Reaktion in 24 Stunden: EU formuliert Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Hassrede im Netz
In Zusammenarbeit mit mehreren IT-Unternehmen – unter anderem waren Google, Twitter, Facebook und Microsoft mit von der Partie – hat die europäische Kommission heute einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassrede im Internet bekanntgegeben.
Der Verhaltenskodex enthält 13 Verpflichtungen, zu denen unter anderem die schnelle Prüfung gemeldeter Inhalte zählt. So müssen die IT-Unternehmen die Mehrheit der gültigen Meldungen in Bezug auf die Entfernung illegaler Hassreden in weniger als 24 Stunden prüfen und solche Inhalte anschließend entfernen oder den Zugang dazu sperren.
Die teilnehmenden IT-Unternehmen, Apple selbst beteiligte sich nicht am Entwurf der Europäische Kommission, haben vereinbart die festgelegten Verpflichtungen und ihre Wirkung regelmäßig zu überprüfen. Zu diesem Zweck finden regelmäßige Zusammenkünfte statt, bis Ende 2016 soll zudem ein Status-Bericht veröffentlicht werden.
In der Pressemitteilung der Europäische Kommission heißt es:
Mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex verpflichten sich die IT-Unternehmen, weiterhin gegen illegale Hassrede im Internet vorzugehen. Dazu gehört die fortlaufende Entwicklung interner Verfahren und die Schulung von Mitarbeitern, damit die Mehrheit der stichhaltigen Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden geprüft und diese erforderlichenfalls entfernt bzw. der Zugang dazu gesperrt werden kann. Die IT-Unternehmen werden sich außerdem um die Stärkung ihrer bestehenden Partnerschaften mit Organisationen der Zivilgesellschaft bemühen, die bei der Meldung von Inhalten helfen werden, mit denen zu Gewalt und Hass aufgerufen wird. Außerdem wollen die IT-Unternehmen und die Europäische Kommission ihre Arbeit zur Feststellung und Förderung eines unabhängigen Gegendiskurses sowie neuer Ideen und Initiativen fortsetzen und Bildungsprogramme, die zu kritischem Denken anregen, unterstützen.
Der Verhaltenskodex enthält folgende Verpflichtungen
- Die IT-Unternehmen treten als Vorreiter bei der Bekämpfung der Verbreitung von illegaler Hetze im Internet auf und haben mit der Europäischen Kommission einen Verhaltenskodex mit folgenden öffentlichen Verpflichtungen vereinbart:
- Die IT-Unternehmen müssen klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einführen, um solche Inhalten zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. Die IT-Unternehmen müssen über Regeln oder Community-Leitlinien verfügen, in denen klargestellt wird, dass die Aufstachelung zu Gewalt und aggressivem Verhalten verboten ist.
- Nach Erhalt einer gültigen Meldung müssen die IT-Unternehmen derartige Anträge aufgrund ihrer Regeln und Community-Leitlinien und gegebenenfalls nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JHA mit eigens für diese Aufgabe eingerichteten Überprüfungsteams prüfen.
- Die IT-Unternehmen müssen die Mehrheit der gültigen Meldungen in Bezug auf die Entfernung illegaler Hassreden in weniger als 24 Stunden prüfen und solche Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren.
- Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen die IT-Unternehmen ihre Nutzer informieren und dafür sensibilisieren, welche Art von Inhalten nach ihren Regeln und Community-Leitlinien nicht erlaubt sind. Das Meldesystem könnte als Instrument dafür genutzt werden.
- Die IT-Unternehmen müssen Informationen über die Verfahren für die Übermittlung von Meldungen – insbesondere in Bezug auf Meldungen über illegale Hassreden im Internet und deren Entfernung – bereitstellen, um die Geschwindigkeit und Effizienz der Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den IT-Unternehmen zu verbessern. Die Informationen müssen über die von den IT-Unternehmen und den Mitgliedstaaten benannten nationalen Kontaktstellen laufen. Auf diese Weise könnten die Mitgliedstaaten und insbesondere deren Strafverfolgungsbehörden mehr Einblick in die Verfahren zur Erkennung und zur Meldung von Hassreden im Internet gewinnen.
- Die IT-Unternehmen müssen die Bereitstellung von Meldungen und Kennzeichnung von Inhalten, die zu Gewalt und aggressivem Verhalten aufstacheln, durch Sachverständige fördern, insbesondere durch Partnerschaften mit Organisationen der Zivilgesellschaft, indem sie klar über einzelne Unternehmensregeln und Community-Leitlinien und Vorschriften über die Meldungs- und Benachrichtigungsverfahren informieren. Die IT-Unternehmen müssen sich durch die breite geografische Ausdehnung der Partnerschaften mit Organisationen der Zivilgesellschaft um die Stärkung solcher Partnerschaften bemühen und gegebenenfalls die Aus- und Weiterbildung fördern, um die Partnerorganisationen bei ihrer Rolle als „vertrauenswürdige Berichterstatter“ zu unterstützen – unter gebührender Berücksichtigung der Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit.
- Die IT-Unternehmen sind von der Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission abhängig, um den Zugang zu einem repräsentativen Netz von Partnerorganisationen und „vertrauenswürdigen Berichterstattern“ in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen, die Meldungen mit der erforderlichen Qualität erstellen. Die IT-Unternehmen müssen Informationen über „vertrauenswürdige Berichterstatter“ auf ihrer Website zur Verfügung stellen.
- Die IT-Unternehmen müssen regelmäßige Schulungen über aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen für ihr Personal anbieten und einen Meinungsaustausch über das Potenzial für weitere Verbesserungen führen.
- Die IT-Unternehmen müssen die Zusammenarbeit untereinander und anderen Plattformen und Social-Media-Unternehmen intensivieren und den Austausch bewährter Verfahren verbessern.
- In Anerkennung des Wertes eines unabhängigen Gegendiskurses gegen Vorurteile und hasserfüllte Rhetorik zielen die IT-Unternehmen und die Europäische Kommission darauf ab, ihre Arbeit zur Ermittlung und Förderung dieses Gegendiskurses sowie neuer Ideen und Initiativen fortzusetzen und Bildungsprogramme, die zu kritischem Denken anregen, zu unterstützen.
- Die IT-Unternehmen müssen ihre Arbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft intensivieren, um Schulungen zu bewährten Praktiken der Bekämpfung von Vorurteilen und hasserfüllter Rhetorik anzubieten, und ihre einzelfallunabhängigen Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Organisationen stärken, um diesen dabei zu helfen, wirksame Gegenkampagnen zu initiieren.
- Die Europäische Kommission muss in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu diesen Bemühungen beitragen, indem sie die speziellen Bedürfnisse und Forderungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen feststellt.
- Die Europäische Kommission sollte in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten auch bei anderen Plattformen und Social-Media-Unternehmen die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Zusagen bewerben.