Urteil: Tagesschau-App verstößt gegen Rundfunkvertrag, darf aber vorerst weiter im App Store bleiben
Neues vom gefühlt ewig währenden Streit um die Tagesschau-App: Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass die App in ihrer ursprünglichen Version ein „nicht-sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot“ sei und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße. Die App darf zumindest vorerst jedoch weiter vertrieben werden, denn das aktuelle Urteil bezieht sich ausdrücklich auf deren inzwischen überarbeitete Ur-Version.
Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger hat mit der Argumentation, die ARD fahre hier ein gebührenfinanziertes Konkurrenzangebot, gegen die App geklagt und jubelt ob dieses Teilsieges:
Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten.
Die ARD hält dagegen, hat aber gleichzeitig Gesprächsbereitschaft mit den Verlegern signalisiert:
Das Urteil hat wie erwartet keine grundsätzliche Klärung in der Frage der Presseähnlichkeit gebracht. […| Die Entscheidung des Gerichts ist nicht gleichbedeutend mit einem generellen Verbot der Tagesschau-App.[…]
Wir sind […] weiterhin gesprächsbereit und setzen auf einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite.
Hach ja. Wenn da noch nur auch jemand mit ähnlich viel Elan gegen das permanente Umgehen des Werbeverbots nach 20 Uhr angehen würde. Zumindest teilweise unterscheiden sich die ARD-Sender ja nur noch marginal von Privatanstalten, und dies wird leider von Jahr zu Jahr schlimmer. Quotensicherer Schwachsinn hat Hochkonjunktur während förderungswürdige Angebote wie Arte oder 3sat mit Kürzungen und Streichungen leben müssen.