EU verabschiedet neue Vorschrift
Kommerzielle Streaming-Angebote ab 2018 europaweit nutzbar
Es geht voran. Am Donnerstag ist ja Stichtag für den Wegfall der Roaming-Gebühren bei Reisen innerhalb der EU. Von 2018 an sollen sich dann auch bezahlte Zusatzangebote wie Video- oder Musik-Streaming grenzübergreifend nutzen lassen. Die entsprechenden Vorschriften wurden nun vom Europäischen Rat verabschiedet.
Voraussichtlich vom ersten Quartal 2018 an dürfen kostenpflichtige sogenannte „Online-Inhaltedienste“ nicht mehr per Geoblocking auf das Heimatland beschränkt werden. Abonnenten sollen diese Angebote auch auf Reisen in anderen Ländern der EU ohne Einschränkung nutzen können
Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugutekommt.
Die Verordnung betrifft allerdings nur kostenpflichtige Angebote. Frei empfangbare Dienste, beispielsweise öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, sind nicht dazu verpflichtet, können ihre Angebote aber ebenfalls EU-weit anbieten, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen. Die grenzüberschreitende Nutzung darf in keinem Fall mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
Die Überprüfung des Wohnsitzes ist den Anbietern um Missbrauch zu vermeiden grundsätzlich gestattet. Allerdings müssen sich diese hierbei an die Datenschutzvorschriften der EU halten, zudem muss der damit verbundene Aufwand verhältnismäßig sein.