App Store Review Guideline überarbeitet
Neue App-Store-Regeln zu Matter, Werbung und Extremsituationen
Apple hat die 43. Kalenderwoche nicht nur zur Freigabe von macOS Ventura, iPadOS 16 und iOS 16.1 genutzt, auch die Preise der Abo-Dienste wurden erhöht und die für alle Entwickler gültigen App-Store-Regeln überarbeitet.
Umfangreiches Regelwerk
Die sogenannten App Store Review Guideline wurden zuletzt Anfang Juni überarbeitet und zum Start von iOS 16.1 nun erneut einer Revision unterzogen, in deren Rahmen nicht nur semantische Texteingriffe vorgenommen und Formulierungen überarbeitet wurden, das Regelwerk wurde auch um gänzlich neue Punkte erweitert, die so bislang noch nicht in dem fast 90.000 Zeichen langen Text vorhanden waren.
Kein Ausnutzen von Extremsituationen
Gänzlich neu ist etwa Punkt 1.1.7 in der Übersicht, mit dem Apple den Überblick der unzulässigen Inhalte ergänzt hat. Fortan sollen auch Applikationen abgelehnt werden, die aus aktuellen Ereignissen Profit schlagen wollen und dafür Extremsituationen wie gewaltsame Konflikte, Terroranschlägen oder Epidemien ausnutzen.
Werbung nur in der Haupt-App
Ebenfalls interessant ist der umgesetzte Punkt 2.5.18 mit dem Apple sich an App-Anbieter richtet, die in ihren Applikationen Banner-Anzeigen darstellen.
Hier unterstreicht Apple, dass Anzeigenwerbung auf die Haupt-App beschränkt sein sollte und weder in Widgets noch in Mitteilungen, App-Clips, Erweiterungen, Tastaturen und anderen Bereichen der Anwendung sichtbar sein sollte. Dass Apple selbst in der Vergangenheit bereits Push-Werbung für Apple Music gemacht hat, findet hier natürlich keine Erwähnung.
Gute Ansage auch: Bildschirmfüllende Anzeigen müssen über gut sichtbare Bedienelemente verfügen, die ein Schließen der eingeblendeten Werbung ermöglichen.
Matter-Unterstützung
Neu in Punkt 2.5.17: Anwendungen die den neuen Smart-Home-Standard Matter unterstützen müssen Apples Framework für das initiale Pairing nutzen. Zudem muss jede Kommunikation mit Matter-Geräten über zertifizierte Software-Komponenten erfolgen.