Schwere Schlappe für den Fahrdienst
EuGH urteilt: Uber ist ein Taxi-Unternehmen
Unter dem Aktenzeichen C‑434/15 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs heute gegen den umstrittenen Fahrdienstleister Uber geurteilt und Fakten geschaffen, die Kritiker des Unternehmens schon seit Jahren anführen: Uber sei weniger als Fahrvermittler denn als Taxi-Unternehmen einzustufen und müssen sich entsprechend an die gültigen Auflagen, Gesetze und Regelungen zur Personenbeförderung halten.
Dem Entscheid vorausgegangen war die Klage des Berufsverband der Taxifahrer der Stadt Barcelona am 29. Oktober 2014. Dieses forderte das Handelsgericht in Barcelona dazu auf festzustellen, dass die Tätigkeiten von Uber gegen geltendes Recht verstoßen und irreführende Geschäftspraktiken sowie unlauteres Handeln im Wettbewerb darstellen. Barcelona gab den Fall daraufhin an den EuGH weiter
Den Vorwurf, Uber sei nicht nur ein Fahrvermittler, sondern durch die Kalkulation der Fahrkosten und die Bereitstellung seiner App – ohne die die Fahrten gar nicht zustande kommen würde – wie ein Taxiunternehmen einzustufen, hat der EuGH jetzt bestätigt.
Die derzeit nur schwer abzuschätzenden Konsequenzen des Urteils fasst der RBB-Korrespondent Sebastian Schöbel auf tagesschau.de zusammen:
[…] Damit obliegt es nun den EU-Ländern, wie sie mit Uber umgehen: Sie können zum Beispiel verlangen, dass jeder Uber-Fahrer eine Beförderungslizenz und entsprechende Ausbildung hat – was für Uber wirtschaftlich wohl nicht mehr attraktiv wäre und damit das Aus bedeuten würde.