Einsatzvoraussetzungen präzisiert
Corona-Warn-App: Das „Kleingedruckte“ untersagt Ortsdatenabgriff
Schneller Nachtrag zu den gestern von Apple und Google vorgelegten Prototypen der Corona-Warn-App. Im Zuge der Software-Präsentation haben beide Unternehmen auch die Übersicht der häufig gestellten Fragen aktualisiert und mehrere Datenschutz-Voraussetzungen formuliert, die sich in diesem PDF einsehen lassen.
Unter anderem erklären die Smartphone-Riesen, dass ausschließlich solche Corona-Warn-Apps in die jeweiligen App Stores aufgenommen werden sollen, die von staatlichen Gesundheitsbehörden verwaltet werden und sich an die von Apple und Google formulierten Datenschutzstandards halten.
Konkret bedeutet dies auch: Offizielle Corona-Warn-Apps, die die Schnittstellen der beiden Unternehmen nutzen wollen, dürfen keine zusätzlichen Ortsdaten abfragen.
Apple und Google erklären:
- Das System sammelt keine Standortdaten und gibt die Identitäten anderer Nutzer weder untereinander noch an Google oder Apple weiter. Der Benutzer kontrolliert alle Daten, die er freigeben möchte.
- Jeder Nutzer muss sich explizit dafür entscheiden das Kontakt-Tracing einzuschalten. Dieses kann vom Nutzer jederzeit auch wieder ausgeschaltet werden.
- Die zufällige Bluetooth-Kennungen rotiert alle 10-20 Minuten und verhindert so eine Nachverfolgung einzelner Nutzer.
- Die Kontakt-Meldung erfolgt nur auf dem Gerät. Personen, die positiv getestet wurden, werden vom System weder für andere Benutzer noch für Apple oder Google sichtbar.
- Das System wird ausschließlich für die Kontaktverfolgung durch Apps von Gesundheitsbehörden verwendet.
- Google und Apple werden das Kontakt-Meldungen auf regionaler Basis deaktivieren, wenn diese nicht mehr benötigt wird.