Verbraucherzentrale klagt erfolgreich
Auftragsbestätigung ohne Bestellung: Vodafone erneut verurteilt
Vodafone muss sich einmal mehr unlautere Vertragsabschlüsse nachsagen lassen. Das Landgericht München hat dem Unternehmen nun verboten, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt „Vodafone Giga TV App“ zu bestätigen, wenn diese die App gar nicht bestellt haben. Vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg.
Im aktuellen Fall war ein Hotline-Telefonat Anlass, in dem es um die Rücksendung eines Routers ging. Zwei Tage später erhielt die Kundin eine Auftragsbestätigung über die „Giga TV App“ und damit verbunden die Möglichkeit, Filme und Serien zum Monatspreis von 9,99 Euro auf dem Smartphone schauen zu können. Der Auftrag wurde allerdings nie erteilt, die App war während des Telefonats nicht mal Thema.
Vodafone bzw. der mittlerweile von Vodafone übernommene Anbieter Unitymedia haben sich mit Blick auf derartige Vorkommnisse einen zweifelhaften Ruf erarbeitet. Unter dem Titel „Wieder Unitymedia-Drohanrufe: „Wir leiten den Sperrauftrag ein““ mussten wir erst vergangenen Monat über eine neue Welle von unseriösen Drückeranrufen im Namen von Unitymedia berichten. Der Anbieter streitet zwar ab, für die Telefonate verantwortlich zu sein, die Anrufe verfügen allerdings über vertragliche Daten, die keine andere Erklärung gelten lassen.
Ähnlich wie die auch uns gegenüber von etlichen Lesern bestätigten Fälle nennt auch die Verbraucherzentrale diverse Beispiele. So sind überraschende Auftragsbestätigungen nicht selten das Resultat von unangemeldeten Technikerbesuchen oder Hotline-Telefonaten. Die Verbraucherschütze waren bereits mit mehreren Klagen gegen solche Praktiken erfolgreich.
Bestätigt das Unternehmen künftig wahrheitswidrig den Abschuss von Verträgen über die Produkte „Vodafone TV Connect“ oder „Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable“, wird eine Vertragsstrafe fällig.