Preise und Richtlinien für Deutschland
Netflix Account-Sharing: Zusatzmitglieder bezahlen 5 Euro im Monat
Während wir gestern noch darüber berichtet haben, dass Netflix in den USA mit aktiven Maßnahmen gegen das Teilen von Benutzerkonten vorgeht, hat der Videodienst die Basis für eine strengere Umsetzung seiner Abo-Richtlinien auch hierzulande bereitet. Ein neues Hilfedokument mit dem Titel „Zusatzmitglieder“ geht nun detailliert und in deutscher Sprache auf die neue Konzernpolitik ein.
Netflix lässt in seinen Formulierungen keinen Spielraum offen und stellt klar, dass ein Netflix-Konto nur für Personen bestimmt ist, die zusammen in einem Haushalt leben. Alle anderen Nutzer müssen ein eigenes Konto verwenden.
Zusatzmitgliedschaft für 4,99 Euro
Neu ist in diesem Zusammenhang allerdings die Option, Personen, die außerhalb des jeweiligen Haushalts leben, als Zusatzmitglied hinzuzufügen. Gegen einen Aufpreis, der unter den regulären Abo-Gebühren liegt, können diese Netflix dann ebenfalls nutzen. Aktuell beziffert Netflix die Gebühr für einen sogenannten „Zusatzmitgliedsplatz“ in Deutschland mit monatlich 4,99 Euro. Diese Option steht im Rahmen der Abo-Modelle Standard und Premium zur Verfügung.
Netflix Standard bietet für 12,99 Euro im Monat die Möglichkeit, den Videodienst auf bis zu zwei Geräten gleichzeitig zu nutzen und maximal ein Zusatzmitglied hinzuzufügen. Bei Netflix Premium bezahlt man monatlich 17,99 Euro für die Nutzung auf bis zu vier Geräten gleichzeitig und kann bis zu zwei Zusatzmitglieder hinzufügen.
Unterkonto mit eigenem Profil
Die Bezahlung einer Zusatzmitgliedschaft läuft stets über den Verwalter des Netflix-Kontos. Allerdings verfügen Zusatzmitglieder über ein eigenes Profil, Konto und Passwort. Das Netflix-Profil der Zusatzmitglieder kann wahlweise neu erstellt oder im Rahmen eines Profiltransfers übertragen werden.
Als wichtige Einschränkungen müssen sich Zusatzmitglieder darüber im Klaren sein, dass sie Netflix stets nur auf einem und nicht auf mehreren Geräten parallel nutzen können. Auch muss das Konto eines Zusatzmitglieds zwingend im gleichen Land aktiviert werden, in dem das Hauptmitglied sein Konto hat.