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Schweizer TV-Streams – Rechtliche Bewertung: Schwierig

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Nach unserem Hinweis auf die mittlerweile „en masse“ verfügbaren TV-Streaming Angebote, die die Inhalte Schweizer TV-Applikationen über den Aufruf einer iPhone-optimierten Webseite auch in Deutschland gestatten, haben wir den Betreiber des Klawtext-Blogs, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Sebastian Dosch, um eine rechtliche Einschätzung der Legalität entsprechender Angebote gebeten.

Worum geht es? Anders als in Deutschland – wo vergleichbare Angebote bislang noch Mangelware sind – stehen schweizer iPhone-Nutzern zahlreiche iOS-Applikationen zur Verfügung, die das komplette TV-Programm fast aller privaten und öffentlich-rechtlichen Kanäle UMTS-optimiert auf das iPhone streamen. Die Applikationen verbinden sich zur Anzeige des TV-Bildes mit entsprechenden Streaming-Servern und senden das Programm dann unterbrechungsfrei in die iPhone-Anwendungen von „20Minuten“ und „BlickTV„.

Findige iPhone-Besitzer haben die Apps in den letzten Wochen aufgebohrt, die Adressen der Streaming-Server freigelegt und auf kleinen Webseite (wie z.B. „iPhone-TV.in“) ins Netz gestellt. Besucht man die Link-Sammlungen funktioniert der TV-Empfang auch aus Deutschland problemlos. Ein Trick der vielen iPhone-Fans zwar gut gefällt, Redaktions-intern jedoch zwei Fragen aufgeworfen hat:

Ist die Nutzung der Schweizer TV-Linksammlungen illegal? Und: Müssen die Autoren der kleinen iPhone-Webseiten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Rechtsanwalt Sebastian Dosch dazu im ifun.de-Gespräch:

„Die rechtliche Bewertung der TV-Linksammlungen ist schwierig; nicht zuletzt, da die Inhalte in der Schweiz und damit in einem anderen Rechtsraum angeboten werden. Beide Fragen sind noch nicht abschließend gerichtlich geklärt worden – insbesondere die Nutzung von Streaming-Angeboten ist vom urheberrechtlichen Standpunkt noch sehr umstritten. Sowohl die Autoren als auch die Nutzer dieser Linksammlungen bewegen sich also in einer rechtlichen Grauzone; das Urteil des Bundesgerichtshofs zu den so genannten Deep Links zeigt jedoch deutlich die Gefahren auf.

Während den Nutzern der TV-Streams die Umgehung eines Zugangsschutzes zur Last gelegt werden könnte, sollte den Autoren der Link-Seiten bewusst sein, dass das Bereitstellen der Stream-Zugänge unter Umständen auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sie ziehen könnte. Die TV-Angebote verursachen den Betreibern Kosten und werden in diesem Fall auch von nicht zahlenden Nutzern „angezapft“. Kurz: Um auf der sicheren Seite zu stehen, ist es angeraten die Finger von Angeboten wie „iPhone-TV.in“ zu lassen.“

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26. Mai 2011 um 17:38 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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