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Vertraulichkeitserwartung mit Grenzen

Bundesarbeitsgericht: Kündigung nach Hetze in WhatsApp-Chat rechtens

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Können Arbeitgeber Kündigungen auf Basis eigentlich vertraulicher Chat-Nachrichten aussprechen, die privat geäußert und nur durch einen Zufall ans Tageslicht geraten sind, oder dürfen sich betroffene Arbeitnehmer hier auf eine Vertraulichkeitserwartung berufen – ganz unabhängig vom Inhalt der Chat-Nachrichten?

Mitarbeiter Chat Priscilla Du Preez XkKCui44iM0 Unsplash

Eine Frage mit der sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschäftigt hat und mit seinem aktuellen Urteil vom 24. August (Aktenzeichen: 2 AZR 17/23) nun der Auffassung der Vorinstanz widersprochen hat.

Gruppenchat als Kündigungsgrund

Verhandelt wurde über eine Kündigung, die ausgesprochen wurde, nachdem der fragliche Arbeitgeber von Inhalten einer seit 2014 existierenden Chat-Gruppe in Kenntnis gesetzt wurde. In dieser soll der Kläger gemeinsam mit insgesamt sechs anderen Kollegen und ehemaligen Mitarbeitern, die alle befreundet und teils auch miteinander verwandt waren, sowohl Privates geteilt als auch über die Arbeit gesprochen haben.

Allerdings, so das Gericht, handelte es sich bei den die Arbeit betreffenden Äußerungen um solchen, die in „beleidigender und menschenverachtender Weise unter anderem über Vorgesetzte und Arbeitskollegen“ getätigt wurden.

Während das Landesarbeitsgericht Niedersachsen noch zu dem Schluss kam, der Kläger könnte sich auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen und würde dem Kündigungsgrund damit seine Grundlage entziehen, kommt das Bundesarbeitsgericht zu einer anderen Lagebewertung.

Vertraulichkeitserwartung mit Grenzen

Die berechtigte Vertraulichkeitserwartung sei nur dann gegeben, wenn „die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können“. Dies gelte allerdings nicht für stark beleidigende Nachrichten, für rassistische Texte, sexistische Inhalte und Chats, die zu Gewalt aufstacheln.

Damit ist das Berufungsurteil nun erst mal aufgehoben. Der Kläger soll gegenüber dem Landesarbeitsgericht nun darlegen, warum und wie dieser für eben jene Inhalte eine Vertraulichkeitserwartung geltend machen möchte. Das Gericht erklärt:

[…] Beide Vorinstanzen haben der vom Kläger erhobenen Kündigungsschutzklage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerhaft eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung des Klägers betreffend der ihm vorgeworfenen Äußerungen angenommen und das Vorliegen eines Kündigungsgrundes verneint. Eine Vertraulichkeitserwartung ist nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können. Das wiederum ist abhängig von dem Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Größe und personellen Zusammensetzung der Chatgruppe. Sind Gegenstand der Nachrichten – wie vorliegend – beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Betriebsangehörige, bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten konnte, deren Inhalt werde von keinem Gruppenmitglied an einen Dritten weitergegeben.

Das Bundesarbeitsgericht hat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieses wird dem Kläger Gelegenheit für die ihm obliegende Darlegung geben, warum er angesichts der Größe der Chatgruppe, ihrer geänderten Zusammensetzung, der unterschiedlichen Beteiligung der Gruppenmitglieder an den Chats und der Nutzung eines auf schnelle Weiterleitung von Äußerungen angelegten Mediums eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung haben durfte.

28. Aug 2023 um 07:29 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Bringt halt nix wenn es so extrem wird, dass irgend ein Chat Teilnehmer den Chatverlauf weitergibt. WhatsApp wird nicht von sich aus auf AGs zugehen, zumal die Chats für WhatsApp auch nicht ersichtlich sind.

    • Nutzt dir doch in dem Falle gar nichts. Ein Chatteilnehmer hat ihn beim Chef gemeldet und den Chatverlauf gezeigt, darauf erfolgte die rechtmäßige Kündigung. Es ging sich hier auch nicht um solche Sachen wie „der Chef ist doof“ – das hatte ganz andere Dimensionen, wo klar war, dass der Gekündigte eine Gefahr für die Firma und die Sicherheit des Flughafens darstellte.

    • @“Dickelson“: Was haben Cookies der Webseiten mit dem Char über WhatsApp Apps zu tun? Andere Leser werden sicherlich zustimmen, dass das nichts damit zu tun hat.

      Dass man Meta (Ex Facebook) oder WhatsApp so viel Vertrauen schenkt, dass deren System angeblich so sicher ist, ist grausam. Vor allem viele Android-Handys können gehackt werden und dort ist vor allem tailored access möglich. Da kann man Nachrichten leicht fälschen und willkürlich den gehackten zur fristlosen Kündigung zwingen! Ja, das ist nicht so leicht möglich, aber es ist möglich. Der/Die Betroffene sollte zumindest eine Möglichkeit haben der Kündigungsaufforderung zu widersprechen (selbst wenn er/sie es doch tatsächlich schuldig war, dann wird er/sie dies zukünftig nicht mehr tun).

      Privat ist bei WhatsApp gar nichts. Schaut euch doch deren AGB an. Da stimmt jeder zu, dass jeder jemanden für Vergehen melden kann. Dann werden inklusive der letzten 5 Meldungen alle nach Meta oder WhatsApp geschickt.

      • Ich meinte @“boeser enkel“. Sorry @“Dickelson“! Auch das Weitergeben von Teilnehmern ist einerseits technisch genauso fälschbar und kann zu Rufmord führen, andererseits ist das rechtlich vermutlich nicht erlaubt (anschwärzen ist auch moralisch unterste Schublade, auch wenn es leider Idioten gibt, die das ständig versuchen, aber dagegen kann man wenigstens juristisch vorgehen, was aber realistischerweise leider schwierig ist).

  • Ob ein disclaimer in der Beschreibung der Gruppe ausreicht? Allerdings ist es naheliegend, das Gruppen uns das darin geschriebene , je größer sie werden, selten vertraulich bleiben. Irgendwann gibt es dann doch mal Zoff und Menschen sind dann wenig rational.

    • Ist auch egal – so ein Verhalten geht gar nicht. Egal ob an einem Stammtisch oder bei Whatsapp – das ist einfach assozial.

      • Es werfe der den ersten Stein der noch nie etwas schlechtes über andere gesagt hat.

      • Habe ich aber da war ich 16.

      • Kommt halt darauf an wie schlecht und wie begründet das ganze ist. Gibt halt Unterschiede zwischen „die Ulla war heute schon wieder 10 mal rauchen und kriegt ihre Arbeit nicht erledigt“ und „die Ulla ist halt *rassistische/antisemitische/sexistische scheiße hier einfügen*“

      • Und genau da ist das Problem, wir wissen nicht was wirklich geschrieben wurde. Als hetze und rassistisch/antisemitisch/sexistisch kann nämlich so gut wie alles immer ausgelegt werden.

  • Unglaublich, soviel zur Meinungsfreiheit und unserem ach so freien Land…

    • Beleidigung und Hetze ist keine Meinung und auch nicht vom GG gedeckt.

      • Beleidigung ist sehr oft relativ zu sehen und ob es wirklich Hetze war sehen wie hier auch nicht.

        Nur als Beispiel, werden wir als Alman bezeichnet so soll es keine Beleidigung sein. Da es in manchen Ländern eine neutrale Bezeichnung für Deutscher ist, hier ist es aber eher eine Beschreibung für eine Bestimmte Art ein Deutschen und eine Abwertung ist.

        Bezeichnen wir andere als Kanake ist es aber immer Beleidigung, obwohl es eine Bezeichnung von polynesischen Ureinwohner ist.

        Und was Hetze angeht, so langt leider ja schon oft einfach nur andere Meinung über etwas zu haben und es wird einen als Hetze ausgelegt.

        Den Chatverlauf sehe ich im Artikel nicht, entsprechend mag ich mir weder ein Urteil über die Art der Beleidigung oder Hetze abgeben.

      • Zitat:
        „unsere Piloten müssten alle vergast werden“, „Anschlag auf BR wenn das alles so kommt“ oder „Ich sehne den Tag herbei wo diese Bude anfängt zu brennen“

        Das sind die Äußerungen des Gekündigten. Ich hätte ihn auch gekündigt!

      • Gut, wenn das so war ist es wirklich nicht in Ordnung und die Kündigung mehr als gerechtfertigt. Im Artikel selbst war dazu aber nichts zu finden.

      • @“Ikke“: Gegen Alman ist nichts einzuwenden. Selbst die Bezeichnung Kartoffel ist witzig, aber nicht beleidigend. Das ist straffreie Meinungsfreiheit. Kanake ist aber abwertend und als Beleidigung gedacht, also ist das strafbare Meinungsfreiheit. Das steht auch im Grundgesetz, worauf man sich auf Meinungsfreiheit beruft, dass eben dies eingeschränkt ist und natürlich nicht absolut straffrei ist!

      • Sehe ich als Deutscher anders, den
        Alman ist in der heutigen Zeit keine neutrale Bezeichnung mehr und auch Kartoffel wird als Abwertung verwendet.

      • @“Ikke“: Ach, wer die Bezeichnung Alman nicht als Beleidigend empfindet, kann kein Deutscher sein? Ich bin Deutscher, hatte deutsche Großeltern, bin in Deutschland geboren und bildete mich als Akademiker an einer deutschen Eliteuniversität aus, aber halte nicht so einen Schmarrn wie das Deutsche hoch (Nationalitäten sind sowieso nur auf Geographie basierende Esoterik) und man ist ziemlich engstirnig, wenn man sich nicht über die eigene Nationalität lachen kann oder neckische Scherze darüber nicht erträgt. Also bin ich sicherlich Deutscher als sie, aber bin nicht so engstirnig das nicht-beleidigende Wort Alman oder Kartoffel als schlimm zu empfinden.

        Übrigens: Deutsche gibt es historisch sowieso nicht! Und Arier gibt es noch weniger (die kommen in Wirklichkeit aus Iran und sind nicht blond und blauäugig).

      • Achso deutscher wie ich da sie auf einer deutschen Eliteuniversität sein sollen, interessante Argumentation.

        Auch Interessant, dass ich mich als Deutscher nicht angegriffen fühlen darf wenn man als Alman oder Kartoffel bezeichnet wird aber zum Beispiel ein Türke schon so wie er Kanake genannt wird…

        Ich kann dazu sehr wohl über die eigene Nationalität lachen, dafür bedarf es aber nicht das Wort Alman um auf einen angeblichen typisch Deutschen hinzuweisen.

        In übrigen die ganzen Beleidigung über andere Nationalität haben den Ursprung in neutralen Wörtern. Sie wurden nur dann dazu missbraucht um als Beleidigung zu dienen und genau das geschieht aktuell auch mit den eigentlichen neutralen Wort Alman und seit Jahrzehnten mit Kartoffel.

      • Du bist der Grund, warum Deutschland den Bach runter geht. Genau so Personen, die sich auf einer Flughöhe befinden, die dermaßen Realitätsverweigernd ist führt zu den derzeitigen Rechtsruck in unseren Gesellschaften.

        Du Sönke solltest bald an die Front, hoffentlich bist du dann noch greifbar und hast dich nicht mit dem Geld deiner Eltern abgesetzt.

    • Du solltest dringende den Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Meinungsäusserungsfreiheit lernen. Die erste kennt keine Einschränkungen. Du kannst glauben und meinen was immer Du willst. Allerdings hat die Äusserung der Meinung ihre Grenzen. Sei es zum Beispiel das Verbot der Holocaustleugnung oder einfach das Verbot andere zu beleidigen oder zu verleumden. Das gilt sowohl on- als auch offline. Auch wenn es Leute gibt, die das nicht verstehen (wollen).

      • Sehr gut erklärt!

      • oder einfach das Verbot andere zu beleidigen oder zu verleumden. Das gilt sowohl on- als auch offline. Auch wenn es Leute gibt, die das nicht verstehen (wollen).
        ->
        Von diesen Leuten sitzen einige in der Politik, sowohl in der Opposition als auch in der Koalition.

    • mit Menschen die solche Aussagen treffen ist auch echt kein Staat zu machen

    • „unsere Piloten müssten alle vergast werden“, „Anschlag auf BR wenn das alles so kommt“ oder „Ich sehne den Tag herbei wo diese Bude anfängt zu brennen“

      Solche Aussagen sind für dich Meinungsfreiheit?

    • du würdest doch als Arbeitgeber sofort jeden raushauen wollen, der nicht deiner Meinung ist

  • Spätestens seit der sogenannten „Coronadiktatur“ glauben unwahrscheinlich viele Leute, dass sie beschimpfen, hetzen und diffamieren können, wie es Ihnen gerade passt, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, und das sei dann ihre „Freiheit“. Das ist echt der Hammer. Vielleicht einfach mal ein bisschen freundlicher zu seinen Mitmenschen sein, dann muss man sich da im Normalfall wenig Sorgen machen.

  • Wenn meine Freundin demnächst wieder abfällig wird wenn sie wütend über irgendjemanden ist, werde ich sie auch sofort anzeigen. Ich hoffe das tut ihr ganzen Moralapostel hier ebenfalls. Sonst wäre das Doppelmoral.

    • Ich sehe das ganz genauso! Innerhalb privater Chats, auch wenn es Gruppen sind, kann man sich über alles mögliche mit anderen unterhalten und auch meckern und auch frech sein. Genauso wie wenn ich mich mit meinem Nachbarn über einen dritten Nachbarn unterhält und ihm sagen wie blöd der ist das passiert halt millionenfach in der Welt Aber nur weil es jetzt schriftlich ist, kann man jemand anzeigen und er wird auch noch verurteilt. Finde ich nicht in Ordnung. Denn dass man sich so unterhält, ist auch eine menschliche Normalität, die man nicht ändern kann. Das ist völlig normal aber heutzutage wird alles verdreht in einer Rechtswelt

      • Es geht sich nicht um meckern oder frech sein, das hier hatte eine ganz andere Dimension.
        Aussagen wie „ unsere Piloten müssten alle vergast werden“, „Anschlag auf BR wenn das alles so kommt“ oder „Ich sehne den Tag herbei wo diese Bude anfängt zu brennen“ haben rein gar nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

      • Gruppenchats können privat sein aber bei einer größeren Anzahl an Teilnehmer oder einem erweiterten Teilnehmerkreis sind es keine privaten Chats mehr. So wurde es ja auch im Urteil begründet. Das du ein anderes Rechtsverständnis hast ist ja in Ordnung, du brauchst aber nicht erwarten das dein Verständnis allgemeine Rechtsauffassung ist.

    • Wenn deine Freundin solche Sprüche raushaut wie „den sollte man in die Gaskammer stecken“ dann würde ich mir an deiner Stelle eher mal Gedanken um deine Freundin machen.

      • Absolut richtig! Und da reicht auch schon weit weniger. Wer in meinem Umfeld schlecht über andere redet, wird gecancelt.

  • Ekelhaft sind für mich die Kollegen die ihn verpfiffen haben! Was ist Hetze? Solange das nicht klar definiert ist was ich sagen darf und was nicht, ist das Willkür. Meiner Ansicht nach hätte eine Abmahnung völlig ausgereicht aber man will mal wieder gewisse Meinungen unterdrücken. Schlimm was in Deutschland mittlerweile los ist.

  • Privat ist privat was man da sagt geht keinen dritten was an und wenn der dritte trotzdem davon Kenntnis erlangt erwächst daraus noch lange kein Recht! Unfassbar Zustände wie in China!

  • Ich hoffe, dass die Kommentare hier nicht unsere Gesellschaft widerspiegeln. Ist ja echt Wahnsinn :-(
    Die Entscheidung ist absolut richtig und man müsste hier noch härter durchgreifen.

    • Genau: Es hat nur die verordnete Einheitsmeinung zu gelten!

    • @“Markus“: Laut meiner (physischen) Umgebung ist es für mich auch etwas erschreckend, aber hier scheinen ein paar Rechte zu sein, die wie üblich lautstark sind, aber die hier herrschend erscheinende Meinung nicht die hiesige Gesellschaft abbildet.

      • Lediglich technisch ist es schon etwas zweifelhaft, wenn bei einzelnen Fällen der/die Angeklagte sich nicht verteidigen darf, weil dies technisch evtl. nicht so ist. Aner falls dies nachweißlich Aussagen des/der Angeklagten sind, dann empfinde ich es auch gut so, dass dieser Hetze, diesem Antisemitismus und ähnlich Schändliches nicht als Meinungsfreiheit verharmlost wird.

  • Wie um alles in der Welt kann man meckern und frech sein mit Hetze verwechseln?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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