Umstellung erfolgt im Februar
CovPass-App: Nachweis ohne Auffrischimpfung maximal 270 Tage gültig
Die in der offiziellen CovPass-Applikation hinterlegten Impfnachweise der Europäischen Union, das sogenannte Digitale COVID-Impfzertifikat der EU, wird im kommenden Jahr mit einer neuen, maximalen Gültigkeitsdauer bewertet.
Darauf hat die Europäische Kommission heute hingewiesen und nennt direkt den relevanten Stichtag: Zum 1. Februar 2022 gilt für alle bislang verabreichten Grundimmunisierungen eine maximale Gültigkeit von 270 Tagen beziehungsweise neun Monaten. Eine Frist, die allerdings nur für Personen ohne zusätzliche Auffrischimpfung gilt. Für diese gelten die 270 Tage dann ab dem Datum der zuletzt gesetzten Impf-Spritze.
Tritt ab Februar in Kraft
Auf das neue Ablaufdatum der Impfzertifikate hat sich der Europäische Rat bei seinem letzten Treffen am 16. Dezember verständigt und legt damit den Rahmen fest, der bei Reisen innerhalb der Europäischen Union für alle Bürger gelten wird: Der Grenzübertritt wird ab Februar im Zweifelsfall nur dann möglich sein, wenn die vorhandene Grundimmunisierung nicht mehr als neun Monate zurückliegt oder eine zusätzliche Auffrischimpfung bereits nachgewiesen werden kann.
Das von der Europäischen Union etablierte, digitale COVID-Impfzertifikat der EU wurde inzwischen bereits über 807 Millionen Mal ausgestellt und kommt in über 60 Ländern zum Einsatz, darunter auch in ersten Regionen außerhalb der EU.
App nicht das Zertifikat wird geändert
Nach Angaben der Europäischen Kommission werden die neuen Fristen durch eine Änderung an den jeweiligen Mobil-Applikationen in das Nachweis-System integriert. In Deutschland also unter anderem durch Eingriffe in der CovPass- und der Corona-Warn-App.
Die Imfpzertifikate selbst müssen nicht modifiziert werden und behalten ihre Gültigkeit im Rahmen der nun definierten Fristen.