Dating-App-Streit
Niederlande: Apple will auch bei externer Abrechnung Provision
Nachdem Apple am Wochenende bekannt gegeben hat, dass Entwickler von Dating-Apps in den Niederlanden fortan auch andere Bezahlmöglichkeiten als das offizielle App-Store-Abrechnungssystem nutzen können, hat der iPhone-Hersteller nun wie versprochen erste Details diesbezüglich ergänzt. Die wohl interessanteste Ankündigung damit verbunden: Apple will auch dann an den Transaktionen mitverdienen, wenn diese am App Store vorbei abgewickelt werden.
Unter dem Titel „Vertrieb von Dating-Apps in den Niederlanden“ stellt Apple in dem englischsprachigen, auf dem hauseigenen Entwickler-Portal veröffentlichten Dokument klar, dass Dating-Apps in den Niederlanden künftig als Alternative zu Apples In-App-Kaufsystem entweder einen Link einbinden können, der Kunden zum Kaufabschluss auf die Webseite des Entwicklers führt, oder stattdessen auch ein von einem Drittanbieter betriebenes Zahlungssystem integrieren können.
Ganz egal für welche der beiden nicht von Apple betriebenen Zahlungsmethoden sich die Entwickler dann unterscheiden, auf eine Beteiligung an den Umsätzen will Apple jedoch nicht verzichten. Das Unternehmen stellt klar, dass die Entwickler auch dann nicht um Provisionszahlungen für abgeschlossene Transaktionen herumkommen. Wie genau dergleichen abgerechnet und abgewickelt wird, werde in Kürze gemeinsam mit weiteren Informationen die Neuerungen betreffend bekanntgegeben.
Separate App-Versionen und auf die Niederlande beschränkt
Apple weist darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei Apps, die von der Möglichkeit zur externen Abrechnung Gebrauch machen, um eigenständige Versionen handeln müsse, die zudem nur im niederländischen App Store vertrieben werden. Apple werde die Vorgaben diesbezüglich im Rahmen seiner Prüfprozesse besonders berücksichtigen.
Mit der ausschließlich für in den Niederlanden angebotene Dating-Apps geltenden Neuregelung reagiert Apple auf die Androhung empfindlicher Zwangsgelder durch die niederländische Behörde für Verbraucherschutz und Marktaufsicht. Apple hat gleichermaßen angekündigt, die Entscheidung vor dem nächst höheren Gericht anzufechten.