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Bericht zur Sektoruntersuchung vorgelegt

Bundeskartellamt: Messenger-Interoperabilität potenzielles Risiko für den Datenschutz

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Das Bundeskartellamt hat die Messenger- und Videodienst-Angebote unter die Lupe genommen und nun den Abschlussbericht seiner sogenannten „Sektoruntersuchung“ vorgelegt. Von besonderem Interesse ist damit verbunden natürlich die Einschätzung der Behörde mit Blick auf die durch die auf Europaebene geforderte Interoperabilität der Anwendungen.

Der im November 2022 verabschiedete Europäische Digital Markets Act will die „Gatekeeper“ genannten großen Anbieter in diesem Bereich ja künftig dazu verpflichten, den Nachrichtenaustausch zwischen den einzelnen Messenger-Plattformen zu ermöglichen. Dem steht aus Sicht des Bundeskartellamts allerdings die Tatsache gegenüber, dass dieser Prozess auch massive Herausforderungen mit sich bringt. So müsse man berücksichtigen, dass die erforderlichen Standardisierungen auch negative Auswirkungen auf die Innovationsbereitschaft und damit den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern haben können. Zudem könnten entsprechende Vorgaben auch neue Risiken den Datenschutz betreffend mit sich bringen.

Unbenannt 2

Bilder: Bundeskartellamt

Die Argumentation der Kartellwächter folgt damit im Wesentlichen den teilweise im Vorfeld veröffentlichten Stellungnahmen von großen Marktteilnehmern wie Apple. Dem Bericht des Kartellamts zufolge haben sich dann auch nur kleinere Anbieter – insbesondere solche von Multi-Messengern – für restriktive Vorgaben zur Interoperabilität ausgesprochen.

Telefonnummern-Upload verstößt wohl gegen DSGVO

Spannend könnte es dagegen bald schon mit Blick auf die von verschiedenen Anwendungen wie beispielsweise WhatsApp, Skype, Threema oder dem Facebook Messenger praktizierte Methode werden, das Adressbuch ihrer Nutzer zum Abgleich mit der registrierten Nutzerbasis auf die eigenen Server zu laden. Hier wiederholt das Bundeskartellamt die bereits in der Vergangenheit von Datenschützern vorgetragenen Argumente und hält fest, dass dabei wohl zumindest dann gegen die DSGVO verstoßen wird, wenn die Daten dauerhaft gespeichert werden. Dabei sei es unwesentlich, ob die Daten verschlüsselt übertragen werden oder nicht.

Der vollständige Bericht zur „Sektoruntersuchung Messenger- und Video-Dienste“ ist hier als PDF abrufbar.

Checkliste zum Messenger-Datenschutz

Kartellamt Grafik Datenschutz Messenger

Generell sieht das Bundeskartellamt die Verschlüsselung nur als eines von mehreren Kriterien, anhand derer sich die Datensicherheit eines Angebots festmachen lässt. Teils bestehe hier bei den einzelnen Angeboten noch erheblicher Nachholbedarf. Die oben abgebildete Liste zeigt die vom Bundeskartellamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellte Checkliste zum Thema Datensicherheit und -verarbeitung.

17. Mai 2023 um 11:42 Uhr von chris Fehler gefunden?


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