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Prepaid-Kreditkarte

N26 weitet Apple-Pay-Unterstützung auf Spanien, Italien und Finnland aus

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N26 unterstützt jetzt auch in Spanien, Italien und Finnland Apple Pay. Die im Sommer angekündigte Ausweitung bringt allerdings wie schon der N26-Sprung nach Frankreich letzten Monat keine direkten Vorteile für deutsche Kunden der Online-Bank.

N26 Business Karte

Ausschlaggebend für die Verfügbarkeit von Apple Pay ist ja stets das Land, in dem das Konto eröffnet und die Kreditkarte ausgegeben wurde. Daher könnt ihr den Dienst beispielsweise mit einem in Frankreich eröffneten Boon-Konto nutzen, nicht aber wenn ihr N26 bereits hierzulande nutzt und entsprechend eine deutsche Debit- oder Kreditkarte in der App hinterlegt habt.

Zumindest theoretisch müsste es dagegen natürlich möglich sein, ein französisches N26-Konto zu eröffnen, um die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Allerdings ist fraglich, ob sich N26 diesbezüglich ebenso kulant verhält, wie die Konkurrenz von Boon, die teilweise sogar deutsche Kunden diesbezüglich per Hotline unterstützt hat.

Danke Michael

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14. Nov 2017 um 10:20 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    • Ja, N26 ist diesbezüglich immer ziemlich engstirnig. Habe mich schon von dieser Pseudo Bank getrennt. Sie suchen sich die Kunden aus die sie haben möchten. Möglichst viel Geld drauf und möglichst wenig benutzen. Ich habe das freiwillig gekündigt. Da lobe ich mir die DKB.

      • Das hat mit Engstirnig nichts zu tun, es gibt in Deutschland nun Mal unter anderem das Geldwäsche-Gesetz nachdem (vereinfacht gesprochen) sämtliche Daten korrekt angegeben werden müssen und das von der jeweiligen Bank auch kontrolliert werden muss. Gibt man jetzt wie bei dem „Trick“ ein falsches Land an, verstößt man gegen dieses Gesetz und eine Kündigung ist dann sehr gut nachvollziehbar

    • Globalisierung gibts immer nur für die Großen. Wir kleine müssen fressen, was man uns vor die Füße wirft.

  • Gibt’s denn irgendwelche Hinweise wann Apple Pay endlich in Deutschland startet?

    • Hinweise gibt es schon lange, aber halt nichts Konkretes.

      • Das hat mit Steinzeit nichts zu tun, dir das genau zu erklären würde hier den Blog sprengen und so viel Zeit will ich auch nicht Opfern. Denn verstehen würdest du es ja trotzdem nicht.

      • Aha … Schon eigenartig, dass es andere Länder scheinbar können, aber in Deutschland soll es nicht funktionieren. Das hat nicht mit kompliziert oder verstehen zu tun, das deutsche Bankensystem gehört einfach überholt (die haben nur Angst, ihr Geld und ihre Kunden zu verlieren).

      • ja, das Bankensystem ist Schuld, und keiner von denen will mit Apple zusammenarbeiten. Selbst Banken, wie N26 , die sonst bei Apple Pay mitmachen, weigern sich in Deutschland mit Händen und Füßen dagegen.

    • Sehr wahrscheinlich ist die Markteinführung von Apple Pay zeitgleich mit der Eröffnung des BER

    • Ich spekuliere ja auf Mitte Januar 2018 für Apple Pay in Deutschland. Irgendwie Ändern gerade ziemlich viele deutsche Banken ihre AGB für im Verlauf des Januars. In den AGB steht natürlich nichts direkt von Apple Pay, aber irgendwie hat es immer mit „weiteren Formen der elektronischen Zahlungsmöglichkeit“ zu tun. Aber wie alles, bis es dann da ist, auch eventuell nur ein Schuss ins Blaue. ;)

  • na wo bleibt denn das „mimimi, kein apple pay in deutschland“? ;-) auch wenn ichs tatsächlich nicht wirklich nachvollziehen kann, warum banken, die es in apple pay-ländern UND in deutschland gibt, nicht einfach für deutsche kunden aktivieren. müsste doch im prinzip einfach nur ein „klick“ sein.

    • N26 weist darauf hin, dass es nicht an Ihnen sondern an Apple liegt.

      Quelle: twitter.com

    • Vermutlich kommen die Banken, Apple und alle zuständigen nicht mit dem Datenschutz in Deutschland auf einen Nenner!

      • Ich glaube das ist eher andersrum.
        Apple Pay anonymisiert eigentlich jede zahlung, was Kreditkarten nicht tun. Jede Transaktion hat eine neue Nummer. Aber unsere Banken und die Kreditkartenfirmen sammeln doch sehr gern unsere Umsätze.
        Weiterhin wollen die Banken nicht unbedingt einen Teil des Kuchens abgeben

      • macht es eigentlich noch weniger nachvollziehbar. ;-) bank 1 ist in deutschland und drei anderen apple pay-ländern. die verträge werden wohl immer die gleichen sein. warum dann nur für die drei länder und nicht gleich für alle vier? sinnfrei!

      • Der Unterschied zwischen N26 und boon. ist, dass boon. „nur“ eine Prepaid-KK ist. Zudem wird diese nicht von der Wirecard Bank AG vertrieben sondern von der Tochtergesellschaft „Wirecard“.

        Bei N26 hängt direkt eine Banklizenz dran. Bei N26 hängen Bonitätsprüfung und Geldwäsche Gesetze dran. Aus diesem Grund ist N26 verpflichtet innerhalb Deutschlands auch nur deutsche Konto zu vertreiben (in Frankreich frz. Konten, usw.). Sollte N26 sich dem Widersetzen, droht der Verlust derBanklizenz.

        Ein Beispiel:

        Bei meinem Umzug musste ich meiner deutschen Bank meine neue Adresse mit Hilfe eines Auszugs des Einwohnermeldeamt bestätigen lassen, damit ich mein dt. Konto weiter führen kann sowie Unterlagen der lokalen Steuerbehörde (Steuer-ID, etc.) zu kommen lassen.

      • So ganz verstehe ich das auch nicht. Die Banken geben die Kreditkarten zwar aus, aber im Hintergrund steht ja immer die KK Gesellschaft wie Visa / Master / Amex etc. Da Apple Pay generell mit diesen Dachgesellschaften funktioniert kann es eigentlich nur um ein Gebühren Geplänkel handeln. Datenschutz scheint mir da eher nicht das Problem.

      • @ApplePayUser
        Derjenige hat nicht sein Konto geändert oder seine Anschrift, sondern lediglich die Lieferadresse. Das sind bei N26 zwei verschiedene Paar Schuhe!

      • @ Ben:

        Das spielt KEINE Rolle, welche Daten geändert wurden. Es verstößt gegen geltendes Recht bzw. AGB. Damit hat die Bank das Recht den Kunden fristlos zu kündigen. Selbst der AppleID-Workaround verstößt gegen geltende AGB und Apple könnte sämtliche Apple-IDs sperren ohne sich rechtfertigen zu müssen

        Um es juristisch zu vereinfachen:

        Mit dem Abschluss des Kontos schließt einen Vertrag (inkl. die geltenden AGBs und Gesetze) mit der Bank. Sollten sich die AGBs ändern ist die Bank verpflichtet, dies frühzeitig (wegen Einspruchsrecht) mitzuteilen. Sprich die Bank kommt ihrer Verpflichtung nach, den Kunden zu informieren.

        Wenn nun aber der Kunde einen Workaround um Nicht-Vertragsgenstände sich zu erschleichen, ist die Bank bankrechtlich verpflichtet die Geschäftsvereinbarung zu kündigen. Im worst case wird sie von einem Mitbewerber verpfiffen und verliert ihre Banklizenz. Rein rechtlich hat ein Finanzinstitute keine andere Option als den Kunden zu kündigen – genauso wie sie Kunden kündigen müsste, die sich in Deutschland lebend ein fränzösisches Konto erschleichen.

        Darüber hinaus gibt es Geschäft, die auf Vertrauensbasis ablaufen. Ich wollte keine Bank haben, deren Kunden irgendwelche Workarounds setzen um sich Leistungen (egal welcher Art) zu erschleichen.

        Bei mir ist es so:

        Bankgeschäfte, die ich über mein dt. Konto abwickle, fallen in den Geltungsbereich des dt. Bankrechts. Wenn ich von meinem Konto, was ich in meiner neuen Heimat führe, auf mein dt. Konto Geld überweise, fragt meine Bank jedes Mal nach woher das Geld kommt ehe es dem Konto gutschreibt. Ich muss der Bank jedes mal zusätzlich eine Kopie des Umsatzes (meines Kontos in der Heimat) per Fax bzw. per Brief zu kommen lassen – (zum Beispiel in dem ich einen Verwendungsnachweis angebe.

        –> Und wenn man so intelligent, den Workaround auch noch in Social Media zu posten, dann muss man sich erst recht nicht wundern.

    • Oder Irland. Habe jetzt dann bald 1 Jahr Boon über Frankreich und werde bald auf Irland umsteigen. Hier hat man noch den vorteil der Englischen Sprache und ich erspare mir erstmal die 0,99€ nach 12 Monaten.

    • Das wurde auch schon mal auf dieser Seite erwähnt. Zufälligerweise sogar in dem Text, der hier immer den Platz zwischen der Überschrift und den Kommentaren füllt. Manchmal frage ich mich, ob das Zufall ist, das diese Texte oft noch weitere Informationen enthalten, oder ob das Zufall ist.

  • Ist es nach europäischem Recht nicht so, dass alle EU-Bürger gleich behandelt werden müssen? Also dürfte N26 einem Kunden mit Wohnsitz in Deutschland eigentlich nicht ein Konto in einem anderen EU-Land verweigern.

  • Wie kann ich als Deutscher ein Girokonto in Frankreich eröffnen? Dürfte doch kein Problem sein, da EU. Hat das hier schon wer gemacht? Würde dann mein Girokonto ins Ausland verlegen und kann damit dann ja auch hier Apple Pay nutzen.

    • Nein, das geht nur, wenn du dort residierst. Die Problematik besteht hier vor allem in Themen Bonitätsprüfung sowie die Einhaltung der Geldwäsche-Gesetzgebung. Solltest du dennoch bewusst falsche Angaben bei der Bank machen, darf/muss die Bank fristlos kündigen.

      • Also darf man alles, außer sich erwischen lassen. ;-) Verstehe was du sagen willst. Danke dir!

    • Empfehlen würde ich es dennoch nicht, weil sich das durchaus in Bankenkreisen relativ schnell „rumspricht“ wer gerne trickst und das durch aus auch Einfluss auf Kreditvergabe und -kondition haben kann.

      • Das ist alles so dermaßen falsch. Natürlich kannst du im Ausland ein Konto eröffnen. Die Frage ist nur, wo dein steuerlicher Wohnsitz ist,..

    • @ Flongo

      Und in welchem Land bist du steuerpflichtig? In dem Land, wo dein Erstwohnsitz ist. Heißt nichts anderes als, dass Land in dem 183 Tage ansässig bist (siehe Antwort 1). Gesetzlich sind die Banken verpflichtet das zu prüfen.

      Du darfst allerdings Auslandskonten führen (z.B. Depots oder vorhandene Bankkonten bei Emigration) und bist dann steuerpflichtig in dem Land, in dem das Konto geführt wird. Hat dieses Land ein Steuerabkommen mit dem Land des Erstwohnsitz haben, wird die bezahlte Steuer entsprechend verrechnet.

      Manchmal hast du keinen Einfluss wo ein Konto in deinem Namen eröffnet wird. Ein Beispiel:

      Arbeitest du für ein amerikansiches Unternehmen, welches einen Aktiensparplan für dich führt, erfolgt die Anlage in der Regel in den USA. Bei der ersten Anmeldung musst du eine sogenannte W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Benefical Owner for US Tax Withholding) ausfüllen. Damit bist nicht in USA, sondern im Land des Wohnsitzes steuerpflichtig..

      Es obliegt der Bank (hier N26) zu verifizieren (in Form von Personalausweis), wo der Kontoeröffner steuerpflichtig ist. Heißt: Eröffnet ein in Deutschland steuerpflichtiger ein französisches Bankkonto, muss die Bank das Konto entweder schließen oder in ein deutsches Konto umwandeln.

  • Die sollten erstmal N26 in der Schweiz einführen….. Da warte ich schon seit Ewigkeiten drauf.

  • Ich habe vor zwei Wochen erst Boon über Frankreich aktiviert und es funktioniert wunderbar. Die Freichaltung des Boon plus Kontos hat bei mir allerdings zwei Wochen gedauert… Als ich dann als deutscher Kunde, bei der Deutschen Hotline Anrief um herauszufinden ob überhaupt irgendwas passiert, hat man mir ganz freundlich und selbstverständlich weiter geholfen. Nach dem einmaligen umstellen des Handy auf Frankreich und das einrichten einer französischen Apple ID funktioniert das Ganze tadellos :)

  • Wie kann ich denn von Boon Frankreich auf Boon Irland umsteigen…und was ist wenn der Brexit vollzogen ist…???

  • Kann von dieser sogenannten „Bank“ nur dringend abraten. Mehrmals schlechte Erfahrungen gemacht, unverschuldet sind hohe Strafgebühren entstanden. Vom Service keine Antwort. Der ist vermutlich gar nicht vorhanden.

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