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Auch Klarnamenpflicht nicht gesetzeskonform

Berliner Richter: Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht

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26 Kommentare 26

Einem Urteil des Landgericht Berlin zufolge verstößt Facebook gegen deutsches Datenschutzrecht. Unter anderem sehen die Richter auch die Klarnamenpflicht des sozialen Netzwerks als nicht mit den deutschen Gesetzen konform. Wenngleich die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und eine Berufung vor dem Berliner Kammergericht möglich ist, darf die Entscheidung zunächst als Erfolg für den klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband gewertet werden.

Facebook Login

Die Verbraucherschützer haben sich unter anderem daran gestört, dass bei der Registrierung bei Facebook kritische Einstellungen bereits aktiviert sind. Darunter ein Ortungsdienst, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät oder die Übermittlung eines Links zur Chronik des Facebook-Nutzers an Suchmaschinen. Insgesamt hat das Gericht acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen von Facebook bemängelt.

Pseudonyme auf Facebook nach Meinung der Richter erlaubt

Mit Blick auf den Wirbel um die Einführung der sogenannten Klarnamenpflicht ist von besonderem Interesse, dass die Berliner Richter Facebook-Nutzern eine anonyme Teilnahme an dem Dienst zugestehen. Das Telemediengesetz schreibe vor, dass Anbieter von Online-Diensten ihren Nutzern eine anonyme Teilnahme ermöglichen müssen und somit auch die Verwendung eines Pseudonyms zulässig sei.

Die komplette Urteilsschrift haben die Datenschützer hier als PDF zum Download bereitgestellt.

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12. Feb 2018 um 11:51 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    • Der Gesetzgeber und die Gerichte können da wollen, was sie wollen. Das ist völlig egal! Facebook macht einfach unbehelligt weiter, die ignorieren das einfach. Damit fahren sie äußerst gut, seit vielen Jahren. Punkt.

      Gesetze, an die sich Facebook halten muss? LOL!

  • Die sollen doch froh sein, dass Klarnamen eingeführt worden sind.
    Wenn jeder mit Fakenamen daher kommt, wird noch mehr getrollt und blödsinn geschrieben.
    Naja ok ….. ist halt Facebook. Soll scheinbar so sein.

  • … und interessiert es den deutschen User?! Leider nein…

  • Macht natürlich Sinn, die Klarnamenspflicht als gesetzwidrig abzutun und andererseits einen verantwortungsbewussteren Umgang der darauf folgend anonymen Nutzer einzufordern.

    • Wenn jemand Steine schmeißen will, dann schmeißt er Steine, egal ob da ein „Steine schmeißen verboten“-Schild hängt, oder nicht.
      Solche Verbote haben noch nie geholfen.
      Und die Klarnamenspflicht kann jeder umgehen, du musst dich nur Max Mustermann oder Paula Ringelschwanz nennen. …sieht aus, wie ein echter Name, ist aber keiner.

      • …die Klarnamenspflich hilft also weder dabei die Trolle abzuhalten, noch sorgt sie für mehr Vertrauen oder Tranzparenz unter den Usern.
        Sie sorgt aber gleichzeitig dafür, dass sich die friedlichen, ehrlichen User nicht mehr anonym austauschen können und sorgt so für Einschränkungen in der Freiheit eben dieser „guten“ User.
        Das heißt doch aber, dass die Klarnamenspflich Niemandem Hilft, und stattdessen ganze usergruppen behindert.
        Eine solche Regelung, die niemandem Hilft aber viele schädigt, die braucht nun wirklich niemand.

  • Ich finde es gut, dass man Facebook, Google usw. regelmäßig auf die Finger schaut. Wie man ein leserliches PDF erstellt, sollten sie sich allerdings nochmal zeigen lassen …

  • Ich behaupte jetzt einfach mal ganz kühn, wer bei Facebook ist, dem ist Datenschutz eigentlich recht schnuppe. Genau so wie jemandem völlig egal ist, was mit den Fotos passiert, die er bei WhatsApp verschickt.

    • Ich behaupte jetzt mal ganz kühn, dass du von Datenschutz bei Facebook und Whatsapp keinen blassen Schimmer hast.

      • ich*frag*ja*nur

        Falls Whatsapp für Unternehmen nach dem 25.5.18 noch möglich ist, ist es mit der EU-DSGVO eh nicht weit her.

    • Dann widerleg ich mal ganz kühn: Ich bin bei Facebook, aber mir ist Datenschutz nicht schnuppe. Es gibt schließlich auch Menschen, die sich beruflich in Sozialen Netzwerken rumtreiben müssen und da hat man nicht unbedingt die Wahl: entweder du machst mit oder du bist raus. Raus aus dem Job, dem Geschäft oder wasauchimmer. Und Facebook unterscheidet nicht zwischen Nutzern und Unternehmen oder Organisationen, da man offiziell (wenn nicht, dann droht Löschung) private Nutzeraccounts braucht um diese zu verwalten. Zweitaccounts, um berufliche und private Nutzung zu trennen, sind ja auch nicht zulässig.

    • Und ich behaupte einfach mal ganz kühn, dass das für jeden User ein Abwägungsprozess ist. Viele (zumindest in meinem Freundeskreis) schreiben eh nicht unter ihrem Klarnamen, vieles findet in geschlossenen Gruppen statt. Aber da zu differenzieren bringt viele, behaupte ich mal ganz kühn, an die Grenze der Überforderung. ;)

      Ich behaupte darüberhinaus mal ganz kühn, dass FB für viele reflexartig die altbekannte Sündenbock-Funktion erfüllt.

  • Lächerlich, wem die Pflichten nicht passen, der muss es nicht verwenden. Facebook hat Hausrecht und seine eigenen Regeln, nur in Deutschland sind die Bürger ja nicht mündig und alles muss vom Staat reguliert werden.

    • Hallo E1shai, da hast du recht. Deshalb sollten wir auch alle Verkehrsschilder inclusive Ampeln sofort abbauen. Freie Fahrt für freie Bürger, jeder sollte selbstverantwortlich mit seinem Auto umgehen. Auf die Verantwortung zu vertrauen wird bestimmt lustig

  • Ich hab da noch nie und ich werde bei Facebook auch nie meinen echten Namen angeben. Alles was dort gespeichert ist, ist nicht echt.

  • Ist ja einfach.. man muss ja nicht bei jeder Sekte mitmachen.. zur Not gibt’s ja auch noch scientology.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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