Australisches Gericht entscheidet
9 Millionen Dollar Strafe: „Fehler 53“ hat Nachspiel für Apple
Anfang 2016 sorgte „Fehler 53“ für negative Apple-Schlagzeilen. iPhone-Besitzer, die zuvor Reparaturen an der Home-Taste oder dem darin integrierten Fingerabdrucksensor vornehmen ließen, hielten nach einem iOS-Update plötzlich ein nicht mehr funktionierendes iPhone in der Hand. Offenbar war dieses Verhalten von Apple beabsichtigt, das Unternehmen begründete den Vorgang mit Sicherheitsfunktionen.
Wenn Ihr iOS-Gerät über Touch ID verfügt, überprüft iOS während einer Aktualisierung oder Wiederherstellung, ob der Touch ID-Sensor den anderen Komponenten Ihres Geräts zugeordnet ist. So kann die Sicherheit Ihres iOS-Geräts und der an die Touch ID gekoppelten iOS-Funktionen gewährleistet werden. Stößt iOS dabei auf ein unbekanntes oder unerwartetes Touch ID-Modul, schlägt die Überprüfung fehl. Die Ursache dafür kann beispielsweise, dass ein Bildschirm fehlerhaft oder ohne Berechtigung ausgetauscht wurde.
Apple musste zwei Wochen später mit einer aktualisierten Version von iOS 9.2.1 nachbessern und so dafür sorgen, dass die Telefone betroffener Kunden wieder funktionsfähig wurden. Ausgesessen ist das Thema allerdings noch nicht, ein australisches Gericht hat nun eine Strafzahlung in Höhe von 9 Millionen Dollar angeordnet.
Die Klage wurde von einer australischen Verbraucherschutzorganisation stellvertretend für iPhone-Besitzer geführt, die nach einer entsprechenden Reparatur von dem Problem betroffen waren. Apple hätte mit Verweis auf die durch eine nicht authorisierte Werkstatt durchgeführte Reparatur Unterstützung und Entschädigung widerrechtlich verweigert.
Die Richter entschieden nun, dass es australischen Konsumenten sehr wohl zustehe, die ausführende Werkstätte frei zu wählen, solange im Zuge der Reparatur keine sonstigen Komponenten beschädigt würden. Apple hat die Strafzahlung wohl akzeptiert und gegenüber den Verbraucherschützern eingestanden, dass im Zusammenhang mit „Fehler 53“ falsche bzw. irreführende Aussagen gegenüber Kunden getroffen wurden.