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Neue iTunes AGB: Die neuen Passagen im Überblick & der „unakzeptabel schlechte Download“

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51 Kommentare 51

Zeitgleich mit der Expansion des iTunes Stores in 56 weitere Länder, hat Apple auch die iTunes AGB geändert und verlangt den Bestandskunden des Musik- und Software-Kaufhauses einen abnickenden Klick auf den „Ich stimme zu“-Button, unter den verpflichtenden Geschäftsbedingungen ab.

Was genau hat sich geändert? Neben der Entfernung des Abschnittes zu Apples gescheitertem Musik-Netzwerk „PING“, hat Cupertino auch die Leihfilm-Richtlinien neu formuliert. Hatte man bislang noch unbegrenzt Zeit, den bereits bezahlten Film zu laden, muss dies zukünftig binnen 30 Tagen geschehen. Bei „unakzeptabel schlechten Downloads“ bietet Apple weiterhin den Rücktritt vom Kauf an, verweist nun aber explizit darauf, dass dieses Recht unabhängig vom Widerrufsrecht eingeräumt wird, das bei Software-Käufen normalerweise nicht zum Tragen kommt.

Wir haben die alten und neuen Passagen der iTunes AGB unten versammelt und bedanken uns bei allen Tippgebern.


Leih-Filme: Bisherige Formulierung

(b) Sie haben dreißig (30) Tage nach dem Download des Films Zeit, um mit dem Anschauen des Films zu beginnen. Wenn Sie einmal mit dem Anschauen des Films begonnen haben, haben Sie achtundvierzig (48) Stunden Zeit, um den Film zu Ende anzuschauen. Stoppen, Pausieren oder Neustarten des Films bewirkt keine Verlängerung der noch zur Verfügung stehenden Zeitspanne, um den Film anzuschauen.

Leih-Filme: Neue Formulierung

(b) Wenn Sie einen Film ausleihen, müssen Sie den ausgeliehenen Film innerhalb von dreißig (30) Tagen herunterladen. Sie haben dreißig (30) Tage nach dem Download des Films Zeit, um mit dem Anschauen des Films zu beginnen. Wenn Sie einmal mit dem Anschauen des Films begonnen haben, haben Sie achtundvierzig (48) Stunden Zeit, um den Film zu Ende anzuschauen. Stoppen, Pausieren oder Neustarten des Films bewirkt keine Verlängerung der noch zur Verfügung stehenden Zeitspanne, um den Film anzuschauen.


PING: Komplett entfernte Passage

Wenn Sie Ping aktivieren, können Sie Informationen, wie beispielsweise Ihren Namen, Ihr Foto und Ihre Interessen, mit Leuten, die ebenfalls Ping aktiviert haben, teilen. […]

Komplett entfernte Passage

VERFÜGBARKEIT DER INHALTE iTunes behält sich das Recht vor, ohne Benachrichtigung Optionen zu Inhalten zu ändern (einschließlich der Auswahl von bestimmten Funktionen).


Unakzeptabel schlechter Download: Bisherige Formulierung

Sie haben das Recht, Ihren Einkauf kostenlos und ohne Angabe von Gründen bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung des Produktes begonnen hat, zu widerrufen. Sie haben nicht mehr das Recht, einen Einkauf zu widerrufen, wenn die Lieferung des Produktes bereits begonnen hat. Zu diesem Zeitpunkt ist Ihr Einkauf endgültig. Die Erbringung der Dienstleistungen durch die Stores beginnt in dem Moment, in dem Sie mit dem Download des Produktes aus dem jeweiligen Store beginnen. Wenn die Erbringung der Dienstleistungen begonnen hat, haben Sie nicht mehr das Recht, Ihren Vertrag zu widerrufen, es sei denn, Sie haben einen unakzeptabel schlechten Download erhalten. In diesem Fall müssen Sie uns dies unverzüglich über den „Berichte ein Problem“-Link, der in Ihrer Rechnung enthalten ist, melden. Sollte der schlechte Download von iTunes zu vertreten sein und nicht gelöst werden, können Sie eine Kaufpreisrückerstattung erhalten.

Unakzeptabel schlechter Download: Neue Formulierung

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, eBooks oder Software, nicht zu (§ 312d Absatz 4 Nr.1 BGB). iTunes gibt Ihnen jedoch bis zum Beginn der Lieferung des Produkts die Möglichkeit, von Ihrem Einkauf gegen Erstattung des Kaufpreises Abstand zu nehmen. Die Lieferung beginnt in dem Moment, in dem Sie mit dem Download des Produktes aus dem jeweiligen Store beginnen. Wenn Sie einen unakzeptabel schlechten Download erhalten haben, melden Sie uns dies bitte über den „Berichte ein Problem“-Link, der in Ihrer Rechnung enthalten ist.


Schlussbemerkung: Bisherige Formulierung

Wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung verletzen oder wenn iTunes berechtigten Grund hat, zu glauben, dass Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung verletzen, kann iTunes nach eigenem Ermessen und ohne Benachrichtigung an Sie: (i) diese Vereinbarung und/oder Ihr Konto kündigen und Sie werden für noch ausstehende Beträge, die bis zum Tag der Kündigung auf Ihrem Konto fällig geworden sind, haften; und/oder (ii) dafür sorgen, dass die Lizenz für die Software gekündigt wird; und/oder (iii) den Zugriff auf den Dienst (oder einem Teil davon) verhindern.

Schlussbemerkung: Neue Formulierung

iTunes hat das Recht, unbeschadet der sonstigen Rechte und gesetzlichen Ansprüche, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Ihnen gegenüber zu kündigen, insbesondere wenn Sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben bzw. wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten fortlaufend verletzen und dieser Vertragsverletzung entweder nicht abgeholfen werden kann bzw. Sie der Vertragsverletzung nicht innerhalb der zur Abhilfe bestimmten Frist nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung (u.a. per E-Mail) abgeholfen haben. Die Kündigung dieser Vereinbarung beinhaltet auch (i) die Kündigung Ihres Kontos sowie (ii) die Kündigung der Lizenz für die iTunes Software und (iii) führt dazu, dass ein Zugriff auf den Dienst verhindert wird. Sie sind zudem zum Ausgleich der noch ausstehenden Beträge, die bis zum Tag der Kündigung auf Ihrem Konto fällig geworden sind, verpflichtet.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
04. Dez 2012 um 11:06 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Wieviel Seiten waren das doch noch gleich, irgendwas deutlich über 30? Ganz im Sinne der Kunden ;-/

    • Die AGB ist glaube ich in Deutschland sogar wirkungslos, da sie viel zu lang und uneinsichtig ist.

      • und was haben die iTunes AGBs mit Deutschland zu tun? Es gibt dafür keine deutsche Geschäftstelle von Apple…

      • Die Stores (Apple und iTunes) sind auf deutsch geschrieben und an deutsche Kunden gerichtet. Und die Stores sind an deutsche Kunden gerichtet. Es ist ein Irrglaube, dass deutsches Recht nicht angewendet werden muss, weil die Kaufschnittstelle im Ausland ist. Es reicht aus, dass sie aus Deutschland erreichbar ist und für Deutsche gedacht ist.
        Das wäre ja noch schöner, wenn man Produkte billig ohne Steuerabgaben kaufen dürfte, nur weil die Verkaufsseite in einem steuerfreiem Land liegt.

      • AGB-Länge? „Uneinsichtig“? Wie bitte?

        Die AGB müssen zugänglich sein, um Bestandteil des Vertrages zu werden. Das geschieht. Sie sind auch jederzeit wieder zugänglich. Scrolle im AppStore runter. Da unten kannst du sie die immer wieder neu ansehen. Zu lang können sie nicht sein. Sie decken hier sehr viel ab. Software und Musikkäufe, Ausleihe usw.
        Es gibt Gründe für das Unwirksamwerden von AGB bzw. einzelnen Klauseln. §§ 305 – 310 BGB befassen sich mit dem Thema.
        Der Sinn und Zweck von AGB ist ja die Vereinfachung von Geschäften oder möchte hier jemand vor jedem Kauf eines Musiktitels mit einem Applemitarbeiter die Bedingungen und Nutzungsrechte und sonstige Midalitäten klären?
        Auch bei Apple sitzen Juristen und eben diese passen hin und wieder die AGB an, damit darin keine Unstimmigkeiten auftreten. Wenn im Ansatz Ungewissheit über den Bestand der AGB für die Kaufverträge bestünde, dann hätte man das längst geklärt.

        Ein Beispiel für eine unwirksame Klausel, die damals bei Swoopo in den AGB war: Der Ausschluss jedweden Schadenersatzes. Das habe ich den Jungs und Mädels damals um die Ohren gehauen, als sie mir mein iPhone 3G nicht liefern wollten und habe darauf Schadenersatz statt der Leistung in Aussicht gestellt. Nach 36 h hatte ich mein iPhone und die AGB wurden wenig später präzisiert.

        Apple hat nichts dergleichen in den iTunes AGB.

      • Die Deutsche Geschäftsniederlassung müsste in München sein. Die Länge einer AGB ist nicht so relevant wie der Inhalt, dennoch sollte die Kundenfreundlich und kurz sein.
        In Zukunft wird Apple also gekaufte Apps nicht mehr zurückerstatten. Ist auch eigentlich nicht nötig, wenn man die App vorher testen könnte. Manche Apps sind nicht billig, da will ich sie schon gerne testen.

    • Auf dem Iphone wurde mir angezeigt:
      Seite 1 von 56

      Also ja, deutlich über 30 :-)

  • Sehr schön, aber letztlich muss man den AGB ja eh zustimmen.

    • Nein, musst Du nicht, Du kannst auch auf Einkäufe im iTunes-Store verzichten und iTunes deinstallieren… ;-)

      • Und du kannst einfach mal aufhören so einen Mist zu schreiben!
        Man muss wenn man ein Apple Produkt hat zustimmen sonst kann man es nicht mehr gebrauchen!

      • A.Pizzi
        Die kleinen Zeichen am Ende seines Satzes,machen eigentlich (für so ziemlich jeden) darauf Aufmerksam das es sich hier um IRONIE handelt bzw als nicht wirklich ernst gemeint war!
        Einfach mal nicht alles so ernst nehmen! Was ist los ? Scheiß Tag in der Schule gehabt?

      • @A. Pizzi
        Irony, do you speak it? Eher nicht…

      • Selbst der Wikipedia-Artikel weist darauf hin, das Ironie und vor allem Sarkasmus nicht von jedem (z.B. Autisten) erkannt wird und zunächst erlernt werden muss. d-;

      • Man wird schon gezwungen die neue AGBs zu akzeptieren, sonst kann man keine Apps mehr installieren etc. Man muss überhaupt nichts.

  • Immerhin sind die AGB bei Apple kostenlos. Gibt viel zu selten etwas umsonst!

    +1

  • Wie kann ich einen Film kaufen ohne ihn runterzuladen? Versteh die Passage mit dem kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach Kauf runterladen nicht.

    • Wieso verstehst du das nicht? Kauf und Download sind zwei unterschiedliche Dinge. Meines Wussens ist es teilweise garnicht möglich, einen HD-Film ohne WLAN herunterzuladen, wohl aber zu kaufen (3G,…). Oder du verschenkst einen Film. Du kaufst dann den Film, der Beschenkte lädt es aber nicht gleich herunter…

      • Das mit verschenken stimmt. Aber in der Regel gilt, wenn du etwas nicht downloaden kannst, dann kannst du es auch nicht kaufen. Besonders ärgerlich ist das, wenn man keinen Speicherplatz mehr frei hat und gerade ein gutes Spiel umsonst ist.
        Das wird dann nähmlich nicht gekauft.

  • Schön wäre, man würde aus den 48 Stunden 52 Stunden machen. Wenn man einen Film an einem Abend anfängt und nicht zuende schafft, muss man am nächsten Tag weiterschauen, da es am Abend danach zu spät ist. Daher macht es für mich keinen Unterschied, ob es 48 oder 28 Stunden sind. Nett wären daher 52, so dass man auch am übernächsten Tag noch die Chance auf das Ende hat.

    • Ein Tag hat ca. 24 Stunden. Am nächsten Abend tuende zu schauen sollte demnach möglich sein…

      • ja aber am übernächsten nicht mehr, obwohl 48 Stunden 2 Tage Zeit suggerieren. Das wollte Stefan uns sagen.

      • Meinte: am übernächsten Abend zuende schauen sollte möglich sein. Oder stoppt der Film mitten in der Wiedergabe wenn 48 Stunden vorüber sind? Das wäre dann allerdings asi…

      • So ist es „Sie haben achtundvierzig (48) Stunden Zeit, um den Film zu Ende anzuschauen.“

      • Man kann den film auch noch in der letzten minute der 48h anfangen

      • Hast Du einen konkreten Grund für diese Zeitangabe, wie ich meine Zeitangabe oben mit einem Grund versehen habe, oder ist deine Antwort nur ein bemitleidungswürdiger Trollversuch?

    • Ich finde sogar das man ihn unbegrenzt lange einmal anschauen sollte dürfen
      Alp beliebig oft innerhalb 48 Std und wenn man es nicht schafft ihn in der Zeit anzuschauen dann einmal unbegrenzt bis man ihn 1x durch hat

      Ich zumindest würde dann viel mehr Filme ausleihen

      • Alp=also €&@)? Rechtschreibkorrektur

      • Das Problem ist: dann kannst du nicht mehr zurückspulen.

      • Das ist nicht so einfach.

        Fall: Natürlich sollte man dann auch zurückspulen können. Kurz vor dem Ende des Filmes spult man den Film wieder an den Anfang. Dadurch hast du dann ein Perpetuum Mobile als Metapher ausgedrückt.

        Man sollte die Kunden nicht als homogene Masse betrachten, die alles wie gedacht beenden, nicht betrügen oder nicht experimentierfreudig sind.

    • Man kann auch Trick 17 anwenden und den Bildschirm abfilmen. Gibt ja unzählige Programme dafür.

  • Danke für die wesentlichen Infos u. Gegenüberstellung der AGB!

  • kann den agbs immer noch nicht zustimmen und somit keine musik ( match ) hören, keine käufe abschliessen étc….

  • Was wird Apple wegen der langsamen Downloadrate tun?
    Hoffe es bleibt nicht so.
    Warum ging es früher schneller?
    Mein Apple TV können die zurück bekommen, kann mit so einer beschissenen Downloadrate nichts anfangen.
    Echt, was soll der Müll – ist Apple jetzt auf Sparflamme mit ihren Servern?

    • Hast du evtl. im Router einen Google DNS-Server eingetragen? Wenn ja, nimm mal wieder den vom Provider und die Downloads sollten wieder schnell funktionieren!

      • Bei mir ist alles wieder schnell auf dem iPhone 5

      • Dank – werde es gleich mal Abends probieren.
        Ja und ich habe den Google DNS im Router eingetragen – mich hat mein Provider DNS immer genervt – crazy.
        Gibt es noch eine Alternative zum Google DNS?

  • Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass Apple derzeit machen kann, was sie wollen, es wird garantiert kritisiert. Ob es neue Geräte oder Software ist, garantiert wird dran rumgemeckert. Dennoch läuft das Geschäft gut. Irgendwie erinnert mich das immer an die Bildzeitung: keiner liest sie, aber jeder weiß was drin steht und sie verkauft sich.
    Ich finde die AGB auch zu lang und freu mich über die ein oder andere Klarstellung durch diese Gegenüberstellung, aber ehrlich gesagt ist für mich der Unterschied, ob ich nun 30 Tage Zeit habe einen Film anzusehen oder ihn in 30 Tagen ansehen muss vom Effekt her ziemlich gleich. Und bei 30 Tagen sollten sich sich schon Termine finden, an denen man den Film ganz oder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen anschauen kann.

    Die Frage der Downloads kann ich schlecht beantworten – bislang ging das immer recht flott und wenn ich nicht völlig falsch liege, liegt die Dauer auch in der eigenen Datenleitung begründet.

    • Apple machen sowieso was Sie wollen, und alles was sie letztens machten war nachweislich irgendwie Mist.

    • Dabei will doch Apple so wie auch alle anderen Unternehmen nur unser Bestes, nämlich unser Geld ;-)
      In welcher Art und Weise die der Gewinnmaximierung zugedachte Kohle der Konsument zu Apple tragen darf kann man dann auch schon mal gern auf irgendwas Richtung 50 Seiten langatmig ausformulieren. Je mehr desto besser, immerhin sinken mit jeder zusätzlichen Seite die Chancen, dass sich Verbraucher damit dann kritisch auseinandersetzen. Ein Hoch auf unseren vernebelten unkritischen Blick, den lediglich die AGB zu trüben wissen ;-/

    • Noch geht es Apple gut. Es wird aber irgendwann der Tag kommen, da bleibt der Kaufansturm aus. Man sieht jetzt schon das Samsung Marktführer ist und das mehr als die Hälfte von Apple. Apple kann auf Dauer nicht machen was die wollen. Außerdem wenn sich keiner bei Apple beschwert, wieso soll man was ändern? Genau ist es mit dem Preis. Stellt euch vor, jeder iPhone-Nutzer würde zu Samsung wechseln, der Preis würde im Sturzflug sinken. Solange aber sich ein Produkt gut Verkauft, kann man den Preis digtieren.

  • Bei mir kommt immer eine Fehlermeldung beim akzeptieren der neuen AGBs. Also ein Akzeptieren ist leider nicht möglich. Ist das ein bekannter Fehler unter iOS 6.1 B3?

  • So ein Reinfall wie PING wäre unter Steve nicht passiert *augenroll*

  • Zylinderkopfdichtung

    Aufgrund der neuen Itunes-Geschäftsbedingungen, denen ich nicht zustimmen möchte, kann ich nun meine Apps nicht mehr aktualisieren = ziemlich blöd
    Der Akku des 4S schwächelt immer mehr und ich kann den Akku nicht einfach wechseln = auch blöd
    Mein Iphone 4s bekam ich geschenkt, weil der Vorbesitzer einen ähnlichen Schluss gezogen hatte.
    Und überhaupt, wer möchte schon ’nen angebissenen Apfel haben?! …hm…was den wohl gebissen hat?
    Ich steige um auf Android und damit entfällt das Abnicken der Itunes-AGB :-)

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