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Verschlüsselte iPhones und Apples Warteliste für Strafverfolgungsbehörden

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Nach Angaben des Online-Portals CNET hat Apple inzwischen eine Warteliste eingeführt, in der Strafverfolgungsbehörden, die Cupertino um die Mithilfe beim Entschlüsseln verdächtiger iPhone-Einheiten bitten, jetzt bis zu zwei Monate warten müssen, ehe technische Assistenz aus Cupertino beim „Öffnen“ des Gerätes hilft.

Die Warteliste, so Declan McCullagh, sei eine direkte Reaktion auf den starken Anstieg offizieller Hilfe-Ersuchen von Polizei und Staatsanwaltschaft und deckt sich mit Berichten aus dem vergangenen Jahr, die Apples Mithilfe bei der Umgehung von Passcode-Sperren detailliert beschrieben.

passcode

Laut CNET assistiert Apple den Strafverfolgern bei der Geräte-Sicherung und kopiert die auf iPhone und iPad gespeicherten Informationen zur Beweissicherung auf externe Datenträger.

Ob Apple dazu eine eigens für die Polizei eingebaute Hintertür nutzt, spezielle Hardware zum Entschlüsseln geschützter Geräte vorhält oder einfach nur technisch versierter als die anfragenden Behörden agiert, steht nicht fest.

Seit dem iPhone 3GS setzen Apples Smartphone-Einheiten auf eine integrierte Hardware-Verschlüsselung, die die Inhalte des iPhones bei gesetzter Passcode-Sperre unleserlich für Dritte machen sollte. Im Mai 2011 berichtete ifun.de: Die durchschnittliche iPhone-Verschlüsselung lässt sich in 20 Minuten brechen.

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13. Mai 2013 um 13:24 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Trauer… ich werde nicht mehr gebraucht.

    Google & Apple stehen sich beim ausspähen der Enduser in absolut nichts nach!
    Big Brother is watching You 2.0 – Datenschutz gegenüber anederen „Ja“, gegenüber dem Hersteller „Nein“?

    Eine Frage in den Raum:
    Ist die Ortung trotz deaktivem Ortungsdienst möglich?
    Mein Bauchgefühl sagt ja…..

  • Natürlich ist eine Ortung weiterhin möglich. Sobald du dich in ein Mobilfunknetz einwählst kannst du über Triangulation geortet werden.

  • Nein. Guter Datenschutz sieht so aus das nur der User dran kommt. Mega macht es vor

    • Für stafverfolgungsbehörden sollte man ne Ausnahme machen können…

      • Wenn ich mir Strafverfolgungen und ligitime Rechtssysteme in diversen Ländern anschaue, empfinde ich es als beängstigend, wenn Apple in China dem politischen System zur Hand gehen würde, Regimekritiker auszuspähen, nur weil dortiges Recht sagt, dass diese Verbrecher sind. Apple verfolgt in diesem Land massive wirtschaftliche Interessen und hat in der letzten Zeit einige Anfeindungen, auch aus den politischen Reihen, erhalten. Ob sich das Unternehmen in solch einer Situation mittelfristig leisten kann, solche Ersuchen zu verweigern und Restriktionen zu riskieren…
        Eine Sache stimmt mich allerdings positiv…dass die jeweiligen Polizeibehörden Helfeersuchen an Apple stellen müssen, denn das bedeutet, dass Apple das Knowhow für solch eine Entschlüsselung nicht direkt in Staatshände gibt.

    • Tolles Beispiel, bei dem es aber keine Anzeichen dafür gibt, dass dem wirklich so ist.
      Somit: Erbärmliches Beispiel

  • Ich glaube man sollte das Passwort für Backups nicht unterschätzen. Setzt man das an wird es auch schwer sich erst ein Backup an einem fremden Computer zu ziehen und da dran dann versuchtes PW zu knacken.

  • Dies könnten sich auch Jailbreak Hacker zu nutzen machen

  • Solange nur Strafverfolgungsbehörden daran kommen, habe ich damit kein Problem.

    • Aber was haben denn Strafverfolgungsbehörden, was andere nicht haben?

      • Was die Strafverfolgungsbehörden so „anders“ macht?

        Ganz einfach: SIE haben das gesetzlich geregelte RECHT – ja sogar die PFLICHT (!) – unter bestimmten Umständen eine Wohnung, einen PC oder ein Smartphone zu durchsuchen, persönliche Schriftstücke zu beschlagnahmen, Verdächtige vorläufig festzunehmen oder zu verhaften – das nennt man „Verbrechensbekämpfung“ und ist – wenn es angemessen und nach Recht und Gesetz gemacht wird – Aufgabe eines jeden RECHTSSTAATES (zumindest solange es Rechtsbrecher gibt …)

        Und dieses Recht bzw. diese Pflicht gilt seltsamer Weise AUCH für das Internet und für Smartphones – sogar wenn Sie von Apple sind ;-)

        Die genannten Sachen dürfen Firmen wie Apple oder Google glücklicher Weise NICHT (es sei denn, sie werden von den o.g. Berechtigten um technische Hilfe gebeten) – hier geht es dann um etwas ganz anderes, nämlich den ebenfalls gesetzlich geregelten PERSÖNLICHKEITS- bzw. DATENSCHUTZ.

        Ein ganz einfaches Beispiel: Die Polizei oder ein Gerichtsvollzieher darf/muss unter bestimmten rechtlichen Bedingungen eine Wohnung durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen – und das ist n.m.M. echt gut so!

        Macht der Schlüsseldienst die Wohnung ohne einen solchen Auftrag (oder einen Auftrag des Wohnungseigentümers) auF, dann nennt man das EINBRUCH – und DAS ist NICHT erlaubt! (Übrigens genau so wenig wie das nicht-autorisierte Lesen eines fremden Briefes – beides soll hin und wieder dennoch vorkommen …)

        TECHNISCH ist dabei das Öffnen der Wohnung in beiden Fällen der absolut gleiche Vorgang – es kommt hier aber gar nicht auf die TECHNIK an, sondern auf das RECHT des Staates (hier: seine „guten“ Bürger vor den „bösen“ Bürgern zu schützen).

        Eine durch Safetüren „nicht-durchsuchbare“ WOHNUNG oder ein wegen massiver Bewaffnung „nicht-verhaftbarer“ BÜRGER wird dabei meines Wissens von niemand gefordert – ein (aufgrund von Verschlüsselung) „nicht-durchsuchbares“ SMARTPHONE merkwürdiger Weise manchmal schon …

      • @Wepe: saubere Antwort! Danke für Deine Mühe bei der ausführlichen Formulierung.

    • Sobald Du mal zu Unrecht wo ins Visier geraten bist sprechen wir dann nochmal …

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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