iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 37 406 Artikel
   

Kurz notiert: Robin Smartphone, WhatsApp Nacktbilder und ein neuer Videostandard

Artikel auf Mastodon teilen.
43 Kommentare 43

Robin Smartphone

Eigentlich standen dem Kickstarter-Projekt Robin gut 30 Tage zur Verfügung, um sich die gewünschte Kapitalspritze von immerhin $500.000 von der Community vorfinanzieren zu lassen – die ersten 24 Stunden haben ausgereicht.

fingerprint

Die erst gestern gestartete Crowdfunding-Kampagne „Robin. The smarter smartphone.“ ist schon heute deutlich über ihr initiales Ziel hinausgeschossen und wird im Januar 2016 die ersten Geräte ausliefern.

Bei dem beworbenen Smartphone handelt es sich um einen Android-Abkömmling, der vor allem mit seiner intelligenten Cloud-Anbindung um Unterstützer geworben hat. So wie das Telefon seine Nutzer mit je 100GB Cloud-Speicher ausstatten, die zur Auslagerung wenig genutzter Anwendungen, sowie für Musik-, Video- und Foto-Inhalte eingesetzt werden sollen. Das mit einem USB-C-Anschluss ausgestattete Handy setzt auf ein unkonventionelles Industriedesign, wird von einem Snapdragon 808 angetrieben und kommt mit einer 13MP-Kamera.

WhatsApp Nacktbilder

Ein 13-jähriger Schüler aus Berlin ist nach dem Nacktfoto-Versand über die Kurznachrichten-App WhatsApp zu einer Strafzahlung von 1000€ verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg stufte den jungen Smartphone-Nutzer, der Nacktbilder seiner gleichaltrigen Freundin (ohne ihr Einverständnis) mit anderen WhatsApp-Nutzern teilte als juristisch voll verantwortlich ein.

Videostandard

Die Industrie-Giganten Amazon, Netflix, Google, Microsoft und Mozilla arbeiten an einem neuen Video-Standard, der sich zukünftig lizenzfrei nutzen lassen soll.

Der Standard soll von der neu ins Leben gerufenen „Alliance for Open Media“ definiert werden, optimiert für den Einsatz im Web sein und Akku-schonend und nicht-kommerziell gestaltet werden.

Die Gruppe, der bislang kein Apple-Vertreter angehört, will zukünftig gemeinsam an der Umsetzung eines neuen Video-Codecs arbeiten und hofft den Misserfolgen der vergangenen Jahre (wir erinnern uns an Googles Alleingang „WebM“) durch ein erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt ersetzen zu können.

standards

Bild: XKCD 927
Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
02. Sep 2015 um 11:27 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    43 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Hoffentlich macht diese WhatsApp-Meldungen die große Runde, Minderjährige sollten erstens nicht Nacktbilder anfertigen, aber wenn sie es doch machen, sollte der Empfänger so viel Verstand und Ehre haben die nicht weiter zu verteilen.

    • Twittelatoruser

      1000€ ist noch eine zu geringe Strafe. Er sollte zumindest noch zu einigen Sozialarbeiten verpflichtet werden. Aber vielleicht ist das juristisch nicht erlaubt. Bei einer höheren Geldstrafe müssten zwar die Eltern dem Jungen finanziell zwar mehr helfen, aber die Eltern sind auch schuldig, weil sie den Sohn nicht genug erzogen haben. Es ist traurig, wenn diese elementare Erziehung durch Strafen vermittelt werden muss.

      • Es handelt sich nicht um eine Strafe, denn der Junge ist mit 13 noch gar nicht „strafmündig“. Er wurde in einem Zivilprozess zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt.

      • Twittelatoruser

        Hm, im Artikel steht Strafzahlung, weil das Amtsgericht ihn juristisch voll verantwortlich einschätzt.

      • Ist wie bei „stille Post“. Der Text der Quelle ist schon ungünstig formuliert.
        Hier ist er jetzt falsch.

        Das Orginal beschreibt den Sachverhalt so korrekt als „einsichtsfähig“:

        Die Weiterverbreitung der Bilder durch den Beklagten macht aufgrund der einschneidenden Wirkung auf die Lebensführung und die Entwicklung der jugendlichen Klägerin eine Entschädigung in Geld zur Genugtuung unabweisbar.“ Der seinerzeit 13-jährige Beklagte sei aufgrund der allgemeinen Erfahrungen von Jugendlichen im Umgang mit sozialen Netzwerken, Medien und deren Gefahren „deliktsrechtlich voll einsichtsfähig“, hieß es in einem Hinweis des Gerichts.

  • Die erschreckende Frage an dem WhatsApp Urteil ist doch tatsächlich: Wieso hat ein 13 DREIZEHN -jähriger überhaupt Nacktbilder seiner Freundin!

    Hoffentlich macht das wirklich die Runde und die Kids merken, dass auch bei Snapchat wo ja angeblich alles wieder verschwindet es eben nicht okay ist solche Bilder zu versenden!

    Zur Videostandart Meldung find‘ ich ziemlich gut, Mobilgeräteoptimiert und Akkusparend klingt auf jeden Fall mal gut, dann auch noch nicht kommerziell! Dann kann man sich in Zukunft hoffentlich so einige blöde Add-Ins sparen!

  • Ihr scheint hier alle was zu vergessen, wir sind hier immer noch in Deutschland! Hier ist “ Denken ein Straftatbestand “ ! ! ! Wie sollte sowas sonst passieren?

  • Wenn die Anbieter dabei sind ist reicht das vollkommen. Hoffe mal der neue Videostandard kommt schnell und powerfull :)
    Und was WhatsApp angeht: die „jugend“ wird immer frühreifer, das ist leider eine traurige Realität, umsowichtiger ist das bei dem Urteil auch danach gerichtet wurde, auch wenn ich als Staatsanwalt wohl auf ein paar Jahre im Jugendgefängnis gepocht hätte (Verbreitung von Kinderpornografie), aber nagut. Wenigstens etwas.
    Die Schwester von einer Bekannten ist 12 und hat bei Facebook wohl als Beziehugsstatus „offene Beziehung“ eingetragen, als die Bekannte sich darüber bei mir ausgelassen hat, war ich echt verblüfft. Mit 12 war mein Beziehungsstatus nur deswegen offen weil ich gerade unschlüssig war: Lego oder Pokemon? Da sieht man aber wie sehr sich die Gesellschaft in 11 Jahren wandelt.
    Das Handy ist interessant, bin mal gespannt wie die Cloudlösung in der Realität funktioniert (selbst google hat mit seinen netbooks ja einen schritt zurück machen müssen).

    • Es war kein Strafprozess, sondern ein Zivilprozess, da gibt es keinen Staatsanwalt…

      • Mhh ok, da gebe ich dir recht. Dachte das wäre schon mit 13 möglich. Sollte man vielleicht mal ändern…

    • Nö, sollte man nicht. Ist zwar schon 40 Jahre her aber mit 13 war ich definitiv noch nicht strafmündig…. und die heutigen Kinder sind kein Deut anders. Und mit 12 fand ich Lego auch noch cool, mit 13 war das schlagartig ganz anders …. da waren es dann Motorräder:-) und Mädels…. schwierige Zeit :-)))

      • Motorräder mit 13? Na, Respekt! Da fuhren andere noch nicht mal Roller ;)

      • Jipp ich hatte Glück bei der Wahl des Landes, Minibikes ab 6, Mopeds ab 12, Motorräder und Auto ab 16 :-)

      • Also motoräder waren mit 13 noch nicht so meins (auch heute noch nicht, liegt wohl an der erziehung), dafür war das die Zeit in der ich mich dann exzessiv zum PC und „Killerspiele“ Nerd gewandelt habe und meine ersten Erfahrugen mit Alk und Zigaretten gemacht habe^^
        Aber zurück zum Thema. Wenn ein 13 Jähriger so weit ist das er Nacktbilder seiner Freundin aufm Handy hat und weiß wie stark der psychische Schaden ist den er mit dem Verteilen dieser anrichten kann (ich unterstelle jetzt einfach das er es wusste), dann ist er auch in der lage die momentane Situation beim Thema Kinderpornographie zu erfassen. Ich war mit 13 auch schon so weit das ich weiß was erlaubt ist und was nicht, daher bleibe ich bei meiner Meinung dass die Strafmündigkeit herabgesetzt werden sollte.

      • Gottseidank. Ein paar Gedenkstophen: 1. Mit 13 wusste man vll was verboten war und was nicht, aber es jukt doch nicht. Man denkt man kann alles ändern (was ja auch bis zu einem Bestimmten Grad stimmt). 2. Eine gute Erziehung ist schwer wenn dad Kind in einem schwierigen Umfeld aufwächst. Auf dem Dorf oder ner Kleinstadt kann man noch alles relativ leicht beeinflussen aber in einer Großstadt wird das schon sehr schwer. 3. ich glaube nicht das der Junge die Situation ansatzweise richtig einstufen konnte. Ich denke er wollte einfach nur etwas „cool“ sein.

  • Früher war alles besser, da haben wir mit 13 noch mit Lego gespielt und nicht mit nackten Mädchen :P

  • Wieso wird ein 13jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt? Steht nicht im Strafgesetzbuch §19 „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“?

  • Wie kommt man denn an die Daten (Adresse, richtiger Name, etc.) wenn man WhatsApp installiert hat?

  • Nö, sollte man nicht. Ist zwar schon 40 Jahre her aber mit 13 war ich definitiv noch nicht strafmündig…. und die heutigen Kinder sind kein Deut anders. Und mit 12 fand ich Lego auch noch cool, mit 13 war das schlagartig ganz anders …. da waren es dann Motorräder:-) und Mädels…. schwierige Zeit :-)))

  • Wieso kann man nicht in der App auf die Antwort eines Kommentars antworten? Sondern nur auf den ursprünglichen Post?

  • Der Schnipsel „So wie das Telefon seine Nutzer mit je 100GB Cloud-Speicher ausstatten,…“ ergibt keinen Sinn, auch nicht mit dem Text davor: „Bei dem beworbenen Smartphone handelt es sich um einen Android-Abkömmling, der vor allem mit seiner intelligenten Cloud-Anbindung um Unterstützer geworben hat. So wie das Telefon seine Nutzer mit je 100GB Cloud-Speicher ausstatten,…“

    • Und ich wage mal zu bezweifeln, dass es bereits Anfang 2016 ausgeliefert wird…habe bisher kein Projekt mit umfangreicher Technik (kein Kabel u. ä.) erlebt, welches nur im Ansatz pünktlich ausgeliefert wurde…als Beispiel Doorbell und Canary.

      Warte daher lieber mittlerweile ab und bestelle dann für etwas mehr, bekomme es aber direkt geliefert.

    • stimmt ja aber wohl so auch nicht .. oder werdem jeden „Nutzer“ 100GB online-Seicher zugeteilt? Cool … mein Smartphone nutzen wir zu dritt, da werden sich meine Kids freuen ^^

  • Ich finde Design und Konzept von Robin erst einmal sehr interessant!

  • Jipp ich hatte Glück bei der Wahl des Landes, Minibikes ab 6, Mopeds ab 12, Motorräder und Auto ab 16 :-)

  • Es stellt sich überhaupt die Frage, warum ein 13 Jähriger Whats App nutzen darf. In den AGB’s steht doch ganz klar, dass der Nutzer mindestens 16 Jahre alt sein muss! Wer hat hier versagt?

  • Was soll an dem Robin Smartphone so besonders sein? Ich halte nix davon größtenteils Cloud Speicher zu nutzen, dazu braucht man ja auch dementsprechend teures Daten Volumen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 37406 Artikel in den vergangenen 6081 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven