Namensstreit: Amazon darf Wortkombination „App Store“ weiterhin nutzen
Ein Dämpfer für Apples Ende März eingereichte Klage gegen Amazon (wir berichteten) . Der Online-Versandhändler, dies bestätigte nun ein Gericht in Oakland, Kalifornien, darf die Bezeichnung „Amazon Appstore Developer Program“ weiterhin nutzen ohne damit Apples Namensrechte zu verletzen.
Apple hatte Amazons Einsatz des Begriffs vor drei Monaten unter anderem wegen der offenen „Markenverletzung“ und dem so provozierten „unfairen Wettbewerb“ moniert und eine einstweilige Verfügung beantragt. Der „App Store“, so Cupertino, sei unstrittig mit Apples Software-Kaufhaus verbunden und keine generische Bezeichnung. Eine Argumentation die vor Gericht nicht standhielt.
Zwar folgte der zuständige U.S. District-Richter den Punkten der Anklage und bestätigte, dass es sich beim „App Store“ um eine von Apple geprägte Bezeichnung handele. Für eine einstweilige Verfügung gegen Amazon seit die „Wahrscheinlichkeit der Verwechslung“ jedoch zu gering. Eine abschließende Entscheidung im Fall soll im Oktober 2012 getroffen werden.