Die neuen Spotify AGB: Länger, strenger, erwachsener, akzeptierbar
Der Musik-Streaming-Dienst Spotify macht zur Stunde durch ein Popup-Fenster in seiner iOS-Applikation auf sich aufmerksam, das über die Einführung neuer Nutzungsbedingungen informiert.
Zwar wird bestehenden Spotify-Kunden die Nutzung laufender Verträge bis zum 18. September gestattet, anschließend müssen die heute neu formulierten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Deutschland jedoch akzetiert werden um den Dienst weiterhin beanspruchen zu können.
Wir haben uns die neuen, auf den 19. August 2015 datierten Nutzungsbedingungen für Deutschland durchgelesen und mit den bisherigen verglichen, damit ihr euch die Lektüre sparen könnt.
Was fällt auf?
Neben dem neuen Vertragspartner – anstatt der Spotify GmbH in Berlin ist jetzt die Spotify AB in Stockholm euer Ansprechpartner – sind die überarbeiteten AGB deutlich umfangreicher als die bisherigen Regelungen. Die 19 Kapitel sind auf 25 angewachsen, einzelne Unterpunkte mehr als doppelt so lang wie bisher.
Am deutlichsten unterscheiden sich die neuen Nutzungsbedingungen jedoch in ihren Formulierungen. Verglichen mit den im Juni 2014 eingeführten Nutzungsbedingunegn ist Spotifys Wortwahl deutlich strenger geworden. Das kollegiale „Du“ wurde durch das formelle „Sie“ ersetzt.
Während euch Spotify im vergangenen Jahr noch freundlich darum bat, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, weht inzwischen ein deutlich schärferer Wind:
Spotify im Juni 2014
Wir haben ein paar grundsätzliche Regeln festgelegt, die du beachten musst, wenn du den Dienst nutzt, damit wir sicherstellen können, dass Spotify für alle ein Erlebnis bleibt.
Spotify im August 2015
Spotify respektiert die Rechte an geistigem Eigentum sowie gewerbliche Schutzrechte und verlangt dasselbe von Ihnen. Wir haben einige grundlegende Regeln aufgestellt, die Sie während der Nutzung des Dienstes einhalten müssen, damit Spotify für alle uneingeschränkt nutzbar bleibt.
Deutlich Unterschiede sind auch in Punkt 7 der neue Spotify AGB auszumachen. Die bislang gültigen drei Sätze hat Spotify in einen Roman verwandelt. Wer diesen akzeptiert gewährt Spotify:
[…] eine nicht exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche, bereits vollständig vergütete, weltweit gültige Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung (z. B. zur Aufführung oder Ausstellung), Veröffentlichung, Übersetzung, Veränderung, Schaffung von abgeleiteten Werken und Weitergabe Ihres nutzergenerierten Inhalts in Verbindung mit den Diensten über jedwedes Medium, gleich, ob ausschließlich oder in Verbindung mit anderen Inhalten oder Materialien, in jeder Weise und auf jede Art, Verfahren oder Technologie, unabhängig davon, ob diese heute bereits bekannt ist oder hiernach entwickelt wird […]
Anders formuliert: Nutzergenerierte Inhalte (Playlisten, Kommentare etc.) gehören zukünfig den Schweden. Ohne Wenn und Aber. Zudem komplett neu: Der Nutzerleitfaden der euch über alle verbotenen Eingriffe in das Spotify-Angebot aufklärt und der Absatz über Markenkonten der die Befugnisse von Business-Accounts – etwa dem offiziellen Spotify-Account von Adidas – regelt.
Unterm Strich beinhalten die neuen AGB keine Passagen, die wir nicht auch abnicken würden. Einen bitteren Beigeschmack haben die Umstellungen trotzdem. Spotify ist im Establishment angekommen und hat die unschuldigen kleinen Start-Up-Tage längst hinter sich gelassen.