Landgericht Landshut: Dashcam-Video als Beweismittel zulässig
Auf dem iPhone kümmern sich iOS-Applikationen wie Triprec oder Sygics Dashcam-Option um die kontinuierliche Aufzeichnung der Geschehnisse vor eurem Fahrzeug – Nutzer, die lieber auf spezielle Hardware-Lösungen setzen, greifen zu den iTracker-Modellen oder dem Garmin Dash. Fest steht: Auch hierzulande freut sich die Dashcam – spätestens seit dem Meteoriteneinschlag im russischen Tscheljabinsk – über einen enormen Popularitätszuwachs.
Problematisch war bislang lediglich die unsichere Rechtslage. Verstößt die Videoaufzeichnung gegen Bundesweit gültige Datenschutz-Auflagen? Sind die Clips im Falle eines Unfalls, ein zulässiges Beweismittel? Müssen sich Fahrer sorge um etwaig verletzte Persönlichkeitsrechte machen?
Fragen mit denen sich das Landgericht Landshut jetzt beschäftigt hat und Freunden der Dashcam nun ein grundsätzlich grünes Licht gibt.
So haben die Landshuter Richter in einem Hinweisbeschluss (Aktenzeichen: 12S2603/15) jetzt festgestellt, dass die Videoaufnahmen grundsätzlich als Beweismittel in Zivilprozessen in Frage kommen. Selbst wenn ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetzt vorliegt, bedeute dies nicht automatisch, dass Dashcam-Videos in einem vorliegenden Verfahren nicht verwendet werden dürfen.
Anwalt Udo Vetter kommentiert:
Dashcams dürfen in Autos betrieben werden. Jedenfalls sind die Aufnahmen aber als Beweismittel im Zivilprozess zulässig. […] Nicht jeder denkbare Verstoß gegen Rechtsvorschriften führe auch zu einem Beweisverwertungsverbot. Vielmehr könne auch das Interesse einer Prozesspartei vorgehen, einen Schadenshergang zu belegen.