Streit geht in Berufung
Post unterliegt: Mobile Briefmarke darf nicht ablaufen
Die Mobile Briefmarke der Deutschen Post ist noch gar nicht so alt. Der Nachfolger des so genannten Handyportos wurde erst Ende November 2020 präsentiert und damals als einer der neuen Digitaldienste der Post vorgestellt.
Nachfolger des Handyporto
Im Kern erfüllt die Mobile Briefmarke dabei die selbe Funktion wie vor ihr das Handyporto. Auch wenn kein echtes Postwertzeichen zur Hand ist, lässt sich die Mobile Briefmarke über das Handy ordern und erlaubt anschließend die Nutzung eines Briefkastens, um die soeben mit einer scheinbar zufälligen Zahlenkombination beschriftete Postkarte oder auch einen Brief auf seine Reise zum Empfänger zu schicken.
Die Mobile Briefmarke verzichtet im direkten Vergleich mit dem Handyporto sogar auf die vor ihrer Einführung noch pauschal veranschlagte Servicepauschale in Höhe von 40 Cent pro Sendung. Zudem erfolgt die Buchung nicht mehr per SMS, sondern bequem per App.
Was allerdings schon in den Anfangstagen der Mobilen Briefmarke kritisiert wurde: Einmal geordert ist die virtuelle Briefmarke nur 14 Tage gültig und verfällt anschließend, ohne dass eine Rückerstattung des Kaufpreises vorgesehen wäre.
Etappensieg für Verbraucherschützer
Gegen diese Geschäftsbedingungen der Post ist der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht gezogen und darf sich jetzt über einen Etappensieg vor dem Landgericht Köln freuen. Dieses hat zu Gunsten der Verbraucherschützer entschieden und teilt die Auffassung, dass Kunden durch die kurze Wertigkeit der Mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt werden.
- PDF-Download: Urteil zum Az. 33 O 258/21
So weicht die Post von der Verjährungsfrist eines Kaufvertrages, der grundsätzlich drei Jahre betragen würde, mit ihrer 14-Tage-Vorgabe massiv ab, was das Landgericht als unzulässig bewertet hat.
Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil hat die Deutsche Post von dem Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt und will den Rechtsweg offenbar weiter beschreiten. Wir behalten das Verfahren im Blick.