Datenschutz nur vorgeschobenes Argument
Interoperabilität von Messengern nicht im Interesse der Anbieter
Über die Benennung Apples als einen von insgesamt sechs Torwächtern im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Märkte haben wir ja bereits informiert. Mit Blick auf iMessage kann Apple in diesem Zusammenhang erstmal durchatmen, die EU-Kommission hat die Entscheidung darüber, ob das Messaging-Angebot von Apple ebenfalls zu den als Torwächter-Angebot klassifizierten Diensten gerechnet wird erstmal vertagt.
Apple hatte damit argumentiert, dass iMessage als Messaging-Angebot nicht relevant genug für eine solche Einstufung sei und die EU-Kommission hat die Entscheidung diesbezüglich auf einen Zeitraum von bis zu fünf Monaten hinaus verschoben.
EU will Messenger zum Vorteil der Kunden vereinen
Die EU argumentiert damit, dass die mit der Einstufung als Torwächter verbundenen Auflagen zur Interoperabilität von Messenger-Diensten besonders zum Vorteil der Kunden sind. Die Kommission ergänzt in diesem Zusammenhang, dass die Regeln nicht darauf aus sind, die Verschlüsselung und damit die Privatsphäre bei der Nutzung solcher Angebote zu schwächen, sondern im Gegenteil sicherstellen sollen, dass die mit den Produkten angebotene Sicherheit und Verschlüsselung sich trotz einer Öffnung im Bereich der Verwendungsmöglichkeiten nicht verschlechtert.
Beliebte Messenger in Deutschland | Stand: 2021
Datenschutz als vorgeschobenes Argument?
Die von der EU genannten Vorgaben kann man zumindest als Nutzer dann auch durchweg positiv sehen. Dennoch ist vor allem aus Kreisen der Hersteller immer wieder die Argumentation zu hören, dass eine Zusammenarbeit der unterschiedlichen Plattformen sich negativ auf die Sicherheit und die Privatsphäre der Angebote auswirken würden.
Das Gegenteil muss der Fall sein: Ähnlich wie man es von Open-Source-Anwendungen kennt, sollte ein gemeinsam von den verschiedenen Anbietern getragener Standard gemäß dem Viele-Augen-Prinzip höheren Anforderungen genügen. Die EU räumt den Herstellern zudem großzügige Fristen für die Umsetzung ein. So müssen lediglich grundlegende Funktionen wie die Möglichkeit zum Austausch von Textnachrichten zwischen zwei Benutzern schon nach sechs Monaten verfügbar sein. Für die Umsetzung von komplexeren Funktionen wie Gruppen-Textnachrichten haben die Anbieter zwei Jahre Zeit und Audio- oder Videoanrufe müssen erst nach vier Jahren zur Verfügung gestellt werden.
Die Anbieter müssen dabei auch keinesfalls von Grund auf alles neu entwickeln, denn es liegen längst fertige Konzepte wie das MLS-Protokoll in der Schublade. Die Bundesnetzagentur hat eine Studie veröffentlicht (PDF), die sich ausführlich mit den damit verbundenen Herausforderungen beschäftigt und detailliert Empfehlungen ausspricht.
Nutzer können selbst entscheiden
Von der Pflicht zur Interoperabilität der Messenger sind übrigens nur jene Unternehmen betroffen, deren Angebote in diesem Bereich als Torwächter-Dienst eingestuft werden. Kleinere Anbieter können frei entscheiden, ob sich auf diesen Zug aufspringen wollen und auch der Endnutzer hat die Möglichkeit, jeweils für sich festlegen, ob er die erweiterten Funktionen verwenden will oder nicht.