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LG Ravensburg verweist auf StPO

Gerichtsbeschluss: Entsperren per Fingerabdruck unter Zwang zulässig

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Dürfen Polizisten ein mit biometrischen Merkmalen gesichertes Mobiltelefon unter Zwang entsperren? Also etwa den Finger des Smartphone-Besitzers gegen den im Gerät verbauten Fingerabdruck-Scanner halten, um so den Entsperr-Vorgang des Gerätes zu Initiieren?

Meg Jenson 9N9daxpBzaQ Unsplash 1400

Beschwerde verworfen

Geht es nach Meinung des Landgerichts Ravensburg, dann fällt die Antwort auf diese Frage vergleichsweise einfach aus: So sei nicht nur die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken gegen den ausdrücklichen Willen eines Beschuldigten zulässig, auch der Einsatz der so gewonnenen, biometrischen Daten zum Entsperren eines Mobiltelefon ist durch die Strafprozeßordnung gedeckt.

Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Ravensburg vom 14. Februar hervor, mit dem das Gericht in einem Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) zu entscheiden hatte.

LG Ravensburg verweist auf StPO

Das Landgericht Ravensburg reagierte mit dem Beschluss auf die Beschwerde des Beschuldigten, mit der dieser sich gegen eben jenes Vorgehen zur Wehr setzen wollte und verwarf diese mit Verweis auf § 81b Abs. 1 der Strafprozeßordnung als unbegründet.

Dort heißt es seitens des Gesetzgebers, dass Lichtbilder und Fingerabdrücke eines Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und“ Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden“ dürfen.

Entsprechend urteilte das Landgericht Ravensburg, dass die Abnahme und die anschließende Verwendung der Fingerabdrücke für die Entsperrung eines Mobiltelefons für die „Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens notwendig und mithin verhältnismäßig“ gewesen sei.

Rechtsanwalt Detlef Burhoff hat den Beschluss vom 14. Februar mit dem Aktenzeichen 2 Qs 9/23 jug. auf Burhoff-Online im Volltext zum Nachlesen abgedruckt.

via netzpolitik.org

13. Mrz 2023 um 07:28 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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      • Ja, denk mal bitte weiter! Es geht nicht um willkürliches Entsperren bei einer Verkehrskontrolle, sondern bei Ermittlungsverfahren strafrechtlich Beschuldigter. Hier werden auch persönliche Dinge durchsucht, Fingerabdrücke genommen und ggf. per Gerichtsbeschluss auch die DNA entnommen.

      • Doch genau darum geht es…. Haben die deine Fingerabdrücke, kann entsperrt werden. Der Sachverhalt ist hier etwas falsch erklärt worden

      • Was denn bitte für Konsequenzen? Wenn ich in einer Situation bin in der ich erkennungsdienstlich behandelt werde kann der Inhalt meines Smartphones entweder zu meiner Entlastung beitragen oder eben nicht. Aber dann habe ich vermutlich Dreck am Stecken. Und dann sollte ich auch dafür gerade stehen.

      • Eben, deshalb weiterdenken.

        Genauso dürfen jetzt „verdächtigte“ Journalisten, Mediziner oder jeder, der einfach so verhaftet wird, behandelt werden. Und die haben teils schützenswerte Daten, wie Quellen oder über andere gefährdete Menschen (nicht Kriminelle), auf dem Gerät. Diese können dann auch unschuldig hineingezogen werden, oder Schlimmeres.

        Übrigens, auch du kannst ziemliche Unannehmlichkeiten bekommen, wenn deine Nummer bei einer von dir beschriebenen Person mit Dreck am Stecken gefunden wird. Und kannst du den Verdacht nicht 100% entkräften, blinkt dein Name bei jeder Rastersuche auf. Vielleicht auch bei 100% ;)

        Deshalb: weiter denken, als bis zur eigenen Nasenspitze.

      • Solche schützenswerten Daten gehören eigentlich nicht auf ein privates Gerät. Sicher wird sich das eingebundene E-Mail-Konto samt Adressbuch und Terminkalender nicht überall vermeiden lassen und es kann in dem Zusammenhang auch das Entsperren eines dienstlichen Gerätes erfolgen.

        Ja man sollte immer einen Schritt weiterdenken, damit es bei uns sicher bleibt. Wenn aber ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss ausstellt, ist das eine Maßnahme, die wir auch nicht ohne Grund haben.

      • Okay du hast nicht so viel Ahnung wie es wirklich abläuft….. Etwa die hälfte der Durchsuchungsbescheide ist fehlerhaft

      • Hmm wieso privates Gerät? Meinst Du dass das differenziert wird wenn ich zwei Geräte bei mir trage und das eine geschäftlich ist? Dann argumentiert jeder Straftäter einfach dass das Gerät geschäftlich ist und er es nicht entsperren will/darf. Wenn ein begründeter Verdacht besteht wird es den Richter herzlich wenig interessieren wenn er Beweise sichern will.

      • Hier kommt es tatsächlich drauf an wie der Durchsuchungsauftrag formuliert ist

      • Und wie beweist man, das ein Gerät nicht dazu gehört, ohne es zu ensperren?
        Oder schreiben wir doch alles mit „gehört mir nicht, aber ich habs auch nicht geklentwendet“ an.

        Oder hast du da ein Workaround?

      • Ich finde schon die Aufforderung, man möge doch weiterdenken, dermaßen überheblich, dass ich keine Lust habe, darauf einzugehen.

      • Wenn ist so was schon lese: „einfach so verhaftet wird“. Als ob man in diesem Land einfach so verhaftet würde. Und dann noch jemand aus den erwähnten Berufsgruppen, völlig unschuldig, mit schützenswertem Material im Smartphone, dass dann von Ermittlungsbehörden mal einfach so zum Nachteil derjenigen ausgewertet wird. Das klingt für mich nach zu viel Fiktion konsumiert.

      • Na, dann kamst du noch nie zufällig in eine Situation, die …. Gibt es in Städten zu immer wieder. Und je nach Stresssituation reicht ein falschgedeuterer Blick von dir.

        Geniess die Landluft.

      • Die Maßnahme wird auf die StPO gestützt. Insofern dürfte davon auszugehen sein, dass auch § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5, Satz 2 StPO sowie auch hinsichtlich des Gerätes an sich § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO usw. gelten und insofern zunächst einmal bezüglich Ärzten und Journalisten auch und insbesondere bei vorgenommener Behandlung zum im Artikel genannten Zweck die erlangten Erkenntnisse unbrauchbar weil beweisrechtlich unverwertbar sind.

      • So funktioniert unser Rechtssystem aber nicht

      • Würde er zu deiner Entlastung beitragen kannst du es ja freiwillig entsperren.

      • Meine Güte Leute, lest doch mal den verlinkten Artikel.

        „Mit Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 12. Januar 2023 wurde die aufgrund richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bewirkte Beschlagnahme des Mobiltelefons des Beschuldigten bestätigt“

        Bei welcher Verkehrskontrolle ist denn ein Richter anwesend, der einen Durchsuchungsbeschluss ausstellt?

        Man sollte sich erst mal informieren, bevor man sich künstlich aufregt. Die Wohnung des Angeklagten wurde übrigens auch durchsucht. Da regt sich jetzt niemand auf?

      • @HAL9000: Welche Konsequenzen? Ein richterlicher Durchsuchungbeschluss wird nicht mal eben so ohne Verdacht ausgestellt. Und wenn einer ausgestellt wurde, dann wird auch deine Wohnung durchsucht.

      • Und du kannst „weiter denken“? Du scheinst ja nicht mal weiterdenken schreiben zu können.

    • Und klar, wer nicht zu verbergen hat und so..

      Und solltest du so denken, dann poste hier bitte sofort deine Bankdaten , natürlich incl. Kontoauszüge und Zugangsdaten.
      Deine Arzt Daten bitte hinzulegen.

      –/–
      Wegen Verletzung des Betäubungsmittels Gesetzes.. Mann sonst kommen sie wenigstens mit Kinderschänder oder Terrorismus und die Ecke und die Dorsche aufzuschrecken.

      • Gewerbsmäßiger Drogenhandel ist kein kleines Delikt.

      • Ja, ich vergleiche ein Strafgericht genau so wie du mit einem Kommentarfeld, weil man nichts zu verbergen hat.
        Ich hätte gehofft das eher ein Autovergleich kommt.

      • Ok KaroX
        Nicht jedes Auto, das dich anhupt, kann dich überholen.

        Zufrieden? :D

        Oder anders ausgedrückt: Hunde, die bellen, … bellen einfach, und wissen oft nicht, warum. ;)

      • Was soll die Polemik? Die ist in der Debatte seltenst zielführend.

      • Du erkennst also keinen Unterschied, zwischen einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss der ausgeführt wird und dem posten der Bankdaten?

      • :D Der Zusammenhang ist vielleicht, das nach dem Beschluss du deine Bankdaten brauchst um einige Rechnungen zu bezahlen.

      • @T 01

        Wie kommt ihr auf richterlichen Beschluss? Wenn ich es richtig lese hat es die Polizei einfach gemacht und es wurde im Nachhinein vom Gericht sanktioniert.

      • @conectas: Es steht im Urteil: Die Polizei hat einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss umgesetzt, die Wohnung durchsucht und wollte vom Beklagten das Passwort. Nachdem er sich weigerte haben Richter und Staatsanwalt veranlasst, dass das Gerät mit den abgenommen Fingerabdrücken entsperrt wird.

        Da war nichts mit einfach Fingerabdrücke abgenommen. Es ist alles korrekt abgelaufen.

    • Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, was daran neu ist. Das galt schon immer. Deswegen gibt es ja den Trick mit dem PIN.

      • @“ROP“: Welchen Trick mit dem PIN? Meinst du den Affengriff (paar Sekunden Stand-By-Taste und Lauter-Taste gleichzeitig drücken, dann wird der Entsperrcode verlangt – bei mir alphanumerisch, keine „PIN“ (also Zahlenreihe)).

        Und ich wüsste nicht, dass dies vorher Gang und Gäbe gewesen sein soll. Auf den Affengriff wurde hingewiesen, weil die Border Controls der USA sonst verlangen können auf diese Weise das Gerät zu entsperren, aber nicht den Entsperrcode. Das war in DE früher nicht der Fall.

      • Ja den „Affengriff“, war eigentlich für den Taskmanager unter Windows :D

      • @“NZL“: Ja, die Aktion ist für einen einfachen Griff, den besonders Affen gut können, der passendste Begriff, auch wenn ich den von anderen kaum gehört hatte. Der Affengriff Strg+Alt+Entf war unter Windows berühmt, wenn es wieder einmal (oft mehrmals am Tag) komplett abstürzte und man dadurch aus den Blue Screen kam und der Rechner neu startete ohne die Reset-Taste zu drücken (die Reset-Taste gibt es doch auch schon lange nicht mehr, oder? :) ). Evtl. wurde dieser Begriff absichtlich oft nicht verwendet, damit dies nicht mit dem ultra instabilen Windows von damals verglichen wird. :)

        (obwohl das unter macOS 7 und früher dargestellt durch Bömbchen (oder etwas anderes, falls Erinnerung trügt und war nur Atari, aber meinte dies bei einem alten Mac gesehen zu haben) auch nicht selten war, aber immerhin nur alle paar Wochen …)

      • Und der Affenschw@nz erst. Ja nicht vergessen. Wird heute immer noch von vielen täglich mehrmals verwendet.
        jm2c

  • Kurz vorher einfach 5x schnell den Power Button drücken und schon ist jede biometrische Abfrage gesperrt, nur noch der Code wird akzeptiert

  • Also liebe Dealer: immer lange die Seitentasten wie zum Ausschalten gedrückt halten wenn es brenzlig wird, dann funktioniert TouchID / FaceID nicht und der (hoffentlich lange alphanumerische) Passcode muss eingegeben werden.

    • Quatsch, eher an alle:
      scheiss auf den modernen und unsicheren Weg und schön wieder 8-10-..? stelligen Code eingegeben.

      • @conectas: Die Wahrscheinlichkeit, dass gegen mich ein richterlicher Durchsuchungsbefehl ausgestellt wird, sehe ich persönlich gegen 0.
        Wofür soll ich jetzt auf Face-ID oder Touch ID verzichten?

      • Danke, aber lass mal.

      • @t
        Wie kommt ihr auf richterlichen Beschluss? Wenn ich es richtig lese hat es die Polizei einfach gemacht und es wurde im Nachhinein vom Gericht sanktioniert.

      • Lies das Urteil. Es gab einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Auch das Entsperren des Smartphones wurde erst nach richterlicher Verfügung mit den vorliegenden Fingerabdrücken durchgeführt.

        Die Polizei darf nach wie vor ohne Durchsuchungsbeschluss keine Smartphones durchsuchen. Es sei denn der Verdächtige stimmt zu, um seine Unschuld zu beweisen.

    • Käpt'n Blaschke

      Von Ursula von der Leyen lernen heißt siegen lernen liebe Dealer…wenn die Polizei im Anmarsch ist, einfach das Handy löschen. :-)

      • Kannst zusätzlich noch aktivieren, nach 10x falscher Eingabe vom Passcode, löscht sich das iPhone.

  • Fallen die gewonnen Erkenntnisse nicht aber unter das Zeugnisverweigerungsrecht, da sie mich selbst belasten könnten und ohne mein Zutun ja nicht preisgegeben werden würden. Da ich mich nicht selbst belasten muss, wäre interessant, ob es hier nur um die rein technische Möglichkeit ging und ob das Teil des Einspruchs war.

    • Naja wird wohl ähnlich gehandhabt wie beschlagnahmte Geräte bei einer Hausdurchsuchung

      • Ne „ungeschützte“ Festplatte ohne mein Zutun durchsuchen ist aber was anderes.

      • Kann man so aber nicht vergleichen. Wenn Du der Polizei Dein Passwort nicht gibst haben sie schlicht Pech gehabt denn dazu können sie Dich nicht zwingen, dann helfen ihnen im Zweifel auch Festplatten usw nicht weiter (sofern entsprechend verschlüsselt)

  • Ab wann ist sowas wohl zulässig? Auch schon, um zu schauen, ob man grade ne Blitzer App am Laufen hat? Danke für den Tipp mit 5x Powertaste. Kannte ich jetzt auch noch nicht.

    • Ich meine du musst dabei bei den Notch Geräten auch Power Up drücken.

      • Nein. Nur wenn man stattdessen den Affengriff macht, aber dann nicht mehrmals, sondern nur einmal längere Zeit.

    • Nein, bei Owis gelten andere Maßstäbe wegen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

      • Noch, wenn man sowas immer öfters nutzt wird die grenze immer niedriger ab wann man das einsetzt

      • @R4inb0wD4sh: lies mal einfach das Urteil, bevor Du hier deine Verschwörungstheorien verbreitest.

        Nein, bei einer OWI nicht, es erfordert immer einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Oder hast Du schon mal eine Verkehrskontrolle gesehen, bei der ein Richter anwesend war und die Beschlüsse ausstellt?

      • Na und? Auch bei Owis habe ich geltende Regeln verletzt. Dann muss ich im Zweifel auch dafür gerade stehen. Und ja, ich benutze auch eine Blitzer App und ich fahre auch hin und wieder zu schnell. Wenn ich dabei erwischt werde akzeptiere ich halt die Strafe. Was soll’s. Ich will keine Gesetze die dabei helfen Gesetze oder Regeln zu missachten. Wenn ich mich an etwas nicht halte mache ich das doch bewusst und ich nehme in Kauf bestraft zu werden. Wenn ich das nicht will muss ich mich einfach nur an Gesetze und Regeln halten.

      • Bestes Beispiel amtht: Wenn Rücksichtnahme nicht im Charakter verankert ist, sondern nur strafen einigermassen etwas bewirkt.

      • Wir haben jetzt schon zwei Bundesländer die dich ohne Begründung (außer dir reicht „könnte eventuell vielleicht doch eine Straftat verüben, wir haben da aber echt nur ein ungutes Gefühl“) für bis zu 6 Monate wegsperren können, wäre mir da nicht so sicher ob man da auf „ist doch nur ne Ordnungswidrigkeit“ plädieren kann :D

    • Steht im Gerichtsurteil: Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Die Wohnung wurde auch durchsucht.

  • In dem Fall ging es aber nicht um ein zwanghaftes entsperren mit dem eigenen Finger.
    In dem entschiedenen Fall wurde mit Hilfe der abgenommenen Fingerabdrücke ein künstlicher Finger hergestellt.

  • Hier wurd einfach ein uralter Paragraf komplett anders ausgelegt, als er jemals gedacht war. Da muss auf jeden Fall etwas gegen getan werden…

  • Auch wenn es von Fall zu Fall die Meinung spalten mag, so sollten die Richter dennoch wissen, dass Gesetzestexte eine Zweckbindung haben.
    So geht es in den 81a und 81b rein um die erkennungsdienstliche Behandlung. Das beinhaltet das Erfassen der verschiedenen individuellen Merkmale für die Dokumentation und mehr nicht. Die beiden Nummern sind keine Ermächtigung für irgendwelche Verwendungen der gesicherten Daten und das ist auch nicht der Zweck davon.
    Weiterverwendungen müssen separat gesetzlich geregelt werden, wie es beispielsweise für den Abgleich von Tatortspuren oder die Identitätsfeststellung der Fall ist.

    • Nein. Die erkennungsdienstlichen Daten dürfen natürlich weiter verwendet und ggf. gespeichert werden für spätere Vergleiche.
      81b deckt die Maßnahme für die Sicherung des Strafverfahrens ab, dazu gehört die Sicherung von Beweisen.

      • Der Beweis (iPhone) ist doch gesichert. Nur nicht einsehbar.

        Das muss doch juristenspitzfindig auseinanderbeindelbar sein ;)

      • Ich bin da bei deinem Vorredner. Hier ging es ja nicht ums Fingerabdrücke nehmen und diese mit anderen abzugleichen und dem der Straftat beschuldigen zuzuordnen.
        Der Fingerabdruck am Handy ist gerade kein Dokumentation im Sinne Paragraf 81 sondern ein biometrischer Schlüssel.
        das wäre wie wir zwingen dich dein Haus zu öffnen, weil man da nur mit Fingerabdrücken reinkommt. Und dann kann man alles was man findet als Beweis sichern. Ohne Beschluss.

        Strafverfolgung ist richtig und wichtig, nicht das wir uns falsch verstehen. Nur hier werden dann Gesetze missbraucht aufgrund ggf. mangelndes Wissen der Richter bzgl. der Login Funktion per Fingerabdruck. Wird hoffentlich noch mal revidiert.

        Sonst wäre das nicht im Sinne des Gesetzes.

      • Wieso ohne Beschluss? Hier gab es einen Durchsuchungsbeschluss und wenn sie den haben können sie die Tür auch einfach aufbrechen. Das wäre dann vergleichbar mit einem ‚knacken‘ des Smartphones. Wenn letzteres aber nicht geht weil die Geräte entsprechend sicher sind bleibt natürlich im Zweifel nur diese Art der Zwangsentsperrung übrig. Man merkt an solchen Beispielen dass unsere Gesetze der Technik hinterher hinken.

      • Nachtrag: hier müsste der Gesetzgeber dringend nachbessern – Datenschutz usw. mit Beweissicherung zu vereinbaren dürfte in solchen Konstellationen aber schwierig werden. Was macht man beispielsweise bei Face ID? Den Täter mit körperlicher Gewalt zwingen die Augen zu öffnen?

  • Wenn ich Böses vorhabe, werde ich nur den Zahlencode aktivieren. Auf den Luxus von Face- oder Touch- entsperrung verzichten.

  • Ich finde die Zusammenfassung im Artikel ja etwas irreführend. Ich halte es durchaus für einen erheblichen rechtlichen Unterschied ob jemand tatsächlich meinen Finger ohne mein Einverständnis auf das Gerät presst oder ob die Behörden versuchen mit den kopierten Fingerabdrücken das Gerät zu entsperren. Das Gericht hat ja wohl den letzteren Punkt entschieden. Daraus zu schließen dass damit auch die ‚Zwangsentsperrung‘ legitim wäre halte ich juristisch zumindest für fragwürdig. Gibt es auch hierzu Präzedenzfälle?

    • Richtig. Das ist der heutige Journalismus. Man will ja gar nicht alle Fakten neutral darstellen, sondern beim Leser „Interesse“ erzeugen. Es steht auch nicht da, dass ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen muss. Es wurde nämlich nicht nur das iPhone durchsucht, sondern auch der PC und die Wohnung.

  • Ich denke, dass die Menschen, die wirklich richtig „Dreck am Stecken“ haben sich nicht nur auf FaceID oder andere biometrische Abfragen verlassen sondern dann extra ihre sensiblen Daten schützen. Bei mir jedenfalls liegen Fotos wichtiger Dokumente (Perso etc.) in einem Cryptomator-Vault in der mittlerweile E2E-verschlüsselten iCloud…

    • zu iCloud: Falsch, sie ist nie ganz E2E-verschlüsselt. Und sie ist in der Regel auch nicht zum Großteil verschlüsselt, sondern nur optional. Man muss also selbst aktive werden um zumindest dies zu erreichen. Und wie gesagt, Strafbares auf dem Gerät zu haben heißt nicht, dass der/die Eignerîn strafbar handelt (z.B. manche Journalisten).

      • Die iCloud ist bei Verwendung des „erweiterten Datenschutzes“ Ende-zu-Ende“ verschlüsselt. Allerdings hat man auch Zugriff auf diese Daten, wenn man das iPhone oder den Mac entsperrt hat.

      • Ich wierdehole für sie: Nein, sie ist nie vollständig Ende-zu-Ende-verschlüsselt!

  • Das ist schlimm, dass dies nun möglich sein soll wie beim Border Control der USA.

    Und immer dieses unsinnige Vorurteil, dies sei nur schlimm für diejenigen, die Dreck am Stecken haben!

    Habt ihr schon einmal von Quellenschutz gehört? Seit wann soll dies Dreck am Stecken sein, wenn ein Journalist mit rechtlich Verfolgten Kontakt hat und nur deswegen Informationen veröffentlichen kann? Und Richter sind nicht unfehlbar. Diese Entscheidung kann aus anderen Gründen schlecht gefällt worden sein.

    • Addendum: Offenbar kennen sich manche bei Richtern nicht genug aus oder sind zu naiv. Richter entscheiden nicht immer richtig. Nötig sind sie oft, weil Gesetze nicht immer eindeutig sind und somit einen Spielraum in den Interpretationsmöglichkeiten zulassen. Kann man Widerspruch einlegen, kann ein anderes Gericht oder eine höhere Instanz doch wieder anders entscheiden. Richter sind nicht Unmenschen, sondern ganz normale Menschen und können somit auch nicht alles wissen und sind daher natürlich nicht immer unfehlbar in ihren Entscheidungen (gerade im informatischem Bereich gab es viele schlechte Urteile, weil diese Leute in dieser Berufsgattung früher hauptsächlich nichts oder nur durch Zwang etwas mit dem Computer zu tun hatten (sonst etwas für Sekretärînnen) – mittlerweile gibt es zwar noch immer nicht viele, aber immerhin einige, die sich in diesem Bereich relativ gut auskennen und nebenbei auch als App-Programmierer arbeiten u.s.w.).

  • Spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht wird das wieder kassiert. Ein Landgericht ist gerade mal die zweite Ebene.

  • Es entsteht der Eindruck die Polizei darf unter Zwang den Finger des Verdächtigen gegen den Fingerabdrucksensor des zu knackenden Smartphones pressen. Das ist jedoch falsch. Es dürfen Fingerabdrücke genommen werden (das war schon immer so) und diese abgenommen Abdrücke dürfen dann zum entsperren verwendet werden (das ist neu). Dieses ausgelegte Urteil stammt jedoch aus einer Zeit in der es noch keine Smartphones gab. Experten gehen also davon aus, das hier wieder nachgebessert wird.

    Wer sicher gehen will, sollte derweil sein Smartphone mit Password sichern…

  • ist doch einfach, Face id und Touch id Deaktivieren in den Code manuell eingeben!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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