15 wichtige Leistungen bis 2024
Onlinezugangsgesetz: BundID kommt. Verwaltung vermehrt über mobile Apps.
Die Bundesregierung hat in dieser Woche ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes vorgelegt, mit dem die digitale Verwaltung aufgebaut und nutzerfreundlich umgesetzt werden soll.
Der Gesetzentwurf (PDF-Download), auf den sich das Kabinett trotz strittiger Zeiten ohne Einspruch eines der Koalitionspartner geeinigt hat, legt nach Angaben der Regierung ein Fundament für den zügigen Aufbau der digitalen Verwaltung, das gleichzeitig auch die Verknüpfung mit anderen IT-Projekten wie etwa der „digitalen Identität“ zulässt.
Die Ampel-Koalition bewertet ihren Gesetzentwurf dabei selbst als „Meilenstein“.
Verwaltung vermehrt über mobile Apps
Interessant für uns ist der im neuen Entwurf formulierte Hinweis, dass elektronischer Verwaltungsleistungen deutlich häufiger genutzt würden, wenn Bürger diese über mobile Apps in Anspruch nehmen könnten. Eine Tatsache, die vor allem bei Verwaltungsleistungen sichtbar sei.
So heißt es im Gesetzentwurf, dass entsprechende Mobil-Applikationen dazu geeignet seien, „die Nutzungsquote von Onlineangeboten zu erhöhen, da sie die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von Onlineangeboten in den Blick nehmen und insofern die Nutzerzentrierung dieser Angebote steigern“.
Über die Bereitstellung mobiler Apps könne man gegen die aktuell häufig noch sehr geringe Onlinequote für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen vorgehen.
15 wichtige Leistungen bis 2024
Geplant ist derzeit, dass das Onlinezugangsgesetz 15 besonders wichtige Verwaltungsleistungen bis spätestens 2024 digitalisiert. Beispielhaft führt die Bundesregierung hier klassische Ummeldungen, aber auch Eheschließungen, Baugenehmigung und die digitale Beantragung von Elterngeld an.
Zudem ist geplant alle Bürger mit der so genannten „BundID“ auszustatten. Dabei handelt es sich um ein zentrales Bürgerkonto mit integriertem Postfach:
Mit der BundID wird es künftig ein zentrales Bürgerkonto für alle geben. Bürgerinnen und Bürger können sich dadurch sicher identifizieren und Anträge stellen. Über ein digitales Postfach kann zudem mit den Behörden kommuniziert und Bescheide zugestellt werden.
Eine händische Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises können zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich digital beantragt werden.