Link zur Kontenverwaltung soll erlaubt sein
Netflix & Co.: Apple-Zugeständnis beschwichtigt Wettbewerbsprüfer
Apple sieht sich offenbar aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen dazu gezwungen, seine strikten Regeln mit Blick auf die App-Angebote von Unternehmen wie Netflix oder Spotify zu überarbeiten. Die von Apple per Pressemitteilung angekündigte Lockerung ist gleichermaßen unwesentlich wie bemerkenswert. So will das Unternehmen den Entwicklern von sogenannten „Reader-Apps“ die Möglichkeit geben, auf eine externe Website zu verlinken, damit Nutzer ein Konto einrichten oder verwalten können.
Aktuell untersagen die von Apple für Entwickler ausgegebenen Richtlinien dergleichen nämlich noch generell. Die Regel steht allerdings wohl weniger, um iOS-Nutzer vor Missbrauch zu schützen, sondern dürfte eher dazu dienen, externe Bezahlmöglichkeiten außen vor zu halten, um interessierte Kunden zu Abonnements und Käufen über den App-Store zu animieren. Während Apple hier durch Provisionen von den durch die Apps erwirtschafteten Umsätzen profitiert, fällt bei extern abgeschlossenen Abonnements nichts für den iPhone-Hersteller ab.
Die japanische Wettbewerbsbehörde JFTC hat diese Praxis von Apple unter die Lupe genommen und den Verdacht geäußert, Apple verstoße damit gegen Richtlinien des freien Handels. Um daraus resultierenden Maßnahmen vorzugreifen, hat Apple nun entsprechende Änderungen angekündigt. Die JFTC will ihre Untersuchungen dann auch einstellen, sobald Apple seine Zusagen Anfang 2022 in die Tat umgesetzt hat.
Wohlgemerkt wird es dem Anbietern von „Reader-Apps“ auch in Zukunft nicht gestattet sein, ihre eigenen Verkaufsangebote aus der App heraus zu verlinken. Lediglich eine Verknüpfung mit der Funktion, ein Benutzerkonto anzulegen oder zu verwalten, soll künftig gestattet sein. Im Falle Netflix wird sich auf der Startseite der App dann wohl anstelle des aktuell dort vorhandenen, bissigen Spruchs ein externer Link finden.
Sie können sich nicht über die App bei Netflix registrieren. Wir wissen, dass das blöd ist. Sobald Sie Mitglied sind, können Sie Netflix über die App genießen.
Apple muss Details nachliefern
Apple hat noch zu definieren, was genau eine „Reader-App“ ausmacht und welche Möglichkeiten diese dann im Detail haben. Bislang geht man nur davon aus, dass hier generell Anwendungen gemeint sind, die digitale Inhalte wie Musik, E-Books oder Videos in Form von Abo-Dienten im Programm haben.
In der Ankündigung betont Apple einmal mehr, dass der App Store mit seinen In-App-Käufen die sicherste und vertrauenswürdigste Möglichkeit zur Bezahlung bietet.