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Unterhaltsames Kräftemessen: Apple und Samsung steigen wieder in den Ring

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Gründlich eskaliert wurde der aktuelle Rechtsstreit zwischen Apple und dem Elektronik-Konzern Samsung (wir berichteten: „Die Samsung-Klage„) Anfang der Woche.

Nachdem Apple-intern Plagiatsvorwürfe gegen Samsung laut geworden waren, überraschte am 24. Mai ein Gerichtsurteil aus San Jose. Samsung, so Richterin „Lucy Koh“, solle die Möglichkeit erhalten Apples Vorwürfe, man würde sich in Sachen Hardware-Design und Software-Funktionen zu sehr an Cupertino orientieren, zu entkräften.

Binnen weniger Tage habe das Unternehmen aus Südkorea Apple die Prototypen der noch unveröffentlichten, kommenden Generation an Smartphone- und Tablet-Modellen auszuhändigen. Apples Experten könnten so unter anderem das „Samsung Galaxy S2“, das „Galaxy Tab 10.1“, und den „Droid Charge“ in Augenschein nehmen und das weitere rechtliche Vorgehen entsprechend anpassen.

Ein schmerzhaftes Urteil für Samsung, nicht zuletzt da Design-Entscheidungen wie die offensichtliche 1-zu-1-Kopie des Apple Dock-Connectors nicht unbedingt auf einen positiven Prozessausgang für die Koreaner hindeuten.

Heute nun ist Samsungs Reaktion zum Koh-Urteil bekanntgeworden.

Samsungs Anwälte fordern jetzt auch ihrerseits, Apples anstehende Geräte-Generationen genauer unter die Lupe nehmen zu können und verlangen Zugang zum iPhone 5 und dem iPad 3. Samsung argumentiert: Man müsse bereits jetzt die Chance haben einen Blick auf die nächste Geräte-Generation der Konkurrenz zu werfen um so bereits im Vorfeld „mögliche Übereinstimmungen“ ausschließen zu können oder sich gegebenenfalls auf eine erneute Auseinandersetzung mit Apple einzustimmen.

Die Forderung der Samsung-Anwälte wartet derzeit noch auf eine abschließende Beurteilung dürfte aber wenig Aussicht auf Erfolg haben. So begründete Richterin Koh ihr erstes Urteil mit Samsungs bereits angelaufener Werbekampagne für die neuen Geräte. Ein Unternehmen, das die Details seiner kommenden Geräte-Generation bereits kommuniziert, habe den Anspruch auf einen umfassenden Geheimhaltungsschutz seiner Produkte verwirkt. Bei Apple dürfte diese Argumentation nicht greifen.

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29. Mai 2011 um 11:39 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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