Keine Datenweitergabe an Facebook
WhatsApp: Nutzungsverbot bei AGB-Ablehnung wird konkret
WhatsApp, der beliebte Kurznachrichten-Dienst des Facebook-Mutterkonzern Meta, mehrere EU-Verbraucherschutzbehörden und die Europäische Kommission haben sich auf eine bessere Zusammenarbeit miteinander verständigt, die mit zahlreichen positiven Veränderungen für Nutzer des Messengers einhergehen soll.
Nutzungsverbot bei AGB-Ablehnung
Eine der wichtigsten Verbesserungen: Die WhatsApp-Verantwortlichen haben sich dazu bereiterklärt, zukünftig klar zu erläutern, wenn eine Ablehnung aktualisierter AGB durch die Anwender dazu führen sollte, dass diese die von WhatsApp bereitgestellten Dienste nicht mehr nutzen können.
Hier soll demnächst konkret formuliert werden: Wer die überarbeiteten Nutzungsbedingungen nicht abnickt, kann den Messenger nicht mehr zum Senden und Empfangen von neuen Nachrichten einsetzen.
Keine Datenweitergabe an Facebook
Ebenfalls positiv zu bewerten: WhatsApp hat der Europäischen Kommission zugesichert keine personenbezogenen Daten aus dem Bestand der WhatsApp-Nutzer an Facebook (und auch nicht an andere Töchter des Meta-Mutterkonzerns) weiterzugeben.
Im Laufe der Gespräche, an denen neben der schwedischen Verbraucheragentur „Konsumentverket“ und die irische Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz „CCPC“ beteiligt waren, soll WhatsApp zudem auch zugesagt haben, die Entscheidung der Anwender für oder gegen eine AGB-Zustimmung zu respektieren und diese nicht mehr mit zahlreichen Benachrichtigungen zu hinterfragen.
Die Zusagen sollen nun von den EU-Verbraucherschutzbehörden aktiv überwacht werden. Setzt sich WhatsApp fortan über die erzielte Einigung hinweg, soll der Messenger-Dienst mit Geldstrafen rechnen müssen. Vorausgegangen waren dem Kompromiss zwei Forderungsschreiben der Europäischen Union an WhatsApp.
EU-Justizkommissar, Didier Reynders, kommentiert die Einigung folgendermaßen:
Ich begrüße die Zusagen von WhatsApp, seine Vorgehensweise dahin gehend zu ändern, dass die EU-Vorschriften eingehalten und die Nutzerinnen und Nutzer aktiv über Anpassungen ihres Vertrags unterrichtet werden, dass ihre Entscheidungen respektiert werden, anstatt bei Öffnung der App jedes Mal erneut nachzufragen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf zu verstehen, womit sie sich einverstanden erklären und was dies konkret bedeutet – damit sie entscheiden können, ob sie die Plattform weiter nutzen wollen.