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Facebook muss Daten löschen

WhatsApp: Datenschutzbeauftragter untersagt Massendatenabgleich

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook wird ferner aufgegeben, bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen.

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Darüber informiert der der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar und kommentiert:

„Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.

Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird.“

Nach Auffassung Caspars sind Facebook und WhatsApp selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten.

Zudem habe Facebook beim Erwerb des Kurznachrichtendienstes WhatsApp vor zwei Jahren öffentlich zugesichert, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht werden.

Irreführung der Nutzer

Dass dies nun doch geschehen ist, wertet der Datenschützer als „Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit“, der einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht darstellt.

Ein entsprechender Austausch wäre nur dann zulässig, wenn sowohl auf Seiten des Unternehmens, das Daten liefert (WhatsApp) als auch bei dem empfangenden Unternehmen (Facebook) eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Facebook hat allerdings weder eine wirksame Einwilligung von den Nutzern von WhatsApp eingeholt, noch ist eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden.

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27. Sep 2016 um 11:02 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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