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Klage in Vorbereitung

DB Schnüffel-Navigator: Bahn-App überwacht Fahrgäste

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Die Datenschutz-Aktivisten des seit 1987 aktiven Vereins Digitalcourage (vormals: FoeBuD e.V.) haben scharfe Kritik an der Smartphone-Applikation der Deutschen Bahn geübt. Der sogenannte DB Navigator sei mit so aggressiven Tracking-Komponenten versehen, dass dieser nicht nur gegen das Telemediengesetz sondern auch gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstoßen würde.

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Der Abgriff der Nutzerdaten sei besonders frech, da die Bahn ihre offizielle Smartphone-Applikation zunehmend unentbehrlich machen würde. Reisende müssten sich immer öfter auf das Angebot des DB Navigator verlassen, etwa wenn diese Zugverbindungen prüfen oder Reisedaten nachschlagen wollen würden. Dass die Bahn diese Alternativlosigkeit dann ausnutzt, um Nutzerdaten zu erheben und zu verwerten, sei nicht akzeptabel.

Bahn will keine Änderungen vornehmen

Der Verein Digitalcourage ist nach eigenen Angaben bereits vor gut zwei Monaten auf die Bahn zugegangen und hat diese zur Behebung der datenschutzrechtlich bedenklichen Mängel aufgefordert. Passiert ist seitdem allerdings nichts, weshalb sich die Mitglieder des Vereins nun in den Vorbereitungen für eine Klage vor Gericht befinden.

Der Fachanwalt Peter Hense kommentiert:

Für den Abruf von Zugverbindungen in einer Fahrplan-App und die Buchung von Tickets ist die Weiterverwertung der personenbezogenen Daten der Reisenden zu Analyse- und Marketingzwecken nicht ‚unbedingt erforderlich‘. Durch die Einordnung der Tracker in diese Kategorie will sich die Bahn ihrer Verpflichtung entziehen, Nutzer.innen um eine informierte Einwilligung bitten zu müssen. Kurz: Die Bahn greift bei den Daten ihrer Fahrgäste frech zu, obwohl sie höflich fragen müsste.

In welchem Umfang der DB Navigator auf die Daten seiner Anwender zugreift hat Digitalcourage auf der Sonderseite DB Schnüffel-Navigator zusammengefasst. Ein Beispiel: Schon die einfache Suche nach einer Zugverbindung reicht aus, damit die Bahn-App Informationen über die Anzahl, über die Mitnahme eines Kindes, über Start- und Ziel-Bahnhof sowie den gewählten Abfahrtstag an die Marketingcloud von Adobe übermittelt. Eine Möglichkeit dieser Datenübertragung zu widersprechen ist im DB Navigator nicht vorgesehen.

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Gerade mit Blick auf den Verkaufsstopp von Papiertickets zum Jahresanfang und die damit weiter zunehmende Nutzung des DB Navigators sei der Datenhunger der Smartphone-Anwendung in ihrem jetzigen Umfang nicht tolerierbar.

22. Jul 2022 um 13:02 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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