Tracker vor Beschädigung schützen
AirTags im Flugzeug: Luftfahrt-Bundesamt gibt grünes Licht
Das Luftfahrt-Bundesamt hat sich den rechtlichen Unklarheiten beim AirTag-Einsatz im Flugzeug angenommen und die Nutzung von Positions-Trackern im Flugbetrieb nun als grundsätzlich zulässig deklariert, allerdings müssen Passagiere die Stromversorgung von AirTags und alternativen „Wo ist?“-Trackern im Blick behalten, ehe diese in Koffern und im Handgepäck mitgeführt werden.
So hat das Luftfahrt-Bundesamt seine Richtlichtlinien über die Mitführung elektronischer Geräte mit Lithiumbatterien überarbeitet. Im Bereich „Elektronische Geräte, die Lithiumbatterien enthalten“ führt das Luftfahrt-Bundesamt nun eine Ausnahme für so genannte GPS-Tracker an und meint damit auch die AirTags von Apple, obwohl diese bekanntlich auf ein eigenes GPS-Modul verzichten und den eigentlichen Ortungsvorgang an das „Wo ist?“-Netzwerk auslagern.
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Tracker vor Beschädigung schützen
In den neuen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamt ist nun eine Ausnahme notiert, die die Nutzung von GPS-Tracker mit Lithium-Metall-Batterien im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck gestattet. Voraussetzung ist, dass der Lithiumgehalt die maximale Grenze von 0,3 Gramm nicht überschreitet und „bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh“ nicht übertroffen wird. Was auf die CR2032-Lithium-Knopfzelle in den AirTags zutrifft.
Zudem müssen Passagiere dafür Sorge tragen, dass die Tracker „vor Beschädigung zu schützen“ sind.
Wie es aus dem Bundesverkehrsministerium heißt, habe man zuvor eine Regeländerung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO unterstützt, die die Aufgabe von AirTags im Frachtgepäck als zulässig bewertet und diese Regel nun auch in den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes umgesetzt.
Zuletzt hatte die Lufthansa die Debatte um das Mitführen von AirTags im Reisegepäck entfacht, nachdem diese gegenüber der Wirtschaftswoche unterstrich, dass die Mitnahme von Tracker in Flugzeugen weltweit nicht erlaubt sei.
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