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Ausnahmen auf Landesebene möglich

DSGVO: WhatsApp und vergleichbare Angebote künfig erst ab 16 Jahren

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Am 25. Mai tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Im Zusammenhang damit nehmen gerade mehr oder weniger alle Anbieter digitaler Dienstleistungen im Hintergrund Änderungen vor, um mit den neuen Richtlinien konform zu gehen. Auch Apple arbeitet bereits an den nötigen Anpassungen.

Europa Dp

Bild: depositphotos.com

Per Tweet erinnern die WhatsApp-Blogger WABetaInfo daran, dass die neue Verordnung auch auf den populären Messenger Einfluss hat. So werden wohl spätestens vom 25. Mai an keine WhatsApp-Nutzer zugelassen, die jünger als 16 Jahre sind. Natürlich wird es wohl kaum möglich sein, hier Falschangaben zu prüfen, mit dem Heraufsetzen des Mindestalters von 13 auf 16 Jahre werden die WhatsApp-Betreiber allerdings der DSGVO gerecht.

Konkret formuliert die Datenschutz-Grundverordnung diesen Anspruch wie folgt:

Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.

Anzumerken bleibt, dass einzelne Mitgliedsstaaten hier Ausnahmeregelungen erlassen können. Die Altersgrenze darf jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen.

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16. Apr 2018 um 18:54 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    62 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Was für eine Sauerei! Dazu kann ich echt nichts mehr sagen! Was soll das alles? Überall lese ich über Änderungen ab dem 25. Mai und alle wissen wir, dass es eh nichts ändert wird. Ich bin 14 und werde selbstverständlich nicht auf den Klassenchat oder die Kommunikation mit meinen Freunden verzichten. Selbst meine Schwester, 10 Jahre alt, nutzt WhatsApp. Jeder nutzt es!

    • Ich vermute, dass dies zum Schutz von Daten Minderjähriger vor Missbrauch dient. Eine minderjährige Person ist nun mal geistig nicht dazu in der Lage, so zu denken wie eine erwachsene Person.

      • Och, ich kenne Minderjährige, die geistig eher in der Lage sind, wie ein Erwachsener zu denken, als so mancher Volljährige.

      • Die DSGV oh ist ein ganz komplexes Werkzeug, um unser aller Daten zu schützen beziehungsweise uns Rechte zu zu schreiben, die es vorher nicht gab. Beispielsweise Recht auf löschen, Änderung und vor allen Dingen die Nachvollziehbarkeit. So ist es künftig nicht mehr gestattet, ohne ausdrückliche Einwilligung Daten von Nutzern überhaupt weiterzugeben. Das Neve reicht nicht in Ansätzen, die Materie entsprechend zu erklären beziehungsweise zu verstehen, genau genommen kommt sie sogar 20-25 Jahre zu spät. Nachdem man alles hier hat laufen lassen, beispielsweise auch das minderjährige ungeschützt diese Dienste überhaupt unreflektiert nutzen sollen und noch schlimmer, dass Lehrer sie dazu sogar noch anstiften, ist ein schlimmes Versäumnis. Die künftigen Generationen haben den Vorteil, dass sie mehr aufgeklärt werden, als die jetzigen die sich in der Pubertät befinden und alles nur stumpf nutzen.

      • Also ich habe einen Artikel gelesen, in dem Stand dass Whatsapp davon nicht betroffen ist, weil es kein kostenpflichtiger oder werbefinanzierter Dienst ist (man bezahlt entweder mit Geld oder Daten). Whatsapp ist komplett kostenlos

    • Wenn deine Eltern das für dich erlauben, darfst du es (glaube ich) weiterhin.

      • Ja als wenn ich meine Mutter vorher Frage, ob ich eine App installieren darf.

      • Falls du halt mal schieße baust müssen deine Eltern dafür bezahlen. Das können schon mal über 10000 Euro sein.

      • Im optimal Fall haben deine Erziehungsberechtigten die Kontrolle über deine Apple-ID und deine Geräte und können dort die Altersbeschränkung für u.a. Apps aktivieren, womit die App dann eigentlich nicht geladen werden kann.

      • Liebe Melanie da hat deine Mutter wohl was falsch gemacht wenn du alles so laden kannst wie du möchtest . Auf dem iPhone meiner Tochter sind alle Dinge gesperrt die nicht zu ihrer Altersklasse passen und Apps zu installieren ohne das ich es weiß funktioniert schon mal gar nicht ! Ich denke was der Gesetzgeber ist ein kleiner Anfang aber ohne die Aufsicht und das Interesse von Eltern bringt das eh alles nichts.

      • Dann macht sie sich einen neuen Account.

      • Da höre ich doch den Helikopter fliegen…

      • Lieber Frank, die 14-jährige schreibt besseres Deutsch als du.

      • George, korrekte Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion sind (leider) keine Frage des Alters.

      • Falsch. Eltern haften für ihre Kinder ist eine falsche Annahme. Die Kinder haften für sich selbst. Die Eltern haften da gar nicht, außer war geistig nicht in der Lage, zu erkennen, was da passiert

        § 828 BGB

        (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
        (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
        (3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

      • Und im Internet eh hinfällig

    • Sorry, ich verstehe Deinen Ärger, aber auch wenn das vielleicht blöd klingt, Du wirst es in 20Jahren oder mehr verstehen, wenn Deine Kinder älter werden.
      Es wird ja auch nicht verboten, du kannst es weiter. Nutzen, wenn Deine Eltern zustimmen. Auch das klingt blöd und lästig, verstehe ich völlig. Ich hasste es auch, wenn meine Eltern mir Verbote erteilten.
      Und ja, manche Eltern sind über vorsichtig oder kennen sich mit Technik überhaupt nicht aus.
      Aber nochmal, wenn Du selber Kinder hast, wirst Du wahrscheinlich verstehen, warum bei vielen Dingen Eltern mitreden müssen oder sollten. Und hoffentlich wirst Du diese Verantwortung dann sorgfältig ausüben und deinen Kindern nicht unnötig Dinge verbieten und hoffentlich wirst Du dann nicht von den dann neuen Techniken überfordert sein ;-)

      davon abgesehen, Daumen hoch für Dein Engagement, hier im Forum Deine Meinung zu vertreten!

      • Die Melanie versteht glaube ich nicht was Facebook mit unseren Daten macht. Egal was du in WhatsApp machst alles wird für immer gespeichert. Deine Daten werden verkauft etc.

      • Schön geschrieben, @KHw, das sehe ich genauso.

        Dass du, @Melanie, die Dinge (noch) etwas anders siehst, ist normal, das muss auch so. Genau deswegen aber sind Eltern halt die Eltern und Jugendliche ihre Kinder. ;)

        Wie auch immer: schön, dass du dich hier beteiligst!

    • Da hat das Forum einenTeil meines Kommentars verschluckt:
      Daumen hoch für Dein Engagement, hier im Forum Deine Meinung zu vertreten!

      • Vollendetes 16.LJ steht da. Wenn du nicht weiß, was das in Zahlen heißt, dann erfüllst du vermutlich auch noch nicht die Altersanforderungen.
        Im ersten LEbensjahr bist du auch Null. Also bin wenn du deinen 16.Geburtstag feiern darfst, fängt dein 17. LJ an.

      • Gamersau hat somit Recht: mit dem vollendeten 16. Lebensjahr ist man um Punkt 0 Uhr am Folgetag 17 und kann den Dienst ab dann nutzen… warum also die belehrenden Worte?

        Wenn ich also meinen 1. Geburtstag feiere habe ich soeben mein erstes Lebensjahr abgeschlossen! Alles völlig korrekt.

      • OHHH MANNN!!!
        Gerade für GamerSau und The ist die DSGVO ein Lebensretter.
        Wer nicht weiss, wann er welches Lebensjahr vollendet, dem ist nicht mehr zu helfen!

        Wie alt seid ihr in dem Moment Eurer Geburt?!
        Richtig: 0 Jahre, 0 Wochen, 0 Tage, 0 Stunden, 0 Minuten und genau 1 Sekunde…
        Herzlichen Glückwunsch! Ihr startet in Euer erstes (falls Zahlen einfacher sind: in Euer 1) Lebensjahr!
        Dementsprechend feiert Ihr dann nach 365 Tagen Euren 1. Geburtstag bzw. seid 1 Jahr alt!
        Sooo.. ich spare mir mal ein paar Jährchen und mache einen Sprung nach vorne… Nun seid Ihr 15 Jahre, 364 Tage, 23 Stunden, 59 Minuten und 59 Sekunden alt!
        In der nun folgenden Sekunde beendet Ihr Euer 16. Lebensjahr und feiert entsprechend den…. NA?!? RICHTIG 16. Geburtstag!
        War das nun deutlich?
        Man man man.. Das allgemeine Bildungsniveau nimmt nicht ab, es ist im Keller!
        Ausnahmen bestätigen die Regel

      • @Jan: Danke. Wenigstens einer, der geistig in der Lage ist zu verstehen, was vollendetes 16.Lebensjahr bedeutet :)

        @GamerSau/the …: Nochmal in einfachen Worten für euch: Wenn ihr irgendwann mal euren 16. Geburtstag feiert, dürft ihr WhatsApp ganz legal und ohne Einwilligung eurer Erziehungsberechtigten nutzen.

      • @The Apple: Du hast dir selbst widersprochen.

      • @the 

        Am Ende Deines 1. Lebensjahres feierst Du den 1. Geburtstag (RICHTIG !)

        Am Ende Deines 16. Lebensjahres feierst Du den 17. Geburtstag (FEHLER BEMERKT ?)

        Kleine Bitte @the : Lasse doch bitte Mama oder Papa vor dem Veröffentlichen über Deine Posts schauen.

    • So sieht sieht es aus, steht auch so im Text. Sollten es die erziehungsberechtigten weiterhin erlauben dann ist es erlaubt. Ansonsten wäre es gegen das Gesetz. Allerdings wird es kaum möglich sein diese Angaben zu überprüfen.

      Und wenn deine Schwester mit 10 Jahren bereits ein Handy hat das WhatsApp fähig ist, dann würde ich mir da eher Gedanken machen.

      Und deine generalisierende Aussage das es jeder nutzt, stimmt mal gar nicht :)
      1,5 Milliarden sind bei weiten keine 7 Milliarden

    • Dass deine Altersgruppe (und genügend andere Gruppen auch) oftmals ziemlich unreflektiert unterschiedliche Dienste nutzt, ist mit ein Grund, warum es diese Verordnung in dieser Form gibt. Auf der anderen Seite (dem Anbieter) sitzt im Zweifel nämlich kein Freund wie neben dir in der Klasse. Das zu lernen ist für alle ein schwieriger Prozess.

      Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nach Rechtsprechung des BGH ein Grundrecht und kann demnach auch nicht abgetreten werden. Da dies aber leider immer wieder versucht wird („ich hab doch nichts zu verbergen“, „die dürfen ruhig alles von mir wissen“), muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass das Grundrecht eines jeden gewahrt wird. Viel Erfolg!

      Ob das mit der neuen Datenschutzverordnung funktioniert, sollen mal andere im Detail bewerten. Grundsätzlich sehe ich dringenden Handlungsbedarf an der Front, weil Menschen nunmal bequem sind und z.B. nicht zum besten Anbieter sondern eben „alle“ zu WhatsApp gehen.

    • @Melanie: ein Grund mehr warum man es DIR verbieten sollte.

      Ich finde ja, man müsste sich mit dem Personalausweiscode identifizieren, damit auch wirklich nur Personen mit entsprechenden Alter solche Apps nutzen!

      Wenn es nach mir ginge, würde WhatsApp und Co. genauso wie Zigaretten und Alkohol erst ab 18 Jahren genutzt werden dürfen.

    • Volksbetrug-Betrugswagen

      „Jeder nutzt es!“ Schlimm! Völlig unreflektiert, nur, weil es scheinbar „umsonst“ ist, und man sich hemmungslos der krank machenden Dauererreichbarkeit hingeben kann – und muss, um von der Herde nicht ausgeschlossen zu werden. Die „Kommunikation“ ist kaum mehr, als ein Tsunami der Belanglosigkeiten! Gewinner: Allein Zuckerberg & Co. Die sind alles andere als altruistisch, und „umsonst“ ist da gar nichts!

    • Dass du und deine Schwester das nutzen heißt ja noch längst nicht, das es auch wirklich gut ist. Das wirst du aber vermutlich erst in 30 Jahren begreifen warum. Aus Erfahrung muss ich leider sagen, dass eine weitere Diskussion ab dieser Stelle zwecklos sein wird. Frage doch mal deinen Klassenlehrer, warum deutsche zu unfähig sind, bessere Systeme zu entwickeln und vor allen Dingen nicht willens, die besseren die es gibt zu nutzen statt WhatsApp.

  • Jeder benutzt es bestimmt nicht. Es soll Menschen geben, die mit den dortigen Datenschutzbestimmungen nicht konform sind.

  • Da postet je genau die Altersgruppe, die es zu schützen gilt, weil Sie das große Ganze des Internets noch nicht verstehen!

  • Wo kein Kläger, da kein Richter. Ohne Kontrolle völlig sinnfrei!

  • Eine lächerliche Verordnung, wie will man das kontrollieren? Dann machen sich eben alle die jünger sind und es nutzen wollen, älter. Das nenn ich Verschwendung von Geld und Zeit. Anstatt die großen Internetkonzerne zu regulieren, wird so was gemacht. Ich lache mich kaputt.

  • Das Gesetz wird nichts bringen. Sogar wenn Facebook verpflichtet wird das die Applikationen nur noch ab 16 herunterladbar ist, kann jeder die Applikationen herunterladen egal wie alt er ist.

    • Nein, nicht Jeder kann es runter laden!!! Ich habe bei meinen Kindern auch die Apple ID‘s unter KONTROLLE! Alles was sie laden wollen wird bei mir angefragt!

      • Was wenn sie sich einen neuen Account machen?

      • Dann kann man noch immer die „Einstellung > Allgemein > Einschränkungen > Apps (usw.)“ konfigurieren, bevor die Kinder das Gerät das erste Mal in die Hand bekommen.

  • Damit ist WhatsApp an Schulen indirekt auch verboten. Wie alt ist man denn in der Oberstufe, 10. Klasse? 14/15?

  • Das geht auch für Webseitenbetreiber und apps. Auch Ihr von ifun.de müsst das Recht auf Löschung oder Änderung der Daten, sprich auch Kommentare, fort an ermöglichen oder euch bei Anfrage selbst drum kümmern. Die DSGV oh macht mir Moment etwas Kopfzerbrechen.

  • Vielleicht sollte ich auch noch ein Problem der DSGV oh kurz schildern, sie gilt nämlich nicht nur für große Unternehmen oder Onlineshops, sondern für nahezu alle Webseiten-Betreiber und Blogger. Wer meint, private Webseiten seien ausgeschlossen, hat nur dann recht, wenn sich auf diesen keine Werbebanner finden. Sobald der geringste Anschein für ein kommerzielles Interesse ersichtlich ist, macht man sich angreifbar. Es gibt hierzu ausreichend Literatur im Netz und wer eine Webseite betreibt, muss sich unbedingt informieren.

  • Wenn DSGVO einsetzt darf man sein Telefonbuch nicht mehr hochladen: Weil man ja nicht von allen Kontakten die Freigabe schriftlich hat.
    Gibt es dann Massen-Abmahnungen ?

    Bei meinem Arbeitgeber muss ich sogar eine Freigabe dafür unterschreiben um auf einem Organigramm erwähnt werden zu dürfen.

  • Also ab 13 Jahren finde ich vollkommen ok ,das Kinder installieren dürfen was sie wollen (kommt natürlich auf das Kind an) .außerdem mich hätten in dem Alter bestimmt keine Sperren am Pc vor irgendwas abgehalten :) ich war aber auch vernünftig…

    Ich denke das sollen die Eltern selber entscheiden
    Aber ,da wider ein verbot zu mache.
    Und jetzt Kinder aus WhatsApp aussperren
    Irgendwie wieder der falsche Weg

    Dann halt gesonderten Datenschutz für Jugendliche und Kinder

    • Solange es keine Möglichkeit in WhatsApp gibt, grundsätzlich erstmal alle Nachrichten von unbekannten Absendern zu blocken, solange finde ich die Altersgrenze ab 16 völlig richtig.
      Das Opt-Out Prinzip halte ich generell für schlecht als Nutzer. Beim nachträglichen Blockieren von Kontakten kann es manchmal schon zu spät sein für gewisse Dinge, die ein Kind eben nicht sehen sollte.

  • Müsste dann iMessage nicht auch gesperrt werden, bis man 16 ist.

    • Apple bietet mit iMessage von Hause aus die Möglichkeit, Nachrichten von unbekannten Absendern zu blockieren. Als Elternteil solltest du die Einschränkungen von iOS nutzen und diverse Einstellungen vornehmen (nur altersgerechte Apps etc.) und dein Kind vor allem vernünftig über Gefahren und auch über Möglichkeiten im Internet aufklären.

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