Patentstreit: Apple erwirkt Verkaufsstopp für ältere Samsung-Geräte
Apple und Samsung streiten sich nunmehr seit rund fünf Jahren regelmäßig vor Gericht. Der iPhone-Hersteller bezichtigt seinen koreanischen Konkurrenten gleich mehrerer Patentverletzungen, die bekanntesten davon dürfte die Wischgeste zum Entsperren des Geräts oder das automatische Erkennen und Verlinken von Telefonnummern in Texten sein. Ein kalifornisches Gericht hat Apple nun Recht gegeben und den Verkauf von bestimmten Samsung-Telefonen in den USA untersagt.
Die direkten Auswirkungen der Gerichtsentscheidung auf den Apple-Kontrahenten dürften sich zunächst allerdings in Grenzen halten. Das erlassene Vertriebsverbot betrifft lediglich ältere, nicht mehr offiziell im Samsung-Line-up geführte Geräte wie die Galaxy-Modelle S II und S III oder das Note und Note II. So gibt sich Samsung in einer Stellungnahme dann auch wenig beeindruckt und verspricht, dass die Entscheidung keine negativen Auswirkung auf amerikanische Kunden habe. Zudem schießt der Konzern auch noch kräftig gegen Apple und die Richter und bezeichnet das Urteil als weiteres Beispiel dafür, wie Apple das Rechtssystem missbrauche und damit die Angebotsvielfalt für künftige Generationen gefährde.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Slide-to-Unlock-Patent in Deutschland bereits 2013 wieder für ungültig erklärt wurde. Apple hatte das Patent ursprünglich vom Europäischen Patentamt zugesprochen bekommen, das Bundespatentgericht sah die Geste hierzulande allerdings nicht patentwürdig.
Unabhängig von den direkten Auswirkungen auf den US-Markt darf Apple mit dieser Gerichtsentscheidung auf jeden Fall einen durchaus wichtigen Punktsieg verbuchen.