nennt hier konkret drei Kriterien, an denen Betreiber missbräuchliche Nutzung fest machen können:
- Geringer inländischer Datenverkehr im Vergleich zum Roaming-Verkehr
- Lange Inaktivität einer bestimmten SIM-Karte, die hauptsächlich oder sogar ausschließlich beim Roaming eingesetzt wird
- Vertragsabschluss für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden während des Roamings
Für solche Fälle ist geplant, dass die Betreiber betroffene Kunden vorwarnen und im Anschluss auch geringe Aufschläge verlangen können, laut Vorschlag der Kommission laut Vorschlag der Kommission 0,04 EUR/min für Anrufe, 0,01 EUR/SMS und 0,0085 EUR/MB Datennutzung. Streitfälle soll die jeweils nationale Regulierungsbehörde schlichten.
Als Zeitpunkt für die Einführung der Regelung steht weiterhin der 15. Juni nächsten Jahres im Raum. EU-Kommissar Oettinger gibt sich zuversichtlich:
Die Maßnahmen der Kommission zur Abschaffung der Roaming-Gebühren nutzen den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dank des heute vorgelegten Entwurfs der Vorschriften können wir die Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 für all jene, die regelmäßig in der EU reisen, abschaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Betreiber gegen einen Missbrauch der Bestimmungen gewappnet sind.