iPhone-Verkaufsverbot: Die Telekom Mitarbeiter-Memo zum Lager-Abverkauf
Der heute früh durch eine Patentverletzungsklage Motorolas erwirkte iPhone-Verkaufsstop (wir berichteten) sorgt zur Stunde für erste Konsequenzen bei der Telekom. Apples ehemaliger Exklusiv-Partner wird nach dem Abverkauf der noch verfügbaren Lager-Geräte keinen Zugriff mehr auf die vom Urteil betroffenen Modelle haben. Dies geht aus einem Telekom-internen Mitarbeiten-Memo hervor, das ifun.de vorliegt.
Demnach werden sowohl die iPad 3G Varianten, als auch das iPhone 3GS 8GB sowie das iPhone 4 8GB zukünftig nicht mehr bei Neuverträgen und Vertragsverlängerungen angeboten. Ein interessantes Rand-Detail: Die Telekom sitzt bereits seit zwei Tagen auf den Informationen.
Am 1. Februar hat uns Apple darüber in Kenntnis gesetzt, dass Motorola den Unterlassungstitel aufgrund ihrer Patentverletzungsklage gegenüber Apple zum 31. Januar 2012 erwirken konnte. Das Urteil impliziert ein Verkaufsverbot von Apple in Deutschland. Betroffen sind hiervon die iPad 2 3G Varianten, das iPhone 3GS 8 GB sowie das iPhone 4 8GB. Die aktuelle Rechtslage sieht jedoch kein Verkaufsverbot für das iPhone 4 S vor. Ein Verkauf ist demnach weiterhin uneingeschränkt möglich. Solange noch Bestand verfügbar ist, können die Modelle iPhone 3GS, iPhone 4 und iPad 2 weiterhin über die Telekom Deutschland GmbH vermarktet werden. Sind die Endgeräte abverkauft, sind keine weiteren Buchungen über die Bestellsysteme möglich.
Wir gehen derzeit davon aus, dass sowohl o2 als auch Vodafone auf ähnliche Regelungen setzen werden. Unser Dank geht an alle „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter„.