Kritik an ungleichen Vorgaben
Seltene Einblicke: Apple und Google im Streit um EU-Digitalgesetze
Ein seltenes Video aus einem EU-Workshop zur Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) erlaubt Einblick in die juristischen Strategien von Apple und Google. Beide Unternehmen sehen sich durch die neuen Vorgaben zur Förderung des Wettbewerbs auf digitalen Plattformen unter Druck gesetzt.
Während Apple dabei betont, im Vergleich zu Google besonders stark von den Vorgaben betroffen zu sein, verfolgt Google eine deutlich kleinteiligere, defensive Linie. Apple hat die Regeln bereits in mehreren Punkten umgesetzt, etwa durch die neue Abfrage zur Auswahl des Standard-Browsers und dessen anschließende Platzierung im Dock auf dem Homescreen.
Google hingegen verweigert eine vergleichbare Anpassung auf Android und argumentiert mit einer eng ausgelegten Definition des Begriffs „Standard-App“ gegen den sogenannten „Hotseat“ (also die Platzierung des neuen Standard-Browsers im Dock).
Was der „Hotseat“ mit Nutzerfreiheit zu tun hat
Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, ob ein von Nutzern gewählter Browser lediglich als Standardanwendung für das Öffnen von Links gelten muss oder ob er auch visuell pominent erscheinen soll. Dieser Platz auf dem Startbildschirm ist für viele Nutzer die erste Anlaufstelle. Auf Apple-Geräten ersetzt ein ausgewählter Drittbrowser Safari inzwischen auch im Dock, was laut mehreren Broeser-Anbietern die tägliche Nutzung ihrer Apps deutlich erhöht hat.
Mozilla berichtet etwa von einer Verdopplung der aktiven Nutzer in Frankreich und Deutschland. Auf Android hingegen bleibt Chrome nach wie vor präsent, auch wenn Nutzer einen anderen Browser gewählt haben. Dies führe, so die Kritik von DuckDuckGo, Brave und anderen, dazu, dass der Auswahlbildschirm seine Wirkung verfehle.
Juristische Auslegung der Digitalgesetze
Die EU-Gesetzgebung verpflichtet sogenannte Gatekeeper dazu, Nutzerentscheidungen technisch zu ermöglichen und auch in der Oberfläche sichtbar zu respektieren. Google beharrt jedoch darauf, dass sich die Definition von „Standard“ allein auf technische Voreinstellungen beziehe. Die Platzierung von Apps auf dem Startbildschirm sei nicht Teil der Regulierung. Kritiker halten dies für eine zu enge Auslegung. Auch Mozilla und die Interessenvertretung „Open Web Advocacy“ verweisen auf den Gesetzestext, der nicht nur technische, sondern auch nutzerorientierte Vorgaben enthält. Sollte Google keine Anpassungen vornehmen, droht ein regulatorisches Verfahren durch die EU-Kommission.
Mimimimi…. (Cook und seine Anleger so) :(
Text gelesen?
Artikel nicht verstanden? Es scheint ja vor allem Google zu sein, das sich hier auf ein Mimimi zurückzieht und im Gegensatz zu Apple die Vorgaben des DMA nicht umsetzt.
„Während Apple dabei betont, im Vergleich zu Google besonders stark von den Vorgaben betroffen zu sein…“
Ja, mimimi auch mal wieder bei Apple.
Die kleinen Programmierer knechten und dann jammern, wenn jemand noch stärkerer Apple und Google nicht jede Sauerei durchgehen lässt.
Leider müssen Google und Samsung in der EU nur die Softvariante des DMA umsetzen obwohl deren Marktanteil in der EU weit aus größer ist. Aber man zählt ja nicht als Gatekeeper deswegen gibt es auch Google AI und Samsung AI mit allem worüber sich Datenschutz freut. Alles wird gespeichert ausgewertet und genutzt und die Nutzer freuen sich noch darüber das sie immer gläserner werden. Bei Apple versucht man alles anzupassen das es sicher ist und trotzdem will man es unsicherer für Alle machen.
Wenn ein User nicht fähig ist, sich die installierten Apps an die gewünschte Stelle zu verschieben (also die Icons), dann ist doch sowieso schon alles verloren.
Was kommt als nächstes? Müssen alle Uhren nun die Zeit ansagen können, weil Menschen nicht mehr fähig sind ein Ziffernblatt abzulesen? Müssen nun alle Schuhe mit Klettverschluss ausgerüstet werden weil es Leute gibt, die nicht mehr fähig sind sich die Schuhe zu binden?
Fragen über Fragen…