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Neue Sicherheitslösungen von eufy

Video Doorbell S4 und eufyCam C38: Rundumblick vor der Haustür

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17 Kommentare 17

Mit der Video Doorbell S4 erweitert eufy sein Angebot an smarten Türklingeln und positioniert das Modell als Nachfolger der Dual-Türklingelkamera E340 für den Eingangsbereich. Der Verkaufsstart ist für das erste Quartal 2026 geplant. Der Preis liegt bei 279 Euro.

Doorbell S4

Ergänzt wird das neue Produkt durch die ebenfalls angekündigte eufyCam C38, die für den Innen und Außenbereich gedacht ist.

360-Grad-Überwachung im Eingangsbereich

Die Video Doorbell S4 setzt auf ein rundum erfassendes Sichtfeld. Horizontal und vertikal deckt die Kamera jeweils 180 Grad ab. Dadurch werden nicht nur Personen, sondern auch Pakete im direkten Umfeld der Tür erfasst. Die integrierte 3K Kamera liefert hoch aufgelöste Bilder und ist für den Einsatz bei Tageslicht ebenso wie bei Dunkelheit ausgelegt.

Video Doorbell S4 Lifestyle Image 5 2500

Mehrere Sensoren, darunter Dual PIR und Radar, unterstützen die Bewegungserkennung. Ergänzt wird dies durch eine softwaregestützte Auswertung, die relevante Aktivitäten von zufälligen Bewegungen unterscheiden soll.

Ein automatisches Tracking mit Zoom folgt erkannten Personen innerhalb des Bildbereichs und macht Bewegungsabläufe so nachvollziehbar, ohne dass Nutzer manuell eingreifen müssen. Die Stromversorgung ist flexibel ausgelegt. Die Klingel kann per Akku betrieben, an vorhandene Klingeldrähte angeschlossen oder mit einem optionalen Solarpanel kombiniert werden.

eufyCam C38 mit lokaler Datenspeicherung

Parallel zur Türklingel bringt eufy mit der eufyCam C38 eine neue Überwachungskamera auf den Markt. Sie ist für den Einsatz im Innenraum ebenso vorgesehen wie für geschützte Außenbereiche. Auch hier kommt ein 360-Grad-Tracking zum Einsatz.

EufyCam C38 Lifestyle Image 5 2500

Die Kamera arbeitet mit einer Full HD Auflösung und soll dank der sogenannten PureColor Vision auch bei wenig Licht natürliche Farben darstellen. Ein mitgeliefertes Solarpanel kann bei ausreichender Sonneneinstrahlung die Stromversorgung übernehmen.

Mehrere Kameras lassen sich gemeinsam mit der eufy Homebase Mini betreiben. Diese dient als zentrale Einheit für die lokale Speicherung der Aufnahmen.

EufyCam C38 Lifestyle Image Colar

Ein Abonnement ist dafür nicht erforderlich. Die Geräte werden in drei Farbvarianten angeboten, darunter auch eine grüne Ausführung, die sich optisch von klassischen Sicherheitskameras absetzt und sich unauffällig in Wohnumgebungen integrieren soll. Auch die C38 soll noch im laufenden Quartal in den Handel kommen. Der Verkaufspreis beträgt dann 129 Euro.

Produkthinweis
eufy Security video türklingel E340, Dual türklingel mit kamera mit Paketerkennung, 2K Full HD Farb-Nachtsicht, Kabel-... 119,99 EUR 179,99 EUR

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06. Jan. 2026 um 09:31 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    17 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Für alle, die sich eine Videotürklingel kaufen wollen: Die Dinger sind nicht Datenschutz konform. Habe ich leider gerade selber die Erfahrung machen müssen, da ich angezeigt wurde. Man braucht 1. ein großes Hinweisschild am Grundstück, dass auf die Videoüberwachung hinweist, 2. darf die Übertragung nur lokal und nicht über das Internet stattfinden, 3. darf Sprache nicht übertragen werden und 4. darf nichts vom öffentlichen Weg mit auf dem Bild sein (schwärzen zählt nicht). Damit kann sich so gut wie niemand so ein Ding installieren.

    • in Deutschland dreht sich alles nur noch um den Datenschutz.
      Als ich vor zwei Wochen operiert wurde musste ich 8 unterschiedliche Dokumente zum Datenschutz unterschreiben und nur 2 die die OP an sich betroffen haben. völlig Gaga.

    • Zumindest bei den momentan auf dem Markt befindlichen eufy-Videoklingeln kann man Bereiche markieren, die nicht im Video aufgenommen werden sollen. Also auch z.B. der Gehweg vor dem eigenen Grundstück, der ja irgendwie immer im Blickfeld einer Video-Türklingel ist.

      • Das Ausblenden von Bereichen in der Aufnahme nützt im Zweifelsfall nichts. Es genügt völlig, wenn der Nachbar den Eindruck hat, dass die Kamera ihn filmen könnte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich tatsächlich um eine Kamera handelt, die angeschlossen ist und funktioniert oder gar eine Attrappe. Warst du laut einer deutschen Gerichtsentscheidung aber darfst, ist heimlich eine Kamera in der Wohnung deines Mieters anbringen und ihn filmen, solange der Richter der Auffassung ist, dass das, was da gefilmt wurde, nicht weiter tragisch ist. So tatsächlich passiert.

    • Ich riskiere es jetzt auch bald. Mal schauen wie lang es gut geht.

    • Bei diesem Thema lohnt es sich immer bei der zuständigen Behörde nachzulesen. Hier ein Auszug aus einer Veröffentlichung des Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
      https://www.lda.bayern.de/media/20201009-OH-Videoueberwachung.pdf

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      5.6. Tür- und Klingelkameras
      Erfassen digitale Tür- oder Klingelkameras den öffentlichen Raum, können sie nur mit bestimmten technischen Einstellungen eingesetzt werden. Unbedenklich ist ein System, daseine Bildübertragung erst nach Betätigung der Klingel ermöglicht, eine dauerhafte Speicherung der Bildaufnahmen ausschließt, räumlich nicht mehr abbildet, als ein Blick durch einen Türspion gewähren würde, und das die Übertragung nach einigen Sekunden automatisch unterbricht. Eine dauerhafte und anlasslose Bildübertragung öffentlicher Räume muss technisch ausgeschlossen sein. 73)

      Ein System, das in Wohnbereichen sowohl als Überwachungs-, als auch als Tür- und Klingelkamera eingesetzt, d.h. durch Bewegung, manuell oder per Smartphone aktiviert werden kann (ggf. ein Pre-Recording einsetzt) und dabei den öffentlichen Raum erfasst, erfüllt die rechtlichen Anforderungen an eine Videoüberwachung öffentlicher Räume in der Regel nicht.

      5.2. Überwachung in der Nachbarschaft
      In Wohngebieten dürfen Privatpersonen den öffentlichen Raum nicht überwachen. Die Beobachtungsbefugnis endet an der eigenen Grundstücksgrenze. Geht eine Überwachung darüber hinaus, kann sich der Überwachende nicht auf sein Hausrecht berufen.

      Auch ein konkretes Überwachungsinteresse rechtfertigt regelmäßig keine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume, wie Straßen, Gehwege oder Parkplätze. Nachbarn, Passanten, Kinder, Lieferanten, Besucher und sonstige Verkehrsteilnehmer müssen eine dauerhafte und ggf. anlasslose Überwachung in Wohnbereichen nicht hinnehmen. In diesen Bereichen überwiegen grundsätzlich die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.

      Sofern sich eine Videoüberwachung auf das Grundstück eines Nachbarn erstreckt, können unter Umständen auch zivilrechtliche Unterlassungs- und Abwehransprüche gegen den Verantwortlichen der Datenverarbeitung geltend gemacht werden. Diese Ansprüche können auf dem Zivilrechtsweg geltend gemacht werden, ggf. mit der Hilfe eines Rechtsanwalts. Eine Rundumüberwachung des sozialen Lebens kann auch anhand zivilrechtlicher Maßstäbe nicht mit dem Schutz vor Schmierereien, Verschmutzungen oder einmaligem Vandalismus gerechtfertigt werden. Regelmäßig überwiegen hier die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Bewohner und deren Besucher.
      Wird mit einer Videobeobachtung der höchst persönliche Lebensbereich einer Person verletzt, kann dies einen Straftatbestand erfüllen (vgl. § 201a des Strafgesetzbuchs).
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      • Genau hier wo ich wohne ließt es sich etwas anders, aber da scheint jedes Bundesland seine eigene Fassung zu haben (wieso auch mal was einheitlich lösen?).

        Theoretisch dürften die ganzen Dinger gar nicht verkauft werden, bzw. müsste der Verkäufer auf die genauen Vorgaben hinweisen. Alleine, das man jederzeit von Unterwegs die Kamera starten kann, macht sie laut DSGVO schon unnutzbar.

    • Wir haben auch rund ums Haus Kameras installiert, diese nehmen teilweise auch den Gehweg auf, aber nur wenn sich jemand der Haustür nähert, also den Bewegungsbereich betritt. Gekennzeichnet haben wir an der Haustür das wir Videoüberwachung haben. Datenschutz wird teilweise wirklich übertrieben.
      Wenn ich mir das Neubaugebiet bei uns ansehe, wo jedes Haus eine Türklingel mit Videoaufzeichnung und einem ominösen Anrufbeantworter hat, glaube ich kaum das sich jemand beschweren wird.

  • Fände diese Türklingel ja in meiner Berliner Wohnung sehr interessant. Zum einen höre ich oft am Ende der Wohnung nicht die Klingel der Türe, zum anderen spinnt diese oft. Natürlich ist es aber auch spannend, dann sehen zu können, wer an der Türe steht. Aber die rechtliche Seite fände ich interessant.

    Kennt sich jemand damit aus, darf man solche Kamera Türklingeln an der Türe haben, da diese ja in einen öffentlichen Bereich (Treppenhaus) hineinfilmen?

    • Nein, darfst du nicht. Wie sich das der Praxis auswirkt, ist allerdings die Frage. Es kommt immer darauf an wen du gerätst. Ob etwas glasklar gesetzlich verboten ist und ob das dann tatsächlich geahnt wird, sind zwei Paar Schuhe. Siehe mein Beispiel von oben, bei dem jemand in der Wohnung des Mieters heimlich eine Kamera angebracht hat, und der Richter das völlig okay fand. Schließlich sei der Betroffene darauf nicht nackt zu sehen.

  • Ich hatte vor kurzem auch oberhalb meiner Haustür im Reihenhaus eine Aussenkammer installiert und habe sie wieder abmontiert, da ich keine Lust auf Nachbarn oder Fremde hatte, die sich darüber aufregen. Vor lauter Datenschutz und Benutzungseinschränkumgen, kann man in Deutschland sein Grundstück so gut wie garnicht überwachen.

  • Nichts dagegen, dass man sein eigenes Grundstück überwacht, aber die Leute, die das rechtskonform machen, kann man wahrscheinlich an einer Hand abzählen.

  • Was ist mit Kameras, bei denen ich per PTZ den Zoom auf das eigene Geundstück eingestellt habe? Natürlich kann ich manuell rauszoomen, aber reicht so eine Ausschnittverkleinerung per Zoom?

  • Da werden Gesetzestexte gepostet und weitere Informationen zur Verfügung gestellt, doch trotzdem kommen noch immer die gleichen Fragen…

  • Ich habe mir die E340 bestellt und überlege sie, wieder zurückzugeben. Die App braucht zum Starten mittlerweile 14 Sekunden. Bis ich da jemanden sehe, ist die Person längst weg.

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