Frauenhäuser üben Kritik
Gewalt gegen Frauen: Österreich führt „stillen Notruf“ per App ein
Um der zunehmenden Gewalt gegen Frauen im eigenen Land zu begegnen plant Österreich die Einführung eines sogenannten „stillen Notrufs“, der sich ab Anfang des kommenden Monats per Smartphone-Applikation absetzen lassen soll.
Foto: BMI | Alexander Tuma
Bei dem Notruf per App handelt es sich um eine gemeinsame Initiative von Innen-, Justiz- und Frauenministerium die das sogenannte Gewaltschutzgesetz ergänzt, mit dem Opfer häuslicher Gewalt besser geschützt werden soll.
Ohne Rückfragen ausrücken
Nach Angaben der österreichischen Informationsstelle gegen Gewalt des AÖF wurden allein im Jahr 2020 31 Frauen ermordet – viele davon von ihren (Ex-)Partnern. Zudem geht man derzeit davon aus, dass jede fünfte Frau ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher Gewalt ausgesetzt ist.
Damit diese in akuten Gefahrensituationen den Notruf sicher erreichen können soll ab Anfang März eine Applikation bereitgestellt werden, die für den flächendeckend im Betrieb in ganz Österreich vorgesehen ist.
Mit der Smartphone-Anwendung sollen von Gewalthandlungen betroffene Frauen die Polizei per Knopfdruck verständigen können und sich dabei sicher sein, dass diese ohne weitere Gespräche, Rückfragen oder gar einen Rückruf ausrücken wird. Laut Innenministerium soll im Anschluss an die App-Nutzung umgehend eine Polizeistreife zur auslösenden Person entsandt werden.
Das App-Angebot soll zudem von besonders geschulten Bediensteten flankiert werden, die die vor Ort aktiven Polizisten bei der Einschätzung der oft nur schwierig zu beurteilenden rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützen. Was bislang nur in Wien und dort lediglich im Rahmen eines Pilotprojektes verfügbar war, soll mit dem Start der App in den kommenden Wochen in ganz Österreich etabliert werden.
Frauenhäuser üben Kritik
Erste Kritik erfährt das Projekt unter anderem von den AÖF-Frauenhäusern im Land. Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin im Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, kritisierte im ORF die Klarnamen– und Registrierungspflicht, die betroffene Frauen vor der Nutzung der Applikation durchlaufen müssten als zu hohe Hürde und weist außerdem darauf hin, dass allein das Vorhandensein einer entsprechenden Applikation bei besonders aggressiven Partnern schon mit erheblichem Konfliktpotenzial versehen ist.