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US-Gericht setzt auf Auflagen

Monopolurteil: Google muss seine Werbesparte nicht verkaufen

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Google muss sein Geschäft mit der Vermittlung von Online-Werbung verändern, eine Zerschlagung bleibt dem Konzern jedoch erspart. Ein US-Bundesgericht hat entsprechende Auflagen angeordnet und damit die weitreichendste Forderung des amerikanischen Justizministeriums zurückgewiesen. Welche Vorgaben Google konkret erfüllen muss, ist noch nicht öffentlich.

Google Unsplash

Richterin Leonie Brinkema hatte bereits im vergangenen Jahr festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung bei zentralen Werkzeugen für Webseitenbetreiber sowie bei der Vermittlung zwischen diesen und Werbekunden rechtswidrig abgesichert hat. Das Justizministerium wollte Google deshalb unter anderem zum Verkauf der Technik zwingen, über die Käufer und Verkäufer von Werbeplätzen zusammengebracht werden.

Geschäftspraktiken statt Konzernumbau

Dazu kommt es nun nicht. Laut der zunächst unter Verschluss veröffentlichten Entscheidung muss Google stattdessen verschiedene Geschäftspraktiken ändern. Die Richterin erklärte, sie habe den Großteil der von Regierung und Google vorgeschlagenen Verhaltensänderungen in angepasster Form übernommen. Die Forderung, den Quellcode für Googles Anzeigenauktionen öffentlich zugänglich zu machen, lehnte sie ebenfalls ab.

Google Anzeigen

Google betreibt mit seiner Werbetechnik ein komplexes Geflecht aus Diensten, über das Webseiten freie Anzeigenplätze anbieten und Werbekunden in Sekundenbruchteilen darauf bieten. Die US-Regierung argumentierte, Google kontrolliere dabei zu viele Stationen gleichzeitig und könne dadurch eigene Angebote bevorzugen.

Die New York Times weist darauf hin, dass Googles Werbetechnik zuletzt rund 30 Milliarden Dollar Jahresumsatz beisteuerte. Das entspricht etwa acht Prozent des Konzernumsatzes.

Zweiter Erfolg gegen harte Eingriffe

Die Entscheidung reiht sich in eine Entwicklung ein, die sich bereits beim Verfahren um Googles Suchmaschine gezeigt hat. Auch dort wurde ein rechtswidriges Monopol festgestellt, die besonders harten strukturellen Eingriffe blieben aber aus. Google darf seine Partner weiterhin für voreingestellte Suchmaschinen bezahlen, weshalb auch die milliardenschwere Vereinbarung mit Apple bestehen bleibt.

Google will gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Beide Seiten haben nun bis zu 14 Tage Zeit, vertrauliche Informationen für die öffentliche Fassung des Urteils kennzeichnen zu lassen.

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03. Sep. 2026 um 07:58 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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