Garmin Aktiv-Halterung: Auch für iPhone 6 und 6 Plus
Die Fahrzeughalterung des Navi-Herstellers Garmin ist eine der wenigen Aktiv-Halterungen mit integriertem Lightning-Anschluss. Ende 2013 vorgestellt wurde die Auto-Halterung für das iPhone 5s bzw. das iPhone 5s produziert und ist sowohl mit einem USB-Kabel als auch mit einer 12 Volt USB-Buchse für den Einsatz im fahrzeugeigenen Zigarettenanzünder ausgestattet.
Nach mehreren Wochen mit iPhone 6 und iPhone 6 Plus können wir jetzt bestätigen: Garmins Aktiv-Halterung lässt sich problemlos auch mit den neuen Geräte-Modellen Apples einsetzen.
Um die Kompatibilität mit den aktuellen iPhone-Generationen kümmert sich der verstellbare Lightning-Stecker, dessen Winkel mit Hilfe einer Stellschraube angepasst werden kann. Die initiale Idee: Cases und Hüllen müssen beim Fahrzeug-Einsatz nicht mehr entfernt werden, sondern können am iPhone bleiben.
Der Nebeneffekt: Durch die flexible Position des Lighnting-Steckers nimmt Garmins ~30€ Halterung auch die neuen Geräte-Modelle ohne zu murren auf und hält unser iPhone 6 Plus sogar inklusive Surfacepad an der Windschutzscheibe fest.
Durch die Kugelkopf-Aussparung auf der Rückseite der Lightning-Halterung lässt sich der iPhone-Mount sowohl mit Garmins Adaptern für die Befestigung auf dem Armaturenbrett als euch mit dem Universal-Einsatz und an den Lüfter-Lamellen kombinieren.
Unabhängig davon, ob euch die Info weiterhilft oder nicht: Eine iPhone-Halterung – und seien es nur die flexiblen Airframe-Modelle, die ohne eigene Stromversorgung ausgeliefert werden – solltet ihr schon alleine deshalb mit euch führen, um euch nicht mit möglichen Bußgeldern herumschlagen zu müssen.
ifun.de hat sich die Rechtslage vom ADAC erklären lassen:
Nach § 23 Abs. 1a StVO darf der Fahrzeugführer während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen, wenn dazu das Mobiltelefon in die Hand genommen werden muss. Ist das iPhone im Fahrzeug befestigt und liegt es z.B. in der Mittelkonsole, so [können Buttons] gedrückt werden, ohne dass dazu das iPhone in die Hand genommen werden muss. Anderenfalls liegt ein Verstoß vor, der nach dem Bußgeldkatalog mit einer Regelgeldbuße von € 40,- sowie 1 Pukt in Flensburg geahndet wird.
Alternativ hilft euch eine Start-Stopp-Automatik und ein guter Anwalt.
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