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Kreative Ermittlungsmethoden

Scotland-Yard-Beamte klauen entsperrtes iPhone

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Was tun, wenn das iPhone eines Verdächtigten verschlüsselt ist, man aber auf die Daten zugreifen will? Ein Ermittler-Team von Scotland Yard nahm sich der Sache praktisch an, und hat einem Verdächtigen sein iPhone entrissen, während er gerade ein Telefonat geführt hat.

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Einem Bericht von BBC Online zufolge waren die Ermittler einem Betrugsring auf der Spur und vermuteten die benötigten Beweise auf dem iPhone eines Tatverdächtigten. Die Wirksamkeit von Apples Sicherheitsmaßnahmen in Sachen iPhone-Verschlüsselung und Apples strikte Weigerung, die Behörden bei der Entsperrung verschlüsselter Geräte zu unterstützen, waren in der Vergangenheit ja oft genug Thema. Also schmiedeten die britischen Ermittler ihren etwas ungewöhnlichen aber am Ende effektiven Plan. Zuvor waren offenbar diverse andere Möglichkeiten ausgelotet worden, darunter die Entsperrung per Fingerabdruck unter Zwang.

Ein verdecktes Ermittler-Team entriss dem Verdächtigen sein iPhone, während dieser gerade damit telefonierte. Während andere Beamte den iPhone-Besitzer festsetzten, tippte sich der amtliche iPhone-Dieb durch die Menüs, um ein automatisches Sperren des Bildschirms zu verhindern. Für die Ermittler war das Unterfangen von Erfolg gekrönt. Man haben umfassende Informationen zu den Aktivitäten des Verdächtigen erhalten, dies führte am Ende zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Detaillierte Informationen über die Rechtsgrundlage der Aktion bleibt der Artikel schuldig, vermutlich aber lässt sich das Ganze als Beschlagnahmung verbuchen.

Via 9to5Mac

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05. Dez 2016 um 12:58 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • AndreasZehetner

    Könnte mich hier mal ein Hobby Jurist (oder ein echter) afklären warum die beweise gelten (vor gericht) wenn das iPhone entwendet wurde ohne Beschluss?

    • Gefahr im Verzug, u.a auch wo Beweismittel verloren ginge.

    • Das gibt es nur in amerikanischen Serien. Du könntest hier die Beamten wegen tätlichkeit anzeigen aber die Beweise bleiben bestehen. Ein wenig anders würde es aussehen wenn die Privatsphäre durch Überwachung verletzt wird ohne dass das Opfer davon was mitbekommt, sprich Raum- oder Telefonüberwachung im Verborgenen.

      • Es ist genau anders herum. Hier in Deutschland können illegal erlangte Beweise von Richter mit einem Federwisch einfach legal erklärt werden, in den USA nicht.

        ..und bevor das faktenlose antiamerikanische Gelaber angeht: Hör dir den „Rechtsbelehrung“ Podcast an, da wird GENAU das thematisiert (von Juristen).

    • Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
      Wenn ein Täter jemanden mit einer Waffe bedroht, fackelt die Polizei auch nicht lange und wartet auf einen Gerichtsbeschluss. Stell dir mal vor, die Waffe könnte dann später in einem Verfahren nicht gegen den Täter verwendet werden, weil sie diesem ja ohne Beschluss abgenommen wurde…

      Sogar Beweismittel, die rechtswidrig entstanden sind (z.B. heimliche Videoaufnahmen) können vor Gericht verwendet werden, wenn nach Abwägung der Interessen das allgemeine Interesse am aufzuklärenden Verbrechen (z.B. ein zufällig gefilmter Mord) erheblich schwerer wiegt, als das verletzte Recht (z.B. in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht des heimlich Gefilmten).

    • Wenn das allgemeine Interesse zur Aufklärung in der Bevölkerung höher zu bewerten ist das das Privatleben des betroffenen dann kannst Du machen was Du willst. Dann kann ein Richter die Beweise die Illegal entstanden sind für gültig erklären, wenn ein Sachverständiger diese braucht um ein Fall zu lösen.

      Das ist wie mit Dashcams. Sie sind erst mal nicht nicht verboten aber die Videoaufnahmen sind pauschal nicht zugelassen und dürfen auch nicht zielgerichtet wegen des Inhaltes veröffentlicht werden. Sollte man jedoch eine Massenkarambloage, ein Unfall mit Todesfolge oder Bankräuber auf der Flucht drauf haben dann überwiegt das allgemeine Interesse der Bevölkerung zu Aufklärung. Somit wird’s dann zugelassen. Also in Deutschland. Andere Länder andere Gesetze. Man kann es halt nicht pauschalisieren.

  • Seit wann kann man die Codesperre deaktivieren ohne den Code zu kennen? Die Geschichte kann so nicht stimmen.

  • Naja wen der Berg nicht zum Propheten kommt …
    Auf alle Fälle effektiv…
    Fragt sich nur in wiefern das Entsperren per Fingerabdruck unter Zwang weniger Problematisch gewesen wäre???

  • Ich sehe schon das neue iPhone hat auf der Seite einen Fingerabdruck Scanner und merkt wenn ein anderer Benutzer das iPhone berührt und stellt es ab.

    Was theoretisch auch mit dem neuen 7er möglich wäre… denn durch ein anderen Gegenstand als den Finger lässt sich der Homebutton ja nicht mehr klicken….

    Patent pending ;)

  • Schon komisch , brauche trotzdem den Code um die automatische Sperre aufzuheben ?!

  • Finde ich in Ordnung. Das schlimmste ist Überwachung wenn man nichts davon mitbekommt. In diesem Fall weiß der Typ aber ganz genau was passiert

  • Also ich weiss nicht wie es bei euch aussieht aber wenn ich telefoniere sperrt sich das iPhone nach einer gewissen Zeit.
    Ich muss um das telefonat aufzulegen die Home Taste drücken um das IPhone zu entsperren und danach sehe ich erst den roten Knopf!

    Probiert dies mal aus telefoniert länger als eure automatische Sperre gesetzt ist.

    Seit iOS 10 so!

  • 5 1/2 Jahre ist nicht ohne. Der Aufwand wird ja auch nicht betrieben bei nem Falschparker. Hier geht es um gute Polizeiarbeit. Wenn es nicht rechtens gewesen wäre, hätte sicherlich ein Gericht dazu etwas entschieden. So ist das halt bei Gewaltenteilung.

    • Was für ein Bullshit….die Rechtsbeugung die heutzutage ausgeübt wird im „Namen der nationalen Sicherheit“, „Notstand“ und sonstigen Floskeln, ist von einer willkürlichen Bananenrepublik nicht weit entfernt. Wenn es so abgelaufen ist, wie hier geschildert, ist es ein von keinem Richter mit Beschlagnahmung legitimierter Raub. ENDE! Noch ist (theroretisch) der Rechtstaat so aufgebaut, dass eben nicht der Zweck alle Mittel heiligt. Was man aber ja schon anhand von „Steuer-CDs“ gern dann vergessen möchte. BWL 1. Jahr – an geklauter Ware kann man kein Eigentum erwerben….das nur als Beispiel auch wenn das Wahlvieh und die Neidhammel das gern anders sehen wenns um die bösen Hinterzieher geht. Das ist aber nur der erste Schritt. Es fehlt nicht mehr viel und man schießt auch hier mit Kanonen auf Spatzen und wird in Erdogan’scher Manier eingesperrt, wenn man die falschen Gedanken äußert – ganz ohne Gewaltenteilung und „Recht“sprechung.

      • So sieht es aus.

      • Hi Mikkel,
        1. Weder in Deutschland, noch in UK ist irgendwo der Notstand ausgerufen.
        2. Eine Beschlagnahmung mir Raub zu verwechseln ist schon sehr hart. Denn natürlich blieb er weiterhin der Eigentümer, nur Besitz das Gerät gerade die Polizei. (http://www.recht-kinderleicht....../eigentum/)
        3. Ich bin froh, in einem reichen , sicheren Land zu leben (Natürlich immer in Relation zu der Mehrheit der anderen Länder auf der Welt )

        An Deinen Aussagen ist meiner Meinung nach, so viel falsch, dass ich nicht widerstehen konnte, darauf zu antworten. Selbst wenn es wahrscheinlich nur ein Troll Beitrag war …

      • @Mikkel: Was Du hier von Die gibst, ist der gleiche verworrene, ekelerregende Unsinn wie jedes Mal. ENDE!

  • Hoffentlich weckt die Geschichte nicht schlafende Hunde und Apple baut einen zusätzlichen Schutz ein, dass man die automatische Sperre dann auch nur noch mit Code oder Fingerabdruck ändern kann…

  • Ab iOS 10 sperrt sich doch aber das iPhone beim telefonieren?!

  • Ich suche eine Methode um bei Bedarf so schnell wie möglich mein Telefon zu löschen? Was gibt es da für einen solchen angenommenen Fall (der angesprochenen Zwangsentsperrung per Fingerabdruck, nicht des Diebstahls bei Benutzung)! Am besten wäre ein falscher definierter Finger der sofort das Telefon löscht…. ich würd mir hier was von Apple wünschen…

    Bevor die blöden Sprüche kommen: Ja Aluhut, nein nicht kriminell aber Firmengeheimnisse.

  • Wieso muss man das iPhone eigentlich nicht zum ausschalten, oder
    für den Flugmodus auch entsperren? Würde einem viel mehr Zeit verschaffen um es bei Diebstahl oder Verlust noch zu orten.

    • Muss man im Normalfall auch. Aber es war ja schon entsperrt weil es in Benutzung war. Wenn man so anfängt müsste man nach jedem Druck ständig etwas entsperren. Im Allgemeinen sollte es reichen wenn das iPhone pauschal gesperrt ist das da keine ran kommt. Wenn es einem Entsperrt geklaut wird dann ist’s halt ärgerlich.

  • Die Briten handeln das anders, da gilt: Opferschutz vor Täterschutz.
    Hier wird, u.a. der Staat, betrogen, und Waffenhandel unterbunden womit andere (Personen) verletzt werden können.

  • Ich muss mich schon über euer Rechtsstaatsverstänfnis wundern:
    Die Sperre hat eine Schlüsselfunktion wie das Zahlenschloss am Aktenkoffer. Eine Beschlagnahme als Ermittlungshandlung kann auch dergestalt angeordnet werden, dass ein geöffneter / entsperrtet Gegenstand beschlagnahmt wird. Allerdings ist unzulässig, dies ohne richterliche Anordnung vorzunehmen. Auch liegt offensichtlich keine Gefahr im Verzug vor, da bei geplanten Zugriff immer eine richterliche Anordnung eingeholt werden kann. Dann können sie sich auf die Lauer legen.
    Für die Anordnung ist allerdings ein tatsachengestützter Verdacht erforderlich nicht eine bloße Möglichkeit. Hierzu gibt der o.a. Bericht aber keinen Aufschluss.
    Was auf keinen Fall geht, ist Entsperren mittels erzwungener Biometrie, da dies gegen den nemo tenetur Grundsatz verstößt – der qualitative Unterschied zu einem sachlichen Schlüssel ist, das man sich nicht mit dem eigenen Körper belasten soll.

  • Das die automatische sperre sich nicht aktiviert, sitz ein beamter tag und nacht am iphone und tippt auf den bildschirm, bis zum tag der verhandlung.
    Viel spass dabei

  • Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden macht vor allem eines klar: Das Entsperren mit Fingerabdruck hat einen entscheidenden Nachteil – feindlich Gesinnte können einen mit relativ wenig Aufwand dazu zwingen. Ein klassisches Passwort bleibt im Kopf, da kann man noch so lange mit dem Daumen gegen das Handy pressen. Außerdem kann man ein klassisches Passwort im Ernstfall ‚vergessen‘.

  • Flugmodus ist im Sperrbildschirm freigegeben wenn man das Control Center allgemein nutzen will.

  • Als echter Jurist:
    1. Das hier war in Groß Britannien, also ist deutsches Recht völlig unerheblich und britische Juristen finden sich scheinbar kaum hier im Forum ;)

    2. Mal angenommen es wäre in Deutschland:
    Zu einer Sicherstellung oder Beschlagnahme von möglichen Beweismitteln braucht kein Polizist einen „Beschluss“. Wo sollte er den auch immer sofort auf der Straße herbekommen, womöglich noch beglaubigt und schriftlich in dreifacher Ausfertigung ? Streng mal euer Hirn an !

    Aber: Sollte der Beschuldigte der Sicherstellung ausdrücklich widersprechen dann handelt es sich um eine sogenannte Beschlagnahme. Nur dann soll (nicht muss !) ein Gericht innerhalb von drei Tagen über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme entscheiden.

    Die Sicherstellung von Beweismittel kann auch durch unmittelbaren Zwang (Gewalt) erfolgen. Warum das nun Bitte ?
    Man stelle sich im schlimmsten Fall einen Mörder am Tatort vor, der sich weigert seine Tatwaffe sicherstellen zu lassen und die Beamten auffordert nach 3 Tagen wieder mit einer richterlichen Beschlagnahme-Bestätigung zu erscheinen.

    @iFun: eine Sicherstellung kann weder Diebstahl noch Raub sein. Ein wesentliches Merkmal dieser Straftaten ist die „rechtswidrige Zueignungsabsicht“. Beides trifft nicht zu ;)

    • Als Jurist solltest du berücksichtigen, dass sie einen geplanten Zugriff gemacht haben und den Sachverhalt nicht verfälschen, als sei dies spontan geschehen.
      Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Tatbestandsmerkmal der Gefahr im Verzug nicht vorliegt und definitiv eine richterliche Anordnung vorab einzuholen war.
      Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht, sollen Ausnahmen sein und nicht in 100% der Fälle augenzwinkernd angenommen werden.

  • Bei ein eingehendes Telefonat hätte das nicht geklappt, da beim auflegen das iPhone wieder gesperrt ist.

    Also wäre ich jetzt kriminell und hätte sensible Daten auf dem Handy würde ich mich in der Öffentlichkeit nur anrufen lassen, sprich den anderen anklingeln und wieder auflegen.

    Die werden auf jeden Fall mittel und Wege finden sich zu schützen.

    Vor allem wenn jedes eingesetzte Mittel der Behörden in den Medien breitgetretenen wird.

    Bis irgendwann doch alle Handys von den Behörden mit Leichtigkeit entschlüsselt werden kann

  • Seid ihr eigentlich alle Naiv?
    Wie kann man sich durch solche sehr selektiv genommenen bsp- weiss machen lassen, das die Behörden nicht an den Inhalt von Smartphones kommen können und ja auch beim Iphone.

  • Nein, Churchill, es gibt keine den Sicherheitsbehörden bekannte Möglichkeit aktuellere iPhones mit aktuellem Betriebssystem zu knacken.
    Ich weiß beruflich wovon ich spreche, glaube das oder lass es bleiben.

  • Was gibt es für geile Ideen, so was ist schon cool. Aber wenn das eine ganz normale Person gewesen wäre, was hätten die dann getan. Ich würde eine Entschuldigung nicht annehmen

    • Was verstehst du unter „einer normalen Person“? Das ist ein normaler Delinquent und es ist kein Anlass auszurasten und nach Ausnahmen und Umgehhung von gesetzlichen Standards zu schreien, weil angeblich etwas Einmaliges vorliegt.
      Hier liegt ein Regelfall eines Waffendelikts und nur weil die Pilizei scharf auf das Telefon war, liegt kein Grund vor, von Regeln und Standards abzuweichen.

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