Ein Problem melden: Apple gestattet einmalige „Rückgabe“ versehentlicher AppStore-Käufe
Unter der Überschrift „Eltern und Impulsklicker aufgepasst“ haben wir uns Mitte des Jahres den versehentlichen AppStore-Einkäufen gewidmet und euch unter anderem zum vorsichtigen Umgang mit In-App-Käufen geraten.
Vor allem das „Password-Caching“, also die Tatsache, dass der AppStore Kennwörter nach dem Kauf eines Artikels für kurze Zeit „speichert“ und bei einem direkten Anschlusskauf keine erneute Authentifizierung verlangt, führte in der Vergangenheit häufiger zu Problemen.
Eigentlich eine feine Sache, will man mehrere Anwendungen (zum Beispiel bei Sonderaktionen) hintereinander kaufen, kann das „Password-Caching“ in der Familie schon mal für Ärger sorgen.
Im Juli machten offenbar unabsichtlich getätigte Käufe von Kindern die Runde. Und auch Andreas – Danke – erinnert uns zur Stunde wieder an das Problem: Passt man als Elternteil nicht auf, können Kinder, direkt nachdem Papa die Anwendung installiert hatte, In-App-Käufe in teils beträchtlichem Umfang tätigen, da nicht mehr nach dem Kennwort gefragt wird sondern lediglich die obligatorische „Wollen Sie kaufen“-Meldung erscheint.
Unser Tipp von Damals gilt noch immer:
Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet sich nach dem Kauf direkt wieder ab (im Bereich „Highlights“ ganz unten) oder deaktiviert die In-App-Käufe über die Einstellungen->Einschränkungen komplett.
Solltet ihr euch dennoch über einen Einkauf ärgern, der dazu auch noch ungewollt zustande gekommen ist, bietet euch iTunes die einmalige Möglichkeit den ausgegebenen Betrag zurück zu fordern. Unten im Youtube-Video erklärt, ist die Vorgehensweise relativ simpel:
- Den iTunes Store öffnen.
- Mit einem Klick auf den Account-Namen (oben rechts) die Account-Verwaltung öffnen.
- Die Einkaufsstatistik auswählen und in der Liste der getätigten Einkäufe den Button „Ein Problem melden“ auswählen.
- Hier könnt ihr euren Zufallskauf nun kurz beschreiben und Apple um die Erstattung des angefallenen Betrages bitten.
- Apples kulante Rückantwort sollte – zusammen mit der Rücküberweisung – in den kommenden 4 Tagen im eMail-Eingang aufschlagen