€4.342.865.000 Geldbuße
Milliardenstrafe gegen Google: Illegale Praktiken bei Android-Geräten
Die Europäische Kommission hat Google für einen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 4.34 Milliarden Euro auferlegt. Google hatte Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen.
Die Verhängung der Milliardenstrafe geht mit der Aufforderung an Google einher, dieses Verhalten innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen. Ansonsten hat die Europäische Kommission angekündigt zusätzliche Zwangsgelder von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, geltend zu machen.
Die Kommission begründet ihren Beschluss damit, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte sowie für Android-App-Stores eine beherrschende Stellung einnimmt.
So hat Google insbesondere:
- von allen Herstellern als Bedingung für eine Lizenzierung des App-Store von Google (Play Store) verlangt, die Anwendung („App“) Google-Suche und die Google-eigene Browser-App (Chrome) auf ihren Geräten vorzuinstallieren,
- Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten, und
- Hersteller, die Apps von Google auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, daran gehindert, auch nur einziges intelligentes Mobilgerät zu verkaufen, das über eine alternative, von Google nicht genehmigte Android-Version – einen sogenannten Android-Fork – betrieben wird.
Die Kommission kommt in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis, dass Google in zwei Fällen eine illegale Kopplung angewendet hat:
- Erstens die Kopplung der App Google-Suche. Durch diese konnte Google erreichen, dass seine App Google-Suche auf nahezu allen im EWR verkauften Android-Geräten vorinstalliert ist. Such-Apps stellen einen wichtigen Zugangspunkt für Internet-Suchanfragen auf Mobilgeräten dar. Nach Auffassung der Kommission stellen diese Kopplungspraktiken seit 2011 eine Rechtswidrigkeit dar, da Google seit diesem Jahr eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Android-App-Stores innehat.
- Zweitens die Kopplung des Browsers Google Chrome. Durch diese konnte das Unternehmen sicherstellen, dass sein mobiler Browser auf nahezu allen im EWR verkauften Android-Geräten vorinstalliert ist. Browser stellen ebenfalls einen wichtigen Zugangspunkt für Internet-Suchanfragen auf Mobilgeräten dar, und die Google-Suche wird über den Browser Google Chrome standardmäßig als Suchmaschine verwendet. Nach Auffassung der Kommission stellen diese Kopplungspraktiken seit 2012 eine Rechtswidrigkeit dar, da Google den Chrome-Browser in diesem Jahr in sein App-Bündel eingebunden hat.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager kommentiert die beispiellose Strafzahlung:
„Das mobile Internet macht heutzutage mehr als die Hälfte des weltweiten Internetverkehrs aus. Es hat das Leben von Millionen von Europäern verändert. In dieser Sache geht es um drei Arten von rechtswidrigen Einschränkungen, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt hat, um sicherzustellen, dass der Internetverkehr auf Android-Geräten über die Google-Suchmaschine läuft. Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Durch diese Praktiken wurde Wettbewerbern von Google die Möglichkeit genommen, innovativ und konkurrenzfähig zu sein. Auch den europäischen Verbrauchern wurden somit die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs auf dem so wichtigen Markt für mobile Internetdienste verwehrt. Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften rechtswidrig.“